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Bewertungen (1)


  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    4. von 17 Bewertungen


    Er hat mir zum Beispiel nicht gesagt das beim Arbeitsgericht die Kosten selber tragen muss. Auch wenn man gewinnt ist das Arbeitsgericht das einzige wo diese Regel gilt. Was ich erst erfahren habe als er sein Geld haben wollte. Das einzige was zählt ist das Geld. Er will Geld für Leistungen die niemals erbracht oder vereinbart waren. Eine Rechnung habe ich nie bekommen. Ich habe fast 2000 Euro so gezahlt. Für null Ergebnisse. Dann traut er sich korrekte Rechnungen zu schreiben und sein Geld einzuklagen. Er ist respektlos und unfreundlich.
    Die erzählen Sachen die garnicht der Rechtslage entsprechen. Er läßt einen den weiten Weg fahren nur um abzukasieren. Keine Beratung oder Info um den Stand der Dinge zu klären, nichts. Geld, Geld Geld
    Um so unverschämt zu sein gehört eine Menge Mut. Der schlimmste Anwalt den ich kennen gelernt habe.

    geschrieben für:

    Rechtsanwälte in Düsseldorf

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    1.

    Reisender68 Dass der Rechtsanwalt nicht auf die besondere Art beim Arbeitsgericht vverwiesen hat, ist natürlich nicht schön.

    Aber haben Sie keine Rechtschutzversicherung?

    Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

    Auch im Arbeitsrecht erweist sich eine Rechtsschutzversicherung, wenn Sie die Deckung der entstehenden Kosten übernimmt, als besonders vorteilhaft. Voraussetzung ist allerdings, dass die Rechtsschutzversicherung auch alle Fälle im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis abdeckt. Ist das Arbeitsrecht versichert, gehören hierzu beispielsweise Rechtsstreitigkeiten wegen Kündigung, Lohnzahlungsausfall sowie die Arbeitnehmerhaftung für Schäden, die der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber in Ausführung betrieblicher Verrichtungen versehentlich zugefügt hat. Die Auswahl des Rechtsanwalts bestimmt der Arbeitnehmer selbst. Die Rechtsschutzversicherung trägt sämtliche anfallenden Kosten (Rechtsanwalts-, Gerichts-, Sachverständigenkosten usw.). Die Kosten eines Arbeitsgerichtsprozesses sind üblicherweise relativ hoch, da die Streitwerte, die für die Berechnung der Gebühren maßgeblich sind, sich häufig nach dem letzten dreifachen Bruttomonatsgehalt berechnen. Außerdem fallen häufig sowohl die Geschäfts-, die Verfahrens-, die Termins-, als auch die Einigungsgebühr an.
    Remus78 Irgendwie fragen sie mich als leie ob die Rechtsschutz die kosten bernimmt. Sind Sie selber Anwalt? Der Rest Ihres Kommentar finde ich sehr professionell. Mein Gefhl sagt mir irgend ein Mitarbeiter von Herr Assman um sein Verhalten zu rechtfertigen. Oder finden Sie das normal nie Rechnungen auszustellen. Mandaten die sach Lage schlimmer darzustellen oder komplizierter darzustellen um weitere Geld Ansprche den Mandaten gegenber zu rechtfertigen.
    Oder zu behaupten er wrde mich noch vertreten ob wohl ich ihn das Mandat gekndigt hatte. Das ging um paar tausend Euro und er wollte sich das Geld auszahlen lassen um mir am Ende eine schne Rechnung in diesem Falle zu stellen und den Rest htte ich bekommen. Denke ich mal. Es kam nur raus weil die Sachbearbeiterin es komisch vorkam. Die rief mich an und Fakt war. Ich hatte das Mandat entzogen dem Herrn Assman und ich wusste nichts vom alle dem. Bis mich die Dame informierte. Ende der Geschichte das Geld was mir gehrte ist auch auf mein Konto gelandet. Ich kann nur vor so einem Anwalt warnen. Ihr werdet sehen.