Haben als Verkäufer am 10.August 2022 die Kaufverträge für ein Haus mit Grundstück unterschrieben
Was soll ich sagen, es liegt im Januar 2023 immer noch beim Notar
Und nicht beim Grundbuchamt
Der Beitrag wurde zuletzt geändert
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Was soll ich sagen, es liegt im Januar 2023 immer noch beim Notar
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