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Bewertungen (1)


  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    31. von 45 Bewertungen


    Bestellt und bezahlte Ware am 30.11.2020 in beschädigter Verpackung erhalten, d.h. es wurden Lebensmittel in offenen Verpackungen geliefert. Am gleichen Tag reklamiert und bis heute (04.02.2021) keine Reaktion oder Gutschrift von Seiten Lebkuchen Schmidt, obwohl der Eingang der und die Erinnerungen zur Reklamation immer bestätigt wurden.
    Mittlwerweile unterstelle ich hier ein System, Kunden durch Ignoranz auf den Verzicht zur Nachbesserung zu bewegen. Ich kann nur jedem abraten, hier etwas zu kaufen.

    geschrieben für:

    Lebensmittel / Versandhandel in Nürnberg

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    1.

    Ausgeblendete 4 Kommentare anzeigen
    E.K.aus_S. @ubier: Kann ich Ihnen nicht beantworten, da die Ware hier noch unberührt liegt. Lebkuchen Schmidt reagiert ja nicht auf Anfragen hinsichtlich der Rücksendung. Was bezwecken Sie mit Ihrer Frage?
    E.K.aus_S. Das ist richtig, aber nicht ohne Rücksendeschein vom Verkäufer, da ich nicht auch noch die Rücksendekosten tragen werde. An dieser Stelle erürbrigen sich weitere Kommentare.
    no comment Meinetwegen. Aber die Bauchlandung ist selbstgemacht - vgl. AGB:

    „Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, (Lebkuchen-Schmidt GmbH Co. KG, Zollhausstraße 30, 90469 Nürnberg, Telefon 49 911-896631, Telefax 49 911-8966222, info@lebkuchen-schmidt.com), zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden.

    Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware.“


    Wer lesen kann, ist wie immer im Vorteil. Jedenfalls guten Appetit...

    bearbeitet
    E.K.aus_S. Ich werde Sie vor der nächsten Online-Bestellung zu Rate ziehen, damit diese Welt einfach besser wird. In diesem Sinne weiterhin viel Spaß bei Ihrem Hobby, eine Vielzahl von Kommentaren zu erstellen. Ob diese überhaupt in irgendeiner Weise jemandem außer Ihnen selbst etwas bringen, soll jeder für sich selbst entscheiden.

    BTW: Rücksendekosten sind nicht im Reklamationsfall zu tragen. Aber das wissen Sie ja sicherlich.