Mitarbeiterinnen suchen prinzipiell
zum wiederholten Male nicht das rezeptgebührenfreie / zuzahlungsfreie Medikament raus!
Rabattverträge zwischen Gesetzlichen Krankenkassen und pharmazeutischen Herstellern werden von Mitarbeitern
dieser Apotheke nicht berücksichtigt,
obwohl die Mitarbeiter bzw. die Eigentümerin / als verantwortliche Apothekerin Frau Ritter gesetzlich dazu verpflichtet ist.
Der Beitrag wurde zuletzt geändert