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Bewertungen (1)


  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    2. von 2 Bewertungen


    Absolute nicht zu empfehlen ! VORSICHT !

    Zur Vorgeschichte:
    Mein 15-jähriger Sohn kauft etwas für 45.- Euro von seinem Taschengeld. Leider stellte sich heraus, daß es der falsche Artikel war.
    Sämtliche Versuche diesen Artikel nach nur einem Tag umzutauschen, waren erfolglos.
    Am ersten Tag sagte man mir ich solle Morgen wiederkommen, dann sei eine Mitarbeiterin mit Befugnis vor Ort. Also nächster Versuch am nächsten Tag. Wenn überhaupt, dann nur einen Gutschein, Bargeld gibt es hier bei einem Umtausch Niemals, so die Aussage.
    Auch meine Erklärungen, dass mein Sohn erst 15 Jahre alt ist und es von seinem Taschengeld gekauft hat änderte nichts. Dann sollte ich mir eben einen Kugelschreiber für das Geld kaufen.

    Als örtliches Fachgeschäft sich so zu verhalten ist lächerlich. Mein Geld werde ich dort nicht mehr ausgeben. Und darum bitte ich den Leser meiner Bewertung ebenfalls !
    Ich habe gesehen, wie nötig es die Firma Lach hat, wenn erst einmal ein paar Euro in der Kasse sind. Ein positives Anzeichen für die finanzielle Situation von Lach kann ich darin nicht erkennen.

    Bitte geben Sie meine Erfahrung auch an Freunde und Bekannte weiter. Dieses Geschäftsverhalten und diese Mentalität sollte nicht unterstützt werden.

    So schafft man sich als Fachhändler selbst ab !

    Grüße an den Leser,
    T.S.

    geschrieben für:

    Bürobedarf in Castrop-Rauxel

    Neu hinzugefügte Fotos
    1.

    Ausgeblendete 14 Kommentare anzeigen
    TotoCas Einwandfrei im rechtlichen Sinne, moralisch finde ich das Verhalten mehr als bedenklich und verwerflich.
    walkingwomen aber deshalb andere Kunden aufzufordern dort nicht zu kaufen , bedeutet "nachtreten" . Manchmal liegt es auch daran, wie in den Wald hereingerufen wird.
    TotoCas Und genau das ist der Punkt. Nett und freundlich nachgefragt. Ohne zu diskutieren oder Etwas zu fordern. Von den Mitarbeitern wird jedoch, auf Anweisung des Chefs jeglicher Umtausch gegen Bargeld, ohne weitere Erklärung abgelehnt. Dieses akzeptierte ich auch ohne weitere Diskussion im Laden. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass es dich hier um den Umtauschwunsch eines Minderjährigen handelt.
    Jedoch möchte ich potenzielle Kunden auf dieses Verhalten aufmerksam machen. Mit Nachtreten hat es rein gar nichts zu tun. Mein Schilderung ist lediglich ein Bericht von dem Erlebten.
    Wenn dadurch etwaige Kunden von einem Kauf abgehalten werden, dann obliegt das nicht mir, sondern ist dem Verhalten des Händlers geschuldet. Dieses würde ich für die Fa. Lach sehr bedauern, verstehen könnte ich es jedoch. Ich fordere Niemanden auf dort nicht zu kaufen, dass sollte jeder Kunde für sich selbst entscheiden. Ich berichte lediglich von meinen Erlebnissen !
    bearbeitet
    TotoCas Ferner finde ich es schon sehr bemerkenswert wie man sich hier direkt auf die Seite des Händlers schlägt und Partei ergreift. Ich könnte fast denken es würde ein persönlicher Bezug zum Geschäft bestehen. bearbeitet
    TotoCas Genau so sieht es aus. Der unabhängige Leser und Kunde wird sich sein Urteil bilden. An die unabhängige Meinungsbildung der intelligenten Leser glaube ich ! Allein das, war mein Posting wert.
    FalkdS TotoCas, es ist üblich, rechtlich sauber geschlossene Kaufverträge nicht mit Bargeld zurückabzuwickeln. Warum sollte er auch auf Umsatz verzichten?

    Was ich nicht fair und als Nettiquettenverstoß finde ist, dass du hier aus meiner Sicht zum Boykott aufrufst. Warum? Weil der Händler vertragsrechtlich als meine Sicht nach dem Lesen absolut nichts falsch gemacht hat!

    Lass die 45 Euro Lehrgeld für deinen Sohn sein, er wird es überleben. So ist nun mal das Leben, nicht wie in der Schule oder unter Kumpels.

    Und ja, die Leser werden sich ihr Urteil bilden, hoffentlich...

    Ach so, ehe du grübelst oder vermutest will ich dir schreiben, ich habe nichts mit dem Laden zu tun, ich versichere, ich kenne weder Personal noch den Laden selbst.
    bearbeitet
    TotoCas Von meiner Seite war es das nun.
    Ich habe alles dazu gesagt. Wer es als ortsansässiges Fachgeschäft nötig hat, sich auf Rechtsgrundsätze gegenüber einem 15-jährigem Schüler zu berufen, reagiert und agiert meiner Meinung nach moralisch inkorrekt.
    Wer es offensichtlich finanziell so nötig hat, wird sich am Markt auf Dauer nicht behaupten können.
    Der Kunde wird es entscheiden.
    Gerne kann mich der Inhaber auch persönlich kontaktieren, statt auf dieser Basis hier mit mir zu kommunizieren. Gerne erläutere ich meinen Standpunkt in einem persönlichem Gespräch.
    bearbeitet
    TotoCas An den interessierten Leser:
    Seit Jahren gab es zu dem betreffenden Geschäft lediglich 1 ( ein ) positives Voting welches nicht kommentiert wurde. Seit meiner Schilderung besteht nun so reges Interesse. Ein Schelm wer Böses dabei denkt.
    ubier Toto hat Recht, wenn er die Geschäftspolitik kritisiert. Kundenbindung geht anders.

    Aber Hr. Lach hat ebenfalls Recht, wenn er sich auf die bestehende Gesetzeslage beruft.

    Und Sohnemann hat was dazugelernt...
    FalkdS @ubier, "kritisieren" gefällt mir dabei nicht, weil das Recht juristisch auf seiner Seite steht. Das es weder einer Kundenzufriedenheit noch Kundenbindung dienlich ist, ist doch unstrittig.

    Und von Moral / moralisch richtig konnte man sich noch nie etwas kaufen. Was ist den verwerflich, wenn er den Jungen jetzt das Lehrgeld zahlen lässt? Eine Fehler beim Immobilienkauf hätte wahrscheinlich weitreichendere Folgen als den Verlust von 45 Euro!
    Vielleicht ärgert sich Papa auch nur, dass er nicht mit gegangen ist, ich weiß es nicht. Wenn das zuträfe, wäre es auch korrekt, nur zum Frustablassen hat Papa sich den falschen Adressaten ausgesucht, der ist er ja in dem Fall selbst...

    @TotoCas: Was willst du mir / uns mit dem Schelmspruch sagen?
    Wir diskutieren hier gern und oft auch Themen aus.
    Ich hoffe, du kannst langsam etwas lockerer werden und das Portal sowie deren User so sehen, wie fast alle User hier. Keiner von uns hat etwas von unwahren Bewertungen oder Standpunktmitteilungen sowie für seinen Versuch, mit recherchierten oder bekannten Informationen zu dienen.
    Ich mache das hier aus reinem Spaß an der Freude!
    bearbeitet
    ubier Der rechtliche Knackpunkt ist der Taschengeldparagraf 110 BGB, deswegen hinkt Dein Vergleich zum Immobilienverkauf, Falk. Wenn Sohnemann Papas Geld auf den Kopf gehauen hätte, hätte Hr. Lach rückabwickeln müssen...
    Ein golocal Nutzer Das Einfachste wär hier wohl - für den Sprößling -Lehrgeld gezahlt und fertig. Im Leben wird der junge Mann noch manchmal auf die Nase fallen. Der Händler hat nur sein Recht in Anspruch genommen. Nichts weiter, alles andere wäre die sogenannte "Kulanz" - kann er, muss er aber nicht.