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Bewertungen (6)


  1. Userbewertung: 2 von 5 Sternen

    2. von 2 Bewertungen


    Ich kaufe hier sehr viel ein und finde alles sehr angenehm. Das einzige, was mir auffällt und zunehmend missfällt, sind die immer häufigeren Lautsprecher-Werbedurchsagen des Chefs.

    Das kann zwar im Einzelfall mal ganz nett sein und eine wichtige Preisinformation betreffen. Aber wenn es bei den Durchsagen am laufenden Band auch um das Wetter, den Sport, anstehende Ferien, Feiertage etc. geht und was man da doch schönes machen und natürlich essen könnte, dann finde ich, ist es doch sehr übertrieben. Es nervt zunehmend extrem :-(

    Ich will damit sagen, dass die sicherlich gut gemeinte Werbe-Durchsage durch die Übertreibungen und die Vielzahl belangloser Informationen ins Gegenteil und damit ins Negative verkehrt wird !

    Derartig viele Durchsagen, die zwar freundlich und nett gehalten sind, habe ich noch nie in einem Lebensmittel- oder sonstigem Einzelhandels-Geschäft vernommen.
    Ich würde daher vorschlagen, diese Durchsagen unbedingt auf das wirklich Notwendigste zu beschränken.

    geschrieben für:

    Lebensmittel in Hirschberg an der Bergstraße

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    1.



  2. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    2. von 74 Bewertungen


    Unglaublich - aber wahr: Vom 20. - 22.11.2019 war ich für 2 Nächte zu Gast im Hotel Lamm in Mosbach. Als ich am Nachmittag das Zimmer betrat, hörte ich sofort Geräusche aus der Heizung. Ich reklamierte die störenden Geräusche. Ein Herr kam aufs Zimmer und sagte, das leidige Problem sei bekannt (!), eine Aussage, die mich schon sehr wunderte. Er drehte das Heizungs-Thermostat auf ca. 3 und meinte, dann würde das Geräusch wohl nicht mehr auftreten. Als ich um ca. 22.00 Uhr auf mein Zimmer kam, störten immer noch die Heizungsgeräusche. Ich meldete den Mangel wiederum bei der Rezeption. Der Herr kam aufs Zimmer und drehte am Heizungsventil. Er meinte, es sollte jetzt aufhören. Dies war aber nicht der Fall. Ich konnte die ganze Nacht wegen der Geräusche nicht schlafen, weil man einfach nicht einschlafen kann, wenn ein permanentes Geräusch in der Heizung stört. Als ich am nächsten Tag zum Frühstück ging, reklamierte ich erneut den gravierenden Mangel an der Rezeption und sagte auch, dass ich die ganze Nacht nicht schlafen konnte und daher den Zimmerpreis für die Nacht auf keinen Fall auch noch bezahlen werde. Die Dame an der Rezeption zeigte Verständnis dafür.
    Daraufhin sagte die Dame, der Chef werde am Vormittag nach der Heizung sehen. Ich könne auch gerne ein anderes Zimmer im 2. OG haben.
    Da ich noch einige Besorgungen machen musste, sagte ich, ich werde erst mal abwarten, ob der Chef die Heizung in Ordnung bringen werde und, falls dies nicht erfolgreich geschehe, könne ich ja immer noch am Nachmittag umziehen.
    Als ich wieder auf das Zimmer zurückkam, hörte ich immer noch die gleichen störenden Geräusche aus der Heizung. Ich ging zur Rezeption. Es hieß der Chef sei auf dem Zimmer gewesen und hätte die Heizung repariert.
    Als ich sagte, dass das nicht sein könne, denn der Mangel an der Heizung sei ja immer noch vorhanden, drückte die Dame ihr Unverständnis aus, bot mir aber an, umzuziehen. Ich nahm das Angebot an und bezog ein anderes Zimmer.
    Am 22.11. ging ich nach dem Frühstück zur Rezeption und bat um die Rechnung. Als ich sah, dass für die erste Nacht 65,00 EUR berechnet waren, sagte ich, dass das nicht sein könne und dass ich bei meinen Reklamationen deutlich gesagt hatte, dass ich nicht bereit sei, den Zimmerpreis wegen des erheblichen Mangels zu bezahlen.
    Ich erläuterte nochmals den ganzen Verlauf meiner Mängelrüge und dass das Hotel nicht erwarten könne, dass ich den Zimmerpreis zahlen müsse, wenn ich das Zimmer bestimmungsgemäss, also zum Schlafen, nicht habe nutzen können.
    Ich sagte auch, dass ich selbstverständlich bereit sei, die Kosten für das Frühstück zu bezahlen. Der Herr an der Rezeption, der zur Geschäftsleitung gehört, zeigte sich jedoch in keinster Weise aufgeschlossen und verständnisvoll, sondern sagte in einem ziemlich rüden Ton wörtlich, „wenn Sie die erste Nacht nicht bezahlen, muss ich die Polizei rufen“. Er könne lediglich einen Nachlass in Höhe des Frühstückspreises anbieten, was er mit 6,00 EUR bezifferte. Ich war derart erschrocken über die unrechtmäßige Drohung, dass ich die Rechnung unter Vorbehalt bezahlte und das Hotel mit größter Verärgerung verließ.
    Da ich aufgrund meiner schriftlichen Beschwerde von dem Hotel Lamm weder eine Entschuldigung für die skandalösen Vorkommnisse noch eine Gutschrift für die erste Nacht erhielt, sondern vielmehr noch damit konfrontiert wurde, „meine Wahrnehmung der Ereignisse und die getroffenen Aussagen“ seien nicht wahrheitsgemäß, holte ich rechtlichen Rat ein. Danach handelte es sich bei der Zimmervermietung offensichtlich um einen Eingehungsbetrug (Täuschung bei Vertragsschluss), da der gravierende Mangel an dem Zimmer bekannt war. Bei der Drohung mit dem Polizeieinsatz und möglicher Verhaftung handelte es sich um eine Nötigung. In beiden Fällen war offenbar von einer strafrechtlichen Relevanz auszugehen.
    Die von mir erzwungene und nur unter Vorbehalt bezahlte erste Übernachtung in Höhe von 59,00 EUR hat der Inhaber des Hotels trotz mehrfacher Mahnungen bis heute noch nicht zurückerstattet. Daher werde ich vorausssichtlich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen.

    geschrieben für:

    Hotels / Restaurants und Gaststätten in Mosbach in Baden

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    2.



  3. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    1. von 7 Bewertungen


    Meine Frau hat nach einem Räderwechsel, der bei Reiff in Weinheim am 03.04.17 stattfand, beinahe ein Rad verloren! Alle 5 Schrauben hatten sich an demselben Rad ca. 180 km nach dem Räderwechsel während der Fahrt auf einmal gelöst. Eine von den 5 Schrauben war sogar verloren gegangen. Der hinzugezogene Reiff Monteur sagte, meine Frau habe Glück gehabt, dass das Rad nicht abgegangen sei.
    Wir stellten Fragen an die Geschäftsleitung Reiff, wie es zu dieser lebensgefährlichen Situation eines Beinahe-Radverlustes kommen konnte und erklärten, dass es sich offensichtlich um ein Versagen der Werkstatt gehandelt hatte, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit beim Radwechsel versäumt hatte, die Schrauben eines Rades ordnungsgemäß fest anzuziehen.
    Die Firma Reiff verwies zunächst lapidar darauf, dass es durchaus möglich sei, dass sich Schrauben schon nach 50 km Fahrstrecke lösen können. Wir konfrontierten Reiff daraufhin mit der Aussage des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.: "Ein Urteil des AG Trier ist zu dem Ergebnis gekommen, wonach es der Lebenserfahrung entspricht, dass die Schrauben nicht fest genug angezogen waren, wenn sämtliche Schrauben 300 km nach einem Radwechsel nur leicht angezogen sind".
    Die Firma Reiff war zu unserem Erstaunen nicht bereit, die Radmontage in Zukunft besser abzusichern, indem immer ein 2. Monteur im Sinne von check & balance alle Schrauben nochmal nachzieht. Wir raten daher von einem Radwechsel bei Reiff dringend ab!

    geschrieben für:

    Reifendienste in Weinheim

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    3.

    Ludam Deswegen empfiehlt jeder ein Nachziehen nach 20-50km. Hätten Sie besser auf Reif gehört...
    Sascha Enders Nachziehen wird immer empfohlen.. dennoch kommen auch Sie gerne vorbei.. ab 16.05. Bin ich in der Filiale.. mfg SE


  4. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    4. von 4 Bewertungen


    Meine Frau hat nach einem Räderwechsel, der bei Reiff in Weinheim am 03.04.17 stattfand, beinahe ein Rad verloren! Alle 5 Schrauben hatten sich an demselben Rad ca. 180 km nach dem Räderwechsel während der Fahrt auf einmal gelöst. Eine von den 5 Schrauben war sogar verloren gegangen. Der hinzugezogene Reiff Monteur sagte, meine Frau habe Glück gehabt, dass das Rad nicht abgegangen sei.
    Wir stellten Fragen an die Geschäftsleitung Reiff, wie es zu dieser lebensgefährlichen Situation eines Beinahe-Radverlustes kommen konnte und erklärten, dass es sich offensichtlich um ein Versagen der Werkstatt gehandelt hatte, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit beim Radwechsel versäumt hatte, die Schrauben eines Rades odrnungsgemäß fest anzuziehen.
    Die Firma Reiff verwies zunächst lapidar darauf, dass es durchaus möglich sei, dass sich Schrauben schon nach 50 km Fahrstrecke lösen können. Wir konfrontierten Reiff daraufhin mit der Aussage des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.: "Ein Urteil des AG Trier ist zu dem Ergebnis gekommen, wonach es der Lebenserfahrung entspricht, dass die Schrauben nicht fest genug angezogen waren, wenn sämtliche Schrauben 300 km nach einem Radwechsel nur leicht angezogen sind".
    Die Firma Reiff war zu unserem Erstaunen nicht bereit, die Radmontage in Zukunft besser abzusichern, indem immer ein 2. Monteur im Sinne von check & balance alle Schrauben nochmal nachzieht. Wir raten daher von einem Radwechsel bei Reiff dringend ab!

    geschrieben für:

    Reifendienste / Autowerkstätten in Reutlingen

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    4.



  5. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    1. von 2 Bewertungen


    Vorsicht beim Kaminofen-Kauf bei Greiner Kaminbau GmbH! Eine wahre Geschichte:
    Ich kaufte bei der Firma Greiner einen Kaminofen, um meinen schönen Gewölbekeller mit 90 qm Fläche zu beheizen, nachdem der Verkäufer von Greiner mich vorher beriet u. einen Kaminofen mit der angeblich richtigen Dimension empfahl. Nach der Installation heizte der Ofen jedoch nur einige Quadratmeter in der Nähe des Ofens und nicht den ganzen Raum. Deshalb hielt ich die Zahlung zurück. Auf meine Mängelrüge hin empfahl der Verkäufer anlässlich einer Besichtigung anderes Holz mit höherem Brennwert einzusetzen und die Fenster/Türe noch besser abzudichten, um den Keller ausreichend beheizen zu können. Doch auch nach Durchführung dieser Massnahmen erwärmte sich der Keller überhaupt nicht. Die Fa. Greiner leitete meine Mängelrüge auch an den Hersteller des Ofens weiter und zwar explizit wegen der zu schwachen Heizleistung des Ofens. Der Beleg liegt mir vor. Aber dann kam der Hammer. In dem Prozess wegen des nicht gezahlten Kaufpreises behauptete Greiner plötzlich, die schwache Leistung sei vereinbart und von mir g e w o l l t gewesen! Dabei hatte Greiner sich vorher niemals auf eine solche Vereinbarung berufen. Die ganzen Maßnahmen und Ratschläge wären nicht sinnvoll gewesen, wenn ich nur eine unzureichende Leistung gewollt hätte. Ich weiß genau, dass ich eine normale Heizung vereinbart hatte. Der Richter glaubte Greiner, sodass ich den Prozeß verlor. Ich fühle mich durch Greiner unfair behandelt.

    geschrieben für:

    Öfen und Kamine in Lauffen am Neckar

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    5.



  6. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    1. von 2 Bewertungen


    Eine wahre Geschichte: Ich kaufte bei der Firma Greiner Kaminbau GmbH einen Kaminofen, um meinen schönen Gewölbekeller mit 90 qm Fläche zu beheizen. Ich wollte dort Veranstaltungen wie kleine klassische Konzerte und Feiern abhalten. Nach der Installation erbrachte der Ofen jedoch nur eine kümmerliche Wärme-Leistung, nämlich einige Quadratmeter unmittelbar in der Nähe des Ofens. Deshalb hielt ich die Zahlung zurück. Auf meine Mängelrüge hin erfolgten intensive Kontakte zu der Fa. Greiner. Der Verkäufer empfahl mir anlässlich einer Besichtigung anderes Holz mit höherem Brennwert einzusetzen und die Fenster und die Türe noch besser abzudichten, um den Keller ausreichend beheizen zu können. Doch auch nach Durchführung dieser Massnahmen erwärmte sich der Keller nicht besser. Die Fa. Greiner leitete meine Mängelrüge auch an den Hersteller des Ofens weiter und zwar explizit wegen der zu schwachen Heizleistung des Ofens. Der Beleg liegt mir vor. Aber dann kam der Hammer.In dem Prozess wegen des nicht gezahlten Kaufpreises behauptete Greiner plötzlich, die schwache Leistung sei vereinbart und von mir g e w o l l t gewesen. Dabei hatte Greiner sich vorher niemals auf eine solche Vereinbarung berufen. Die ganzen Maßnahmen und Ratschläge von Greiner wären nicht sinnvoll gewesen, wenn ich nur eine schwache Leistung gewollt hätte. Leider wurde ich in dem Prozess nicht als Partei vernommen, sondern allein der Verkäufer als Zeuge. Auf die Fülle von Indizien, die eine Falschaussage nahelegten

    geschrieben für:

    Öfen und Kamine in Heddesheim in Baden

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    6.