Diese Firma vertreibt Zeitschriften im Rahmen von Gewinnspielen und/oder Bestellungen mit der Abo-Falle! Die Abwicklung erfolgt über die PVZ Stockelsdorf, das sagt schon Alles!
Bei der Bestätigung wird keine Widerrufsbelehrung oder AGB's mitgesandt, sondern man beruft sich hinterher, dass man mit einem "Häkchen" diesen zugestimmt hätte. Die Bestätigung erwähnt nur, den kostenlosen Bezug der bestellten Zeitschrift, verschweigt aber aus besagten Gründen, dass... weiterlesen
der Widerruf 14 Tage nach Erhalt der ersten Zeitschrift erfolgen müsste. Danach beginnt die sog. "Gesetzliche Kündigungsfrist" von 1 Jahr. Ich kann nur sagen, Finger weg und sich auf das Urteil des BGH Az. III ZR 368/13 berufen! Das Abo mit Einschreiben / Rückschein widerrufen mit der Begründung, dass kein gültiger Vertrag wegen fehlender Widerrufsbelehrung besteht!