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Bewertungen (4)


  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    23. von 50 Bewertungen


    Mal wieder eine Änderung zu Ungunsten der Verbrauchergesundheit.
    Statt je Stück 70 Gramm bei den Roggenkrüstchen nun 90 Gramm bei den Kartoffel-Roggenkrüstchen.
    Wir sind ja alle schlank und rank in der Welt und die dadurch erzielten 44,8 Kilokalorien mehr je unteilbarem Stück tun uns allen so gut, endlich wieder etwas auf die Rippen zu bekommen.
    Ach ja, wer da denkt er kann mit dieser Methode den Absatz steigern ist bei mir auf dem Holzweg. Ich werde mir für die Zukunft ein anderes Produkt suchen. Also Totalverlust für die Brotland GmbH. Ich hoffe nur, es machen mir viele nach, damit Kaufland und Brotland das auch bemerken.

    geschrieben für:

    Bäckereien / Lebensmittel in Schenefeld Bezirk Hamburg

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    1.



  2. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    2. von 25 Bewertungen


    Für mich unseriös
    Missachtet die Privatsphäre der Bürger
    Lässt trotz eindeutiger Kennzeichnung das Werbung nicht erwünscht ist Werbung in alle Briefkästen einwerfen.

    geschrieben für:

    Speditionen / Haushaltsauflösungen in Leipzig

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    2.

    FalkdS Dieser Verstoß sagt aus meiner Sicht nichts über die Leistungen der Firma.
    Ausgeblendete 2 Kommentare anzeigen
    schwarzeListe ich weis nicht was sich die Leute so einbilden, einfach zu tun was sie wollen, ohne die Wünsche anderer zu beachten. Das ist die Rücksichtslosigkeit in der heutigen Zeit, und die fängt mit dem Einwurf / dem Anstecken von Werbung in Briefkästen und PKW's an.
    ubier Zeig die Verantwortlichen an, wenn es Dich so massiv stört. Es ist eher unwahrscheinlich, dass der Umzugsservice das selbst macht.
    FalkdS Um etwas dagegen zu tun ist golocal der falsche Platz.
    Aus meiner Sicht kann man z. B.:
    1. einen Rechtsanwalt beauftragen, der den Werbetreibenden kostenpflichtig abmahnt
    oder
    2. eine Unterlassungsklage erheben.
    Beides dürfte im Siegesfall kostentechnisch zu Lasten des unberechtigt Werbenden gehen, eher nicht des "Werbungseinwerfers".


  3. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    2. von 16 Bewertungen


    Leider kann ich das nicht berichten da,
    man auch durch diese Firma den Wunsch missachtet, dass einem keine Werbung in den Briefkasten, welcher eineindeutig gekennzeichnet ist, dass keine Werbung erwünscht ist, trotzdem Werbung eingeworfen wird.
    Dazu sehe ich Firmen, welche solche Handzettel vertreiben eher als nicht erfolgreich an. Erfolgreiche Unternehmen haben es nicht nötig selbst Werbung zu verteilen, denn es spricht sich herum, wer wirklich gut ist und zu reellen Preisen arbeitet.

    geschrieben für:

    Computer in Leipzig

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    3.

    schwarzeListe ich weis nicht was sich die Leute so einbilden, einfach zu tun was sie wollen, ohne die Wünsche anderer zu beachten. Das ist die Rücksichtslosigkeit in der heutigen Zeit, und die fängt mit dem Einwurf / dem Anstecken von Werbung in Briefkästen und PKW's an.
    ubier Wurfsendungen machen idR Drittfirmen, die überwiegend Schüler und Rentner „beschäftigen“. Dort bitte beschweren/bewerten.

    Das Werbemedium Wurfsendung wird allgemein unterschätzt, der Rücklauf ist höher als bei Rundfunk- und Printmedien. Also auch deine Kritik „nötig haben“ ist sachlich falsch.
    FalkdS Auch diese Bewertung hat aus meiner Sicht nicht wirklich etwas mit dem Leistung der Firma zu tun, aber es sind eben eigene Erfahrungen....

    Wie ich an anderer Stelle schon schrieb kann man
    aus meiner Sicht um sich zu wehren z. B.:
    1. einen Rechtsanwalt beauftragen, der den Werbetreibenden kostenpflichtig abmahnt
    oder
    2. eine Unterlassungsklage erheben.
    Beides dürfte im Siegesfall kostentechnisch zu Lasten des unberechtigt Werbenden gehen, eher nicht des "Werbungseinwerfers".


  4. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    2. von 18 Bewertungen


    Obwohl ich einen gut lesbaren Aufkleber am Briefkasten habe:
    "STOP
    Werbung und Infopost einwerfen verboten", wurde seit dem 15.05.2017 wiederholt zum 2-ten Mal Werbung vom Netzer Geräteservice Leipzig & Umland in meinen Briefkasten eingeworfen.
    Zudem habe ich der Firma Netzer auf ihre Anfrage, wie Sie das regeln sollen, dass die Werbung bei gekennzeichneten Briefkästen nicht eingeworfen wird empfohlen, die Werbemittelverteiler korrekt einzuweisen/einweisen zu lassen.

    Bei der nächsten Missachtung meiner Interessen werde ich die Firma wegen Belästigung anzeigen und eine Strafzahlung zu Gunsten des Kinderhilfswerkes in für die Firma Netzer empfindlicher Höhe anstreben.

    "Wert Euch gegen unerwünschte Werbung"

    geschrieben für:

    Hausgeräteservice in Leipzig

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    4.

    FalkdS Diese Bewertung hat aus meiner Sicht nicht wirklich etwas mit dem Leistung der Firma zu tun, aber es sind eben eigene Erfahrungen....

    War das mit der Belästigungsanzeige erfolgreich?
    Wie ich an anderer Stelle schon schrieb kann man
    aus meiner Sicht um sich zu wehren z. B.:
    1. einen Rechtsanwalt beauftragen, der den Werbetreibenden kostenpflichtig abmahnt
    oder
    2. eine Unterlassungsklage erheben.
    Beides dürfte im Siegesfall kostentechnisch zu Lasten des unberechtigt Werbenden gehen, eher nicht des "Werbungseinwerfers".