Die Leistungen aus dem Mitgliedsbeitrag (http://www.steuerverbund.de/unsere-leistungen-als-lohnsteuerhilfeverein/) werden in keinster Weise erfüllt. Eine Beratungstätigkeit wird beim persönlichen Termin von vornherein unmissverständlich ausgeschlossen. Somit gehen die Leistungen nicht über die eigenständige Eingabe in eine handelsübliche Steuersoftware hinaus. So leider nicht!
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