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  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    1. von 5 Bewertungen


    M.W. behielt Mietkaution für kurze Zwischenmietung (5 Monate und 3fache Kaltmiete als Kaution) rechtswidrig zurück. Auf mehr als 10 Erinnerungen und Mahnungen reagierte er nicht. Erst nach Ankündigung von Klageerhebung und Anzeige wegen Betrug (nach 11,5 Monaten) meldete er sich per E-Mail und bezahhlte schließlich mit wiederum 2 Wochen Verspätung, Kaution und Nebenkostenguthaben zurück.

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    Hausverwaltung und Grundstücksverwaltung in Oberhaching

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