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Bewertungen (1)


  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    3. von 3 Bewertungen


    Leider durfte ich mit meinem Hund, mit dem ich alleine in der Bäckerei war, keine Brötchen kaufen,da ein Hundeverbot gilt.Ich hoffe,dass zumindest kleine Kinder in Begleitung ihrer Eltern hineindürfen.

    geschrieben für:

    Bäckereien / Konditoreien in Bad Sassendorf

    Neu hinzugefügte Fotos
    1.

    ps.schulz Für Hundeverbot in Lebensmittelläden habe ich volles Verständnis. Ich finde diese 1-Sterne-Bewertung nicht gerechtfertigt!
    Ausgeblendete 69 Kommentare anzeigen
    Ein golocal Nutzer Was für eine selbstgerechter Unsympath! Egal welches Tier, es hat in Läden, in denen Lebensmittel verkauft werden, nichts verloren! Wer, wie hier geschehen, sein Haustier mit Kindern gleich setzt ode gar darüber stellt, hat den gesunden Menschenverstand aufgegeben. :-( bearbeitet
    Peter Stanke Da haben sie vollkommen Recht!!! Wäre aber sofort dran gekommen und es war auch kein anderer im Laden.Bei den Temperaturen kann ich einen Hund nicht im Auro lassen und muss ihn zwangsläufig mitnehmen. Und auch der Ton in dem ich darauf aufmerksam gemacht wurde,macht die Musik .
    Papa Uhu + Theo Woher wissen Sie - außer, das hier verständliches Hundeverbot gilt - keinerlei Infos, welche den Begriff 'Bewertung' rechtfertigen...
    Calendula @ Hofie
    Im Interesse von FH-Halter*innen möchte ich Deinen Kommentar so nicht stehen lassen. Nicht, dass aufgrund Deiner verallgemeinernden Worte auch FHe keinen Zutritt mehr in diese Bäckerei bekommen.

    Zur Information:
    https://www.dbsv.org/files/ueber-dbsv/struktur/dbsv-fachgremien/blindenfuehrhundhalter/HP-Zugang_mit_BFH-Anlage.pdf
    bearbeitet
    Calendula Eine*r muss doch aufpassen, dass vom Behinderten mühsam erkämpfte Rechte auch (nutzbar) bleiben. ,-)
    Ein golocal Nutzer @ Calendula
    Wir haben bei größeren Veranstaltungen mit Buffets und / oder Bewirtung auch diese Hunde ausgeschlossen.

    Weil es nicht in Ordnung ist, wenn ein Allegiker wegen dem Hund evtl. einen anaphylaktischen Schock hinnehmen muss. Das wird bei solchen Veranstaltungen im Vorfeld klar kommuniziert. Wir lassen dafür eine Begleitperson zum halben Preis zu, die ebenfalls uneingeschränkt futtern und trinken kann. Im übrigen greift das Hausrecht des Veranstalters.
    bearbeitet
    Calendula Allergiker gibt es ggf. auch in Kaufhäuser etc. Mit diieser Begründung verliert der FH seine Bedeutung und der Blinde an Mobilität.
    FH-Haltertreffen mit bis zu 10 Hunden fanden und finden auch heute noch statt ... nach tel. Vereinbarung. Erstaunlicherweise ohne jegliche Probleme.
    Leider wird das Hausrecht immer wieder gerne gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu Felde geführt.
    bearbeitet
    Ein golocal Nutzer Ganz unbedingt!
    Nur sehen viele Hundebesitzer und Tierfreunde nicht ein, dass es nicht nur um die grundsätzliche Hygiene geht.

    Es sind gerade im Lebensmittelhandel und der Gastro oftmals sehr grenzwertige Situationen, weil immer mehr Tierhalter völlig überzogen und uneinsichtig reagieren. Erst vor 2 Wochen hatten wir so eine Situation. Eine Frau hat in ihrer großen Handtasche einen Zwergpinscher eingeschleust, obwohl ein Hundeverbot ausgesprochen war. Den hat sie auf den Stuhl neben sich gesetzt. Da hat das Tier dann seinen After schön am Stoff gerieben. Eine ältere Dame setzte sich in diesem Bereich hin, stütze sich mit einer Hand auf der Sitzfläche des Stuhles ab, auf der vorher der Hund saß. Dann hat sie sich anscheinend mit der Hand im Gesicht gerieben und dabei Schleimhäute oder Mund berührt. 15 Minuten später stand der RTW vor dem Eingang. Dank einiger Zeugenaussagen konnten wir die Situation klären und die Hundebesitzerin muss nun mit einigen Zivilklagen zurande kommen.

    "Wir müssen leider draußen bleiben!"

    Ich denke, die meisten von Euch kennen dieses Schild noch. Es hing eben an Restaurants, Metzgereien, Tante-Emma-Läden, etc.. Warum das heute keine Selbstverständlichkeit mehr ist, bleibt mir ein Rätsel.
    bearbeitet
    Ein golocal Nutzer @ Calendula
    Du verlierst bei unseren Modellen nicht an Mobilität und wir schliessen hygienische und medizinische Risiken aus. Wenn wir damit keine Schnittmenge finden, werden wir uns diesbezüglich friedlich und liebevoll zweinigen müssen. :-)

    Das Recht auf Unversehrtheit und den damit zusammen hängenden Ausschluss entsprechender Risikofaktoren gewichten wir höher.
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    Calendula Die FH-Halter*innen die ich kenne, achten sehr darauf, dass ihr Hund niemanden lästig wird. Der Hund wird nicht AUF den Stuhl gesetzt sondern liegt UNTER einer Bank oder UNTER dem Tisch.
    Ein Führhund ist, ebenso wie der Rollstuhl, ein von der Krankenkasse bezahltes Hilfsmittel.
    Und nur für Assistenzhunde gelten diese Ausnahmeregeln.
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    spreesurfer Ich hatte auch mal einen Hund, und schon in den 80ern hieß es zum Bleistift am Supermarkt: "Hunde müssen leider draußen bleiben". Das ist nun mal wegen der Lebensmittelhygiene so, und das ist auch ok. bearbeitet
    Calendula "Teilhabe und Barrierefreiheit
    Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 14. August 2006 stellt ein generelles Verbot der Mitnahme eines Blindenführhundes oder eines anderen Assistenzhundes in aller Regel eine unzulässige Diskriminierung im Sinne von §§ 3 Abs. 2, 19 AGG dar. Dies gilt ungeachtet eines generellen Verbotes zur Mitnahme von Hunden und auch ungeachtet der Regelungen zum Hausrecht."
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    Papa Uhu + Theo idRgl. ist es so, daß ich als Papa von Theo zielgerichtet Locationen wie Restaurants und Hotels aufsuche, mich vorher informiere. Bin ich spontan in meiner Auswahl, muß ich damit rechnen, abgewiesen zu werden - ABER Theo ist bestenfalls mein bester Kumpel und geht als Therapiehund durch, doch zur Orientierung nicht notwendig. Auch wenn er sich in Gaststätten voll lieb untern Tisch uffhält.

    Blindenhunde sind gut ausgebildete Helfer - auch sie wissen sich zu verhalten. Werden sich weder in der Nähe des Buffets uffhalten, noch 'n Stuhl benötigen. Ich denke mal, ein guter Gastronom wird seine humanitären Sorgfaltspflicht gegenüber seinen gesundheitlich beeinträchtigten Gästen wahrnehmen und diese führen.

    Vielleicht hat ja der ursprüngliche verkorkste Beitrag etwas Gutes - sich über derartige Situationen und miteinanderorientierter Gestaltung Gedanken zu machen - Grüßchens an Euch alle...
    von uns...
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    Ein golocal Nutzer @ Calendula,
    Du argumentierst sehr kategorisch und lässt dabei die Belange bzw. mögliche Einschränkungen anderer Menschen außer Acht. Wir bieten, so wir dieses Modell zusammen mit Gastronomen fahren, eine gangbare Alternative und bewahren andere Menschen vor Einschränkungen und Gefährdungen. Damit wird allen Ansprüchen Rechnung getragen und eine Diskriminierung kann ich beim besten Willen nicht erkennen. Wir definieren die angesprochene Zielgruppe durch die Art des Angebots. Hypothetisches Beispiel: Wenn wir eine Veranstaltung für Menschen 45 + machen, ist es dann diskriminierend, wenn wir jüngere Menschen nicht reinlassen? Ich bin aus Erfahrung im Umgang mit dem Wort Diskriminierung sehr vorsichtig geworden, weil jede Medaille zwei Seiten hat..

    Nebenbei bemerkt – Papier ist sehr geduldig. ;-)
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    Calendula Auch die Führhunde? - Wenn ich Hofie richtig verstehe, sollen Führhunde auch (wieder) aus Lebensmittelgeschäften und allen Restaurants verbannt werden. bearbeitet
    Ein golocal Nutzer In der Aussengastro sind Hunde vollkommen ok.
    Führerhunde im Lebensmitteleinzelhandel sind auch vollkommen ok.
    Hunde in geschlossenen Räumen der Gastronomie lehne ich ausnahmslos ab, ausser der Gastronom erklärt es zum Konzept, dass Hunde willkommen sind. Dann weiss ich an der Tür, was mich erwartet.

    Allerdings empfehlen wir unseren Gastronomen die Einrichtung von einem hochwertigen und bedarfgerechten "Hundeareal". Sobald Du das Restaurant betrittst, bedarf es des FH nicht mehr. Um den wird sich dann liebevoll gekümmert, während Du im Restaurant bewirtet wirst.
    bearbeitet
    Calendula Wenn sich denn ein Führhund so einfach von seinem Blinden trennen lässt. Der ist glücklich und zufrieden, in seiner Pause unter dem Tisch, möglichst mit der Schnauze auf den Füßen von Herrchen/Frauchen, liegen zu dürfen.
    FH und Blinde*r sind ein TEAM ... sonst klappt es mit der Führarbeit nicht.
    Wenn ein Team-Partner unerwünscht ist, ist es m. E. der andere ebenfalls.
    bearbeitet
    eknarf49 @Peter Stanke - Danke, ich habe gesehen, dass Du das Wort Kinder durch Eltern ersetzt hast.
    Ein golocal Nutzer @ Calendula
    "Wenn ein Team-Partner unerwünscht ist, ist es m. E. n. der andere ebenfalls."

    An diesem Punkt steige ich aus, weil ich nicht auf dieser unsachlichen und emotionalen Ebene diskutieren möchte. Ich habe meine Position ausreichend argumentiert und möchte dem auch nichts mehr hinzu fügen. :-)
    bearbeitet
    Calendula ... weil Du zu wenig über die Arbeit eines FHes weißt.
    Es ist toll, wenn frau nach Bedarf den Hund im Restaurant ins Geschirr nehmen kann und der Hund zur (richtigen) Toilette führt. Es ist toll, wenn der Hund danach wieder an den Tisch und sogar denselben Stuhl führt.
    DAS bedeutet Unabhängigkeit.
    Hier in Marburg gibt es mehr als 20 Führhunde. Die Menschen sehen sehr oft einen bei der Arbeit und haben Achtung vor deren Leistung. Dadurch ist es wohl selbstverständlicher, das hier FHe akzeptiert werden.
    Mein von Dir zitierter Satz sind Erfahrungswerte. Und in solchen Lokalen sind auch Rollstuhlfahrer nicht willkommen.
    bearbeitet
    Ein golocal Nutzer Du entgleitest...
    Wir achten unbedingt auf Barrierfreiheit, wenn wir neue Gastros planen. Das gilt auch für die Laufwege und die sanitären Anlagen. Es wird mir zu blöde, wenn ich mich moralisch rechtfertigen muss und Du mir Dinge unterstellst, die jeder Grundlage entbehren.
    bearbeitet
    eknarf49 In die Grundsatzdiskussion möchte ich mich nicht einmischen. Mir gefällt aber der offizielle Begriff 'Führhund' nicht wirklich, die enge Beziehung würde meiner Meinung nach durch 'Begleithund' besser ausgedrückt. bearbeitet
    Calendula Begleithund trifft es aber nicht, Eknarf. Die offizielle Bezeichnung (Führhund bzw. Blindenführhund) hat seine Bedeutung.
    eknarf49 Ich weiß, Begleithund kann auch jeder Hund sein, der nur zur Gesellschaft mitgenommen wird. :-)
    Ein golocal Nutzer es sind Assistenzhunde... zu denen gehören dann auch Diabetikerwarnhunde, Servicehunde, Gehörlosenhunde und Epilepsiehunde
    Calendula Stimmt, Assitenzhund ist der Oberbegriff. Die häufigsten und auch von der Krankenkassen bezahlten sind eben die Führhunde.
    Ein golocal Nutzer es werden auch Ponys als Blindenführtiere ausgebildet... dürfen die dann auch mit ins Restaurant?

    http://www.general-anzeiger-bonn.de/ga-erlebniswelt/klasseprojekt/Minipferde-helfen-blinden-Menschen-article1756103.html
    bearbeitet
    Calendula Die gesetzliche Bestimmung gilt ausschließlich für AssistenzHUNDE ... das weißt Du auch.
    Deinen Kommentar finde ich besch...eiden.
    bearbeitet
    FalkdS Für mich gehören Hunde prinzipiell nicht in jedwede Form von „Lebensmittelläden“
    ES SEI DENN, dies Hunde haben einen echten Auftrag wie hier schon angesprochen, Für Blinde/ Sehschwache, Diabetiker, Epileptiker etc.
    Calendula @ FalkdS: Das ist auch die gesetzliche Bestimmung (s. Gesetzestext oben).
    Falls saerdnA seinen Kommenar als "Auflockerungsversuch" versteht, wird er meine Reaktion darauf auch ganz locker sehen.
    bearbeitet
    Ein golocal Nutzer "Der Hamster darf nicht rein. Die US-Fluggesellschaft Spirit Airlines hat einer Studentin verboten, ihren Hamster mit an Bord zu nehmen, obwohl er als sogenanntes Emotional Support Animal eingetragen war, was im Deutschen am ehesten als Assistenztier zu übersetzen ist"...

    https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/assistenz-tiere-mein-himmlischer-begleiter.
    Calendula ... der Führhund darf mit:
    http://www.fluggastberatung.de/blindenhunde-und-co-welche-ausnahmeregelungen-gelten-fuer-tiere-im-flugzeug/
    Ein golocal Nutzer @ Calendula

    Deine Position ist absolut und Du stellst Dein Recht über alles. Dabei lässt Du völlig außer Acht, dass Gastronomen gewinnorientiert arbeiten müssen, um überleben zu können. Wenn ein Gastronom sich entscheidet, sein Lokal konsequent barrierefrei zu gestalten, muss er den Verlust von minimal 20 % der Plätze hinnehmen. Das entspricht dann ebenfalls einer dauerhaften Umsatzeinbuße von mindestens 20 %. Und das für eine Besuchergruppe, die unter 1 % der Besucher ausmacht – dauerhaft! Für viele Gastronomen wäre das bereits der wirtschaftliche Todesstoß.

    In aller Deutlichkeit und mit allem Respekt. Wir reden über Minderheiten, die im Schnitt deutlich unter 1 % der Kundeschaft ausmachen. Ich finde es deshalb anmaßend, wenn von den Gastronomen pauschal gefordert wird, sie müssten aufgrund des Gleichstellungsgesetzes alle Möglichkeiten schaffen, um diesen Gruppen den Besuch ihres Lokals jederzeit zu ermöglichen! Das ist für die große Masse der Gastronomen eine wirtschaftliche Zumutung, die sie finanziell wie räumlich nicht stemmen können.

    Der Staat versagt, wenn er auf der einen Seite dieses Gesetz vorlegt und auf der anderen Seite Gastronomen bei den durch das Gesetz notwendigen Maßnahmen und Kosten komplett alleine und im Regen stehen lässt. Vor 20 Jahren hat ein Gastronom im Schnitt mit ca. 300 % kalkuliert. Heute muss er mit 600 % - 800 % kalkulieren, um bei den brutalst gestiegenen Kosten und dem massiv gestiegenen Wettbewerbsdruck über die Runden zu kommen. Es gibt trotzdem Gastronomen, die sich für diesen Weg entscheiden und wir versuchen in Beratungsfällen grundsätzlich auszuloten, in welchen Rahmen die Umsetzung solcher Maßnahmen wirtschaftlich tragbar ist. Im gestern geschilderten Fall sind an den Toilettentüren sogar Tafeln in Braille angebracht.

    Mit den Führhunden sieht es nicht anders aus. Sobald wir über eine ambitionierte oder gehobene Gastro sprechen, ist eine Tier im Gastraum ein Unding. Es gibt dafür durchaus diverse Gründe, die ich gestern bereits aufgeführt habe. Wenn Gastronomen aus dieser Liga dennoch hingehen und gangbare Wege suchen, damit auch Minderheiten mit ihren speziellen Ansprüchen nicht auf die Angebote verzichten müssen, ist das aus meiner Sicht ein Schritt in die richtige Richtung. Natürlich wünschen wir uns Alle eine lückenlose und selbstverständliche Integration / Inklusion, nur darf dabei der Gastronom nicht auf der Strecke bleiben. Da kannst Du auf der gesetzlichen Vorgabe solange rum reiten, wie Du magst: Wenn Forderung und Realität soweit auseinander liegen, trifft die Gastronomie keine wirkliche Schuld.

    Das Motto ist so schlicht, wie ergreifend:

    Leben und leben lassen.
    bearbeitet
    Calendula Weder einen Umbau noch sonst etwas in dieser Richtung habe ich gefordert.
    Mir ist lediglich wichtig, dass ein von den Krankenkassen gezahltes Hilfsnittel auch genutzt werden kann.
    Es wird immer Menschen geben, die dieses Nutzungsrecht gerne einschränken möchten.
    bearbeitet
    Ein golocal Nutzer Klar, kann ich verstehen. Wenn Du hier abermals völlig kategorisch reagierst und kein Verständnis für die Situation der Gastronomen zeigst, jeden Kompriss ausschlägst, dann reduzierst Du unnötig Deine Welt. bearbeitet
    Calendula Die Marburger Gastronomen haben damit kein Problem. Selbst in der Uni-Klinik dürfen die FHe in der Ambulanz mit.
    Deine kategorische Ablehnung ist mir unverständlich.
    Calendula @ NC Hammer Tom
    Deine Frage lässt mich vermuten, dass Du persönlich betroffen bist.
    Mein Tipp: "Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker."
    Ein golocal Nutzer Dank der hier stattgefundenen Diskussion ist meine Ampel von grün auf gelb gesetzt worden. Wenn das die Quittung für meine offene und ehrliche Meinung ist, muss ich mich ernsthaft fragen, wer so abgebrüht und selbstgerecht ist, mir daraus einen Strick zu drehen. An wen immer diese Botschaft gerichtet sein mag – Pfui, schäm Dich was. :-(

    So, und jetzt kannst Du mir noch einen einschenken, in dem Du diesen Beitrag ebenfalls meldest. Es könnte ja sein, dass meine Ampel dann auf rot rutscht. Ich wünsche dabei viel Vergnügen und persönliche Genugtuung. ;-)
    bearbeitet
    Ein golocal Nutzer aber scheinbar wurde Hofie (so wie ich auch) von Calendula gesperrt und das hat Auswirkungen auf die Ampel.

    Ich bedanke mich auch und schließe mich @Hofie an...

    @Calendula, Deine Reaktion ist Kinderkram...
    bearbeitet
    Philipp Ich bin der Meinung, Hunde gehören nicht in Lebensmittelläden oder Restaurants, AUßER der Gast benötigt das Tier als Hilfsmittel. Denn auch Menschen, die gewisse Einschränkungen haben, sollen ohne große Probleme am normalen Leben teilhaben können - eine Ausgrenzung bzw. Erschwerung dessen lehne ich klar und deutlich ab. Niemand sollte irgendwo auf Grund seiner körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung benachteiligt werden.

    Aber das ist meine eigene Meinung zu dem Thema.
    Calendula Dem kann ich im vollen Umfang zustimmen, Philipp, zumal (s. o.) eine gesetzliche Regelung für die entsprechenden Ausnahmen besteht.
    Calendula https://www.welt.de/kultur/history/nineeleven/article13597267/Sein-Hund-rettete-einen-Blinden-aus-dem-Nordturm.html
    FalkdS Erfreulich finde ich persönlich, das mir weitere aus meiner Sicht Nicht-Bewertungen von Peter Stanke zu lesen erspart blieben und es vielleicht auch bleiben.
    So gibt es wenigstens von ihm keine weiteren nicht wirklich zur Loction passenden Texte.

    Hunde, außer Funktionshunde haben nun mal nicht zu suchen, da muss der Peter eben seinen Hund anders unterbringen um ohne ihn einkaufen gehen zu können.
    bearbeitet
    Der Beitrag von T R A U M
    wurde unterdrückt, weil er gegen die golocal Nettiquette verstieß.