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  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    5. von 10 Bewertungen


    Ich habe bei Hornbach Online, im Juni 2021 einen Makita Benzinrasenmäher PLM5113N2 für 549,00 EURO gekauft.
    Knapp drei Monate später 04.09.2021 war es nicht mehr möglich die Geschwindigkeiten (3 Gänge) für den Radantrieb zu verändern. Da vor Ort ein Hornbach ansässig ist, wurde mir freundlich zugesichert das ich dort den Mäher abgeben kann und der Service sich um alles andere kümmert.
    Bei all der Freundlichkeit ist mir nicht aufgefallen, dass der ansässige Hornbachmarkt keinen Gewährleistungsauftrag ausgelöst hatte, sondern ein Reparaturauftrag mit Garantie-Prüfung.
    In dem folgendes unterzeichnet werden muss:
    Sollte der Hersteller bzw. die Reparaturwerkstätte feststellen, dass es sich nicht um ein Garantiefall handelt, erhalten Sie vorab einen Kostenvoranschlag.
    Aus dem Kostenvoranschlag geht dann hervor, dass ich die Instandsetzung zum angebotenen Preis von 291,32 EURO bekomme. (Hier möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass nur die Gangschaltung nicht funktionierte und die Reparatursumme ehr ein Totalschaden vermuten lässt.)
    Weitere Alternativen sind eine fachgerechte Entsorgung oder ein Neugerätegeschäft mit 20% Nachlass. Nun sollte man meinen schlimmer geht es nicht, aber doch!!! Die Krönung, ist die Rückgabe des DEMONTIERTEN GERÄTES für Kosten von 25,00 EURO netto zuzüglich 80,00 EURO Porto.

    Fortsetzung Teil 2. unter Hornbach Bornheim

    geschrieben für:

    Baumärkte in Ludwigsfelde

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  2. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    52. von 62 Bewertungen


    Wenn ich geahnt hätte das schon die Portokosten für ca. 10 km bei 80,00 EURO netto liegen wäre ich gleich selbst in die Werkstatt gefahren.
    Nun weigert sich Hornbach die Kosten für die Reparatur in der gesetzlichen Gewährleistung zu übernehme, da die Werkstatt behauptet, zu wenig Wartung und Bedienungsfehler. Begründet wird die Ablehnung der Gewährleistung mit deutlichen Benutzungsspuren, was bei einem Rasenmäher durchaus üblich ist und eine Ansammlung von Schnittgut und Schmutzgemisch, welches sich hinter der Schutzabdeckung für Schaltung und Keilriemen angesammelt hatte. Leider steht auf keiner Seite im Benutzerhandbuch, dass der Endbenutzer nach jedem Mähvorgang alle Kraft- und Schmierstoffe aus dem Gerät entfernen muss, damit das Gerät auf die Seite gelegt werden kann, um im Anschluss die Schutzverkleidung zu demontieren, damit die Schnittgutansammlung die eigentlich die Schaltung und den Keilriemen vor Schmutz schützen sollte, zu entfernen. Nachdem ich Hornbach die Unsinnigkeit des behaupteten Wartungsmangels aufgezeigt hatte, folgten Bedienungshinweise wie 1/3 der Schnittlänge einzuhalten und kein feuchtes Gras zu mähen. Der Ausreden nicht verlegen, wurde noch behauptet ich hätte die unterste Stufe für die Schnitthöheneinstellung benutzt und aus diesem Grund kam es zu der Ansammlung von Schmutz unter der Schutzabdeckung. Auch wenn diese Behauptung nicht der Wahrheit entspricht, ist sie dennoch sehr interessant. Hornbach bewirbt den Rasenmäher mit einer 5-Fachen Schnitthöhenverstellung. Selbst wenn ich die unterste Stufe gewählt hätte, wäre das kein Bedienungsfehler. Im Umkehrschluss hätte Hornbach wie folgt werben müssen, von der 5-Fachen Schnitthöhenverstellung dürfen nur die drei obersten genutzt werden, um die gesetzliche Gewährleistung nicht zu verlieren. Schon mit der falschen Werbung hat Hornbach eine Funktion zugesichert, die das Gerät lt. Schriftverkehr in der Ablehnung offensichtlich nicht erfüllt und schon das allein ein Mangel darstellt. Als wäre all der Ärger nicht genug, hatte die Werkstatt lt. Bilddokumentation den Rasenmäher tatsächlich auf die Seite gelegt. Obgleich der Motorhersteller ausdrücklich beschreibt, dass die Zündkerze der höchste Punkt beim Kippen das Rasenmähers sein muss. Dazu stellt sich die nächste rechtliche Frage, wenn ich den Rasenmäher im demontierten Zustand zurückhole, wie verhält es sich mit der weiteren gesetzlichen Gewährleistung und der nachfolgenden Garantie? Wer garantiert mir, dass der Motor durch die seitliche Lage ohne Schaden ist? Ich denke hier muss ein Jurist ran, um grundlegendes zu klären und ich werde im Anschluss das Ergebnis über dieses Portal hinaus veröffentlichen. Obgleich ich sehr verärgert bin, hatte ich in der Vergangenheit nie Probleme mit meinem ansässigen „Hornbach des Vertrauens“, zudem besitze ich eine große Sammlung an Werkzeugen von Makita, von denen ich durchaus überzeugt bin. Auch der kleine Makita Akku-Mäher, der eigentlich nur für die etwas unwegsamen Bereiche gedacht war, mäht jetzt bis zur endgültigen Klärung den gesamten Rasen mit der gleichen Höheneinstellung, wie ich meinen Rasen schon seit 25 Jahren gemäht habe und das problemlos, nur ohne Radantrieb.


    MfG

    geschrieben für:

    unbekannte Branche

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