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Bewertungen (1)


  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    2. von 4 Bewertungen


    Wir wurden rausgeschmissen, weil wir eine selbst mitgebrachte Brotzeit verzehren wollten. Was sich Biergarten nennt, hat den Verzehr einer Brotzeit zu gestatten. Das regelt die bayerische Biergarten Verordnung. Wir kommen nicht wieder und raten vom Besuch ab.

    geschrieben für:

    Restaurants und Gaststätten / Biergärten in Ellermühle Stadt Landshut

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    1.

    Toini Da gebe ich Dir recht. Nur darf der Wirt das verzehren einer mitgebrachten Brotzeit nicht als Grund für einen Platzverweis nehmen. Das regelt, wie bereits erwähnt, die bayerische Biergarten Verordnung. Im übrigen waren wir vollkommen unauffällig.