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Bewertungen (1)


  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    3. von 5 Bewertungen


    Ich habe von meinen Freunden zum Geburtstag einen Gutschein in 2017 bekommen und wollte diesen endlich einlösen. Dieser wurde forsch von der Mitarbeiterin abgewiesen, mit der Begründung dieser sei zu alt und abgelaufen. Ich war mir bewusst, dass sich die Preise mittlerweile erhöht haben und hätte die Differenz auch gern zugezahlt.
    Wie ich gelernt habe hat man das Geld damals gern genommen, nur eine Leistung möchte man nicht mehr erbringen. Schade... ich kann den Massagesalon leider nicht empfehlen. Ich hätte zumindest einen Lösungsvorschlag erwartet.

    geschrieben für:

    Massagen in Bernau bei Berlin

    Neu hinzugefügte Fotos
    1.

    Ein golocal Nutzer wenn der Gutschein nicht befristet ist, gilt folgendes:

    ...einen unbefristeten Gutschein kannst Du innerhalb von drei Jahren einlösen. Die Frist beginnt jedoch immer erst am Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde. Also hier ab Ende 2017 plus 3 Jahre = Ende dieses Jahres...
    bearbeitet
    FalkdS Ärgerlicher Vorgang, die Folgen fehlender Rechtskenntnisse müssen korrigiert werden