Zur Begutachtung eines Sportunfalls wurde ich zu einem von der UKS vorgegeben Gutachter bestellt. Das Gutachten viel zu meinen Gunsten aus, ein unfallbedingter Folgeschaden wurde vom Gutachter bestätigt.
Die UKS hat dieses Gutachten nicht anerkannt und meinen Widerspruch zurückgewiesen.
Weshalb wird der Anspruchsteller noch zu einem Gutachter bestellt, wenn die Ablehnung bereits vorher beschlossene Sache ist.
Eine Klage vor dem Sozialgericht wird folgen.
Auf eine gute Besserung kann ich noch lange warten
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