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  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    1. von 6 Bewertungen


    Ich bereue es zutiefst, dass ich der Begutachtung durch diese Frau zugestimmt habe und eine Schweigepflichtsentbindung unterschrieben habe. Dabei garantiert das Bundesverfassungsgericht das Recht, eine solche Begutachtung zu verweigern und dass dies nicht negativ ausgelegt werden darf. Das Problem ist, dass es keine Vorschriften an die Mindestqualifikation von familiengerichtlichen Gutachtern gibt, aber es gibt eine Empfehlung der "Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten 2015" dass der Gutachter zumindest mal ein Psychologiestudium und die Zugehörigkeit zu einer Kammer haben sollte. Ich persönlich werde mit keinem Gutachter mehr sprechen, der diese vorgeschlagenen Mindestqualifiktionen nicht besitzt und Frau Lohrer besitzt dies alles nicht.

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    Beratungsstellen in Neu-Isenburg

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