In einem Bagatelldelikt, Nötigung und Freiheitsberaubung, dessen ich einen Mitmenschen beschuldigte, musste ich mich anwaltlich vertreten lassen.
Die Gegenseite beschuldigte mich der fahrlässigen Falschaussage und stütze sich auf Videobeweismaterial.
Der angestellte RA S... für Strafrecht, den ich um anwaltliche Vertretung bat, hat weder dafür gesorgt, das ich das Videobeweismaterial in seiner Unvollständigkeit oder Richtigkeit bestätigen konnte, noch das eine von mir genannte Zeugin... weiterlesen
angehört, geschweige denn, das ich persönlich angehört wurde.
Meine Aussage wurde nur schriftlich aufgenommen.
Ich habe das Verfahren verloren, habe neben meinen Unkosten jetzt noch die Kosten der Gegenseite von bis zu 1.500 Euro zu bezahlen.[verkleinern]