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Bewertungen (1)


  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    1. Bewertung


    Wir werden wegen übler Nachrede § 186 StGB Wegen Verleumdung § 187 StGB einen Strafantrag gegen die Firmeninhaberin prüfen lassen.

    Wir sind ein gleichgeschlechtliches Ehepaar,
    Frau Frisenda redet Unwahrheiten über uns bei Nachbarsleuten, während wir fleißig vor dem Haus das Unkraut entfernen und anschließend die Straße gefegt haben. Eine sehr große Unruhestifterin an unserem Wohnort durch die Firmeninhaberin. So ist unsere Erfahrung, die der absoluten Wahrheit entspricht!

    geschrieben für:

    Sonnenschutz in Hagenbach in der Pfalz

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