Herr Vortanz war bis zur Mandatsübernahme ausgesprochen freundlich zu mir. Doch kaum war der Vertrag unterschrieben hat sich sein Verhalten schlagartig geändert.
Mit Aussagen wie „Vor Gericht da weiß man nie … „ und ähnlichem, drängte er mich in dem Rechtsstreit zu einem Vergleich. Nachdem er das Vergleichsangebot an die Gegenseite geschickt und ich seine Rechnung beglichen hatte, hörte ich nichts mehr von ihm. Fachlich schwach war die fehlende Fristsetzung in seinem Schreiben an die Gegenseite.
So zogen einige Wochen ins Land. Herr Vortanz reagierte auf meine Nachfrage nur barsch, indem er meinte, ich müsse eben abwarten. Dann war er für mich nicht mehr zu sprechen. Da ich mich von Herrn Vortanz im Regen gelassen fühlte, wandte ich mich nach fünf Wochen schließlich an einen anderen Anwalt.
Der Anwaltskollege schüttelte nach dem Aktenstudium nur den Kopf und meinte, es sei aus rechtlicher Sicht keinerlei Anlass für mich gegeben gewesen, einen Vergleich einzugehen. Ich hätte damit viel Geld verschenkt. Zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch zu klagen, sei aufgrund des Vergleichsangebotes, dem ich zugestimmt hatte, aussichtlos.
Mit dem Vergleich erhöhte sich gemäß Gebührenordnung nicht nur das Anwaltshonorar deutlich, sondern es sank auch der Arbeitsaufwand des Herrn Vortanz. (Er führte mit mir zwei kurze Telefonate und erstellte ein Schreiben an die Gegenseite).
Ich fühlte mich bei Herrn Vortanz, meinem eigenen Anwalt, wie ein Bittsteller. Besonders bitter war, anschließend zu hören, dass der Vergleich unnötig gewesen war und mich viel Geld gekostet hatte.
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