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  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    7. von 13 Bewertungen


    Der Geschäftsführer des PIER 1 Studios war früher Geschäftsführer des Fitness Gym Studios in Dortmund.
    Ich kann nur sagen: Vorsicht bei Vertragsabschluss, wenn man nicht sicher ist, dass man in den nächsten 24 Monaten regelmäßig trainieren kann. Sollte man z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr weitertrainieren können und spricht daher eine außerordentliche Kündigung aus, wird richtig Schlimmes erleben!
    Der Geschäftsführer ist eng vernetzt mit Elite Inkasso und dem Anwaltsbüro Gregor Herter. Das heißt für dich als Kunde, dass du ganz schlechte Karten hast, vorzeitig aus dem Vertrag herauszukommen. Es folgt meist eine jahrelange Auseinandersetzung zuerst mit dem Fitness Studio, dann aber sehr schnell mit dem Inkasso-Büro. Das ist ein Netzwerk gegen das Normalbürger keine Chance hat.

    geschrieben für:

    Fitnessstudios in Duisburg

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    1.

    Woman04 Das kann ich nur bestätigen, und so geht es vielen die leider dort ein Vertrag gemacht haben trotz ärztlicher Bescheinigung sind die nicht bereit und menschlich . Kann ich nur abraten !!!


  2. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    18. von 22 Bewertungen


    Wenn man sich dort zum 1.Mal als interessierter möglicher zukünftiger Kunde vorstellt, interessiert sich Niemand für deinen Gesundheitszustand. Du brauchst kein ärztliches Attest vorlegen.
    Sobald du aber aus dem Vertrag heraus möchtest, weil es dir wegen einer chronischen Erkrankung nicht mehr möglich ist, regelmäßig zu trainieren, wird man gezwungen seine Krankheit offen preiszugeben, obwohl das einen Fitnessstudio -Inhaber wirklich gar nichts angeht! Das geht lediglich einen Arzt etwas an! Richtig schlimm finde ich, dass der Inhaber dann auf einmal so tut als interessiere er sich für deine Krankhei und als wäre es ihm möglich, dir zu helfen. Tatsächlich interessiert sich der Herr Inhaber lediglich für seinen Geldbeutel! Das ist keine Geschäftstüchtigkeit. Das ist Skrupellosigkeit! Geschäftstüchtige Menschen sind gelegentlich kulant und kompromissbereit. Beides sind aber für den Inhaber dieser Fitnessstudio-Kette Fremdwörter.

    geschrieben für:

    Fitnessstudios in Dortmund

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    2.

    Ein golocal Nutzer die Begrenzung für Verträge auf 1 Jahr ist noch nicht Gesetz, sondern nur ein Gesetzentwurf... Altverträge dürften dann auch nicht davon betroffen sein...
    Ausgeblendete 3 Kommentare anzeigen
    Ein golocal Nutzer Genau mit diesen Haarspaltereien arbeitet der Inhaber der FitnessGym Anlagen. Tatsächlich ist es doch gesetzlich unerlaubt, dass ein Anbieter nur 2Jahresverträge gibt.
    Wenn man FitnessGym als Gegner hat, um aus einem Vertrag herauszukommen, ist man sehr schnell mit dem kooperierenden Inkasso Unternehmen "Elite Inkasso" in Kontakt, dessen Geschäftsführer sowohl als Anwalt der Fitnessgym agiert als auch als Anwalt der Inkasso-Elite GmbH.
    Das hat schon einen sehr anrüchigen Charakter.
    Ein golocal Nutzer Ja er ist ein Unternehmer in der Fitnessbranche, der keinerlei Kulanz oder Komprissbereitschaft zeigt.
    Ich hoffe, dass er mit seinem Unternehmen bald komplett "den Bach runtergeht". Denn ich finde, dass ein solch rücksichtsloses und eigennütziges Verhalten keinen Erfolg haben darf!
    ubier Vorzeitig aus dem geschlossenen Vertrag zu wollen ist aber auch nicht altruistisch...

    Man sollte sich einigen, aber die Bereitschaft dazu erhöht man so nicht.
    bearbeitet
    Ein golocal Nutzer Hallo ubier, sind Sie vielleicht der Inhaber von Fitness Gym?
    Meine Antwort:
    Wegen einer chronischen Erkrankung vorzeitig aus dem Vertrag zu wollen, hat tatsächlich nichts mit Altruismus zu tun.
    Genauso wenig wie ein Geschäftsmann, in diesem Fall Inhaber eines Fitnessstudios, mit ärztlicher Arbeit zu tun hat, denn er ist Geschäfrsmann und kein Arzt. Darüber waren wir uns doch bereits einig.
    Dass der Geschäftsmann anfangs bei Witterung eines Geschäftes, in diesem Fall ein Vertragsabschluss, kein Interesse an der Grsundheit seines Vertragspartners hegt, ist ja auch in Ordnung.
    Dass sich der Geschäftsmann bei dem Wunsch seines Vertragspartners auf vorzeitige Beendigung des Vertrages aus Krankheitsgründen, Interesse an der Erkrankung zeigt und ein ärztliches Attest verlangt,
    ist auch noch o.k.
    Dass dieser Geschäftsmann aber mit einem ärztlichen Attest, das die Trainingsunfähigkeit bescheinigt, nicht zufrieden ist und die Diagnose lesen möchte,
    Das ist NICHT in Ordnung. Die geht ihn nämlich nichts an! Die jahrelange Auseinandersetzung erst mit dem Inhaber des Fitnessstudios, dann mit dem Anwalt der Elite Inkasso GmbH mündete schließlich in einem gerichtlichen Vergleich, weil der Kunde seine Erkrankung nicht preisgeben wollte. Ich nenne das seelische Körperverletzung.
    Bittexsagen Sie mir doch, was Sie mit "Bereitschaft zur Einigung" meinen.