VORSICHT!!!
Bei Facebook haben die die Bewertungsfunktion abgeschaltet, bzw. nur noch ca. 250 Zeichen sind möglich. Warum wohl? Ganz offensichtlich, weil die Negativeinträge denen wohl zuviel werden.
Ein Stern auch nur, so dass man hier bewerten kann, ansonsten würde ich so viele Minussterne vergeben, dass der Server dadurch gesprengt würde. Dieses Inkassobüro ist für mich das schlimmste Unternehmen, dass es gibt. Das Internet ist voll mit Beschwerden von Nutzern, die das Gleiche... weiterlesen
berichten. Wer so eine Forderung erhält und sich sicher ist, nie Leistungen des dort genannten Gläubigers in Anspruch genommen und/oder auch nie bestellt zu haben, sollte bei Erhalt einer sogenannten Zahlungsaufforderung per e-mail und/oder per Post sofort Widerspruch erheben und Anzeige bei der Polizei wegen Betrugs erstatten. Erhebt man keinen Widerspruch, können die ansonsten schon einen negativen Schufaeintrag bewirken. Dubiose angebliche Forderungen sind z. B. angebliche Bestellung einer Kreditkarte oder angebliche Bonitätsauskunft oder angebliche Löschung negativer Schufaeinträge oder angeblich bestellter Zugang zu einer bestimmten kostenpflichtigen Webseite oder oder oder.
Der Verbraucherschutz stellt online sogenannte vorgefertigte Musterschreiben hierfür zur Verfügung. Hierzu bei Google einfach „ungerechtfertigte Forderung von Culpa Inkasso“ eingeben oder „den Namen des dubiosen Gläubigers“, dann bekommt man Links vom Verbraucherschutz angezeigt und kann die Musterschreiben runterladen und dann entsprechend auf sich abändern.
ABER GANZ WICHTIG!!!!!Kommt ein Mahnbescheid (Gericht) per Post muss sofort (max. innerhalb 14 Tage) gegen den Mahnbescheid schriftlich Einspruch/Widerspruch auf dem entsprechenden vom Gericht mitgeschicktem Formular beim Gericht erhoben/eingelegt werden. Wer sich das nicht zutraut, ab zum Anwalt. Auf jeden Fall beim Mahnbescheid sofort (innerhalb max. 14 Tage) reagieren. Unterlässt man den Einspruch/Widerspruch zum Mahnbescheid, bekommt das Inkassobüro, bzw. der Gläubiger vom Gericht ungeprüft einen Vollstreckungstitel über die gesamte von dort unberechtigte aufgestellte Forderung, der dann 30 Jahre lang gültig ist.
Also beim Mahnbescheid sofort (max. 14 Tage) reagieren.[verkleinern]