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Bewertungen (1)


  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    1. Bewertung


    Ich habe ein Auto von dem Händler gekauft. Leider nach kurze Zeit habe ich festegestellt,das Zylinderkopfdichtung defekt ist.
    Verkäufer übernimmt keine Verantwortung, weil das Auto im Kundenauftrag verkauft werden ist.
    Leider fehlen in Kaufvertrag Personalien von dem Kunden.
    Anschließend habe ich Einschreiben an die Firma geschickt,weil die keine Email Adresse hat. Einschreiben wurde von die Firma abgelehnt und an mich zurückgeschickt.Ich habe den Vorbesitzer ausfindig gemacht, der hat das Problem schon gehabt und das Auto an anderes Autohaus verkauft.
    Im dem Autohaus wurde ich informiert, das Auto ohne Reparatur weiter verkauf ist.
    Verkäufer hat alles verschwiegen und das Auto weiter verkauft.
    Durch verschiedene Tricks in Kaufvertrag macht der Verkäufer unmöglich
    die Ansprüche gegenüber der Firma durchzusetzen.
    Ich wundere mich wie in einem Rechtsstaat Platz für solche Verkäufer gibt.

    geschrieben für:

    Autohäuser in Obersiemau Gemeinde Untersiemau

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    1.

    Ausgeblendete 2 Kommentare anzeigen
    opavati® Das Auto war bei Ozman Kasim bedtimmt ganz billig und du dachtest ein Schnäppchen gemacht zu haben, stimmst?
    von Money Auch im Schatten der Veste sollte man sein Recht durchsetzen können. Nimm dir einen Anwalt.
    rolandvitzthum3 Mit einem Jahresabo der jeweiligen Verkehrsbetriebe spart man Zeit und Geld. Man hat nur den Ärger mit Verspätungen und Ausfällen. Wenn jemand auf ein Auto angewiesen ist, sollte er die Geschäfte vergleichen. So ein Fall ist arglistige Täuschung. Ich würde sogar vor Gericht gehen. Roland.