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Bewertungen (4)


  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    1. von 2 Bewertungen


    Kann nichts gutes berichten. Keine Empfehlung von mir ...

    geschrieben für:

    Parteien in Erbach im Odenwald

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    1.



  2. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    1. von 4 Bewertungen


    Keine guten Erfahrungen gemacht

    geschrieben für:

    unbekannte Branche

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    2.



  3. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    2. von 4 Bewertungen


    Sie trifft Vereinbarungen, die sie nicht hält (6.815.351.6Mr). Es heißt dann, es wäre im Sinne der G. wegen schlechter Bilanz. Andererseits wird auf Einnahmen verzichtet. So lag eine Ordnungswidrigkeit vor: Am 17.06.17, Fronleichnam, ges. hessischer Feiertag, wurde innerhalb der Gemeinde betoniert, eine dem Feiertagsgesetz (FTG) §3 Abs. 2 widersprechende Tätigkeit. Obwohl die Gemeinde erst Interesse gezeigt und um Beweise gebeten hatte, die zwecks Bußgeldverfahren vorgelegt wurden, stellte sie das Verfahren ein und verzichtete. Lag dies daran, weil die Feiertagsschänder Verwandte des Odw. Landrats waren?
    Andererseits hat die Gemeinde Höchst eine Übereinkunft mit meinem Anwalt getroffen, wonach der Schaden des Wasserrohrbruchs, (16.7.07) für den sie sich verantwortlich zeigte, mit den Anschlusskosten für die neue Leitung zu verrechnen sind. Der Schaden am Haus betrug 10.000 €, doch sie drängte auf die Verrechnung mit den Erneuerungskosten (7.296,42€).Die Haftpflichtversicherung, GVV Kommunalvers., war zur Schadensübernahme bereit. Nur die Gemeinde versäumte die Abwicklung. Sechs Jahre nach Rohrbruch und Übereinkunft verlangte die Gemeinde von mir die Kostenerstattung. Die Vers. zahlte nicht mehr. Der Bgm. verlangte beim Verw.-Gericht (4K37/13.DA(1)), ich solle zuerst zahlen, dann werde mir dieser Betrag als Schadenersatz zurückgezahlt. Am 28.3.14 zahlte, am 21.5.15 mahnte ich erstmals und erhielt bis heute n i c h t s.

    geschrieben für:

    Stadtverwaltung / Gemeindeverwaltung in Höchst im Odenwald

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    3.



  4. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    3. von 5 Bewertungen


    Für mich nicht empfehlenswert.

    geschrieben für:

    Krankenhäuser / Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie in Heppenheim an der Bergstraße

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    4.