Die städtische Kita Platz Vergabe ist in Stuttgart dramatisch. Somit haben wir diese private Kita Einrichtung in der Steubenstrasse im Februar 2017 kontaktiert und besucht. Erster Eindruck war ok.
Das Kita Personal warnte uns bereits bei der ersten Führung durch die Einrichtungen, dass sie einen großen Ansturm auf die Kita-Plätze hätten und wir schnellst möglich die Vertragsunterlagen unterschreiben sollten. Leider ließen wir uns auf das Spiel ein und unterschrieben den Vertrag in 02/17, sechs... weiterlesen Wochen vor der Geburt unseres Sohnes.
Es war, obwohl wir nicht auf die Warteliste gesetzt werden mussten, eine Gebühr in Höhe von 320 € für die Aufnahme in dieser angeblichen "Warteliste" notwendig. Obwohl wir den Vertrag inkl. Platzzusage unterschrieben haben, nahmen wir diese ungewöhnliche Form der Abwicklung jedoch in Kauf. Darüber hinaus mussten wir im Voraus auch noch eine Jährliche Betreuungsgebühr von 120 € bezahlen und 2,5 Monate Betreuungsgebühren inkl. Verpflegung. In Summe somit 2.190 € die wir überwiesen haben, obwohl der Antritt unseres noch ungeborenen Sohnes erst zum 15.09.2017 eingeplant war.
In 05/2017 mussten wir aus beruflichen Gründen (Arbeitsplatzwechsel) den Vertrag kündigen. Die Kündigung ging 3,5 Monate VOR Betreuungsbeginn bei der Kita ein. Man nahm unsere Kündigung zur Kenntnis und versuche eine neue Platzvergabe zu organisieren. Erst dann könnten wir kulanterweise damit rechnen unsere vorgestreckten Gebühren anteilig wieder zurückerstattet zu bekommen. Wir haben nun mehrere Schriftwechsel, Telefonate etc. gehabt und uns mit dieser augenscheinlichen hin- halte Taktik bereits drei Monate vertrösten lassen. Angeblich ließe sich der Platz nicht belegen! Und das in Stuttgart, wo händeringend nach Plätzen gesucht wird?! Wir boten von unserer Seite an dass wir uns damit zufrieden stellen wenn wir die Hälfte der bereits im Voraus gezahlten 2.190 €, also 1.095 € zurückerstattet bekommen. Aber darauf ließ man sich auf Seiten der Kita Einrichtung nicht ein und verwies auf die Vertragsunterlagen. Darin steht, dass auf Grund der Planungssicherheit eine Kündigung erst bei Betreuungsbeginn mit einer drei Monatsfrist zulässig ist.
Wir haben Verständnis für eine solche Klausel in evtl. abgeschwächter Form. Jedoch nicht bei der Kündigung eines Vertrages der 2,5 Monate zuvor unterschrieben wurde, und nach Kenntnisnahme der Kündigung noch ein Zeitfenster von 3,5 Monaten zur Nachbesetzung anbietet. Zudem, wie bereits erwähnt boten wir bereits vor Wochen an, auf die hälftige Rückzahlung zu verzichten. Bis heute haben wir lediglich die Kosten für die Verpflegungspauschale (110 €/Monat) zurückerstattet bekommen.
Trotz mehrmaligen Bitten, hatten wir bis zum heutigen Tag keinen Kontakt mit der Geschäftsführung aufnehmen können und dürfen. Wir wurden stets von der Assistenz und von deren Angestellten abgeblockt.
Wir haben die Vertragsunterlagen bereits von einem für Vertragsrecht spezialisierten Anwalt juristisch prüfen lassen und werden nun die notwendigen Schritte einleiten. Nach seiner Einschätzung wird es auf einen Vergleich rauslaufen, was dem entspricht was wir bereits im Vorfeld mit dem hälftigen Verzicht der Rückerstattung angeboten hatten.
Wir werden sämtliche Möglichkeiten aller uns zur Verfügung stehenden Medien nutzen um über unsere unzumutbare „Abfertigung“ bei dieser Kita zu informieren, um andere junge Familien und unsere Freunde vor diesen zu warnen.[verkleinern]