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Bewertungen (1)


  1. Userbewertung: 5 von 5 Sternen

    1. von 4 Bewertungen


    Das Dachgeschoss ausbauen, mehr Fläche schaffen, Heizenergie sparen?
    Ist alles möglich, sprechen Sie uns an

    geschrieben für:

    Dachdecker / Innenausbau in Münster

    Neu hinzugefügte Fotos
    1.

    Denny07 1. Von gegenseitigem, privatrechtlichem Verklagen kann gar keine Rede sein. Diese Aussage ist schlichtweg falsch! ICH habe Ihren Mitarbeiter STRAFRECHTLICH verklagt und dieser wurde daraufhin auch vllig zurecht verurteilt!
    2. Trotzdem war ich an dem besagten Tag ein zufllig vorbeilaufender Passant. Man knnte meinen, dass Sie der Ansicht sind, Ihr Mitarbeiter htte ein Anrecht darauf mich zu beleidigen und zu bedrohen, nur weil ich ihn Jahre zuvor vllig zurecht verklagt und diese Klage auch gewonnen habe.
    Sehr merkwrdige Ansichten, die Sie da an den Tag legen, zumal es sehr wohl etwas mit Ihnen und Ihrer Firma zu tun hat, wenn Ihr Mitarbeiter whrend der Arbeitszeit Straftaten begeht ( Beleidigung und Bedrohung sind Straftaten ) .
    Naja, jedenfalls werde ich nchstes mal gleich die Polizei anrufen anstatt Ihnen die Mglichkeit zu geben, die Sache diskret und intern mit Ihrem Mitarbeiter zu klren.