Sachverhalt:
Ich kaufe bei Roller in Paderborn eine schmale Spühlmaschine - 3 Waschgänge waren wohl m.E. in Ordnung aber alle weiteren Waschgänge hinterließen bis zum heutigen Tage trotz "Trocknen" nasses Geschirr bei der Entnahme.
Mit der Inanspruchnahme meines Gewährleistungsrechts habe ich die Fa. Roller Paderborn - Küchenabteilung - angerufen und man hat mir mitgeteilt, das sie Selbiges einer Firma Atlantis übertragen haben - ich habe also dort angerufen und mir wurde eine Firma PROFECTIS zugeordnet, wo dann auch nach ca. 1 Woche Wartezeit ein Techniker bei mir war, der meinen "Fehler" nicht bestätigen konnte. Nun ist die Sache die, das mit eine Rechnung ins Haus flatterte mit dem stolzen Betrag von 68,79 €, die ich nun angeblich zu zahlen hätte. Im Rechnungstext steht u.A., das kein Garantieanspruch bestünde, sondern Selbiges nicht als Garantieleistung abgerechnet werden könnte. M.E. ist das glatter Rechtsbruch, da ich nämlich das sogenannte Gewährleistungsrecht in Anspruch genommen habe und nicht das Garantierecht. Ich wende mich an die Verbraucherzentrale und dann an Roller Paderborn, die ja eigentlich als Einzelhandel sich um die sogenannte 1. Nachbesserung zu kümmern haben.
Sachen gibts ....
Sollte jemand noch einen sinnvollen Kommentar haben, dann ... gerne
2.