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Eine angebotene Goldmünze wird per Augenschein als Fälschung abgetan. Dann wird die Sammlermünze durch eine Abschabprobe so beschädigt, dass sie an Sammlerwert verliert. Ein Angebot erfolgt nicht. Meine Forderung nach Schadenersatz wird mit Ladenverweis und Hausverbot quittiert. Ich bin entsetzt. Schlimmer geht es nicht mehr!1.