Nach einem nicht selbst verschuldeten Unfall brachte ich mein beschädigtes Auto zur Reparatur in das Autohaus, in dem ich es gekauft hatte. Die sagten mir dort, sie rechnen Gutachter, Instandsetzung und auch den Leihwagen, den sie mir für die Reparaturdauer geben, direkt mit der gegnerischen Versicherung ab; dazu beauftragen sie einen Rechtsanwalt, der die meist schwierige Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung übernimmt. Und der dann auch meine weitergehenden Interessen, also die... weiterlesen
außerhalb Gutachter, Reparatur und Mietwagen vertritt. Dazu habe ich beim Autohaus eine Vollmacht für den Rechtsanwalt unterschrieben.
Die gegnerische Versicherung muss natürlich auch die Kosten des Rechtsanwalts bezahlen.
Dieser vom Autohaus gewählte Rechtsanwalt war die Kanzlei Dechantsreiter, mit der das Autohaus schon oft in solchen Situationen zusammenarbeitete, und mit denen sie gute Erfahrungen haben.
Das stimmte auch in meinem Fall. Um die Rechungen von Gutachter und dem Autohaus brauchte ich mich gar nicht zu kümmern. Meine weitergehenden Forderungen, das sind die Wertminderung und meine Auslagen wurden durchgesetzt und ich erhielt mein Geld umgehend.
Meine Kontakte zur Kanzlei waren ein kurzer Mailverkehr und einige sehr freundliche Telefongespräche, bei der sich die Sachbearbeiterin der Kanzlei viel Zeit nahm, um die Details in Ruhe mit mir zu erörtern. Der Mailverkehr bestand vor allem darin, dass ich meine Auslagen, das waren im Wesentlichen die Fahrtkosten zum Autohaus, schriftlich zusammenfasste.
Die Zusammenarbeit mit der Kanzlei Dechantsreiter war für mich absolut problemlos und voll zufriedenstellend.[verkleinern]