Ich habe ein Auto von dem Händler gekauft. Leider nach kurze Zeit habe ich festegestellt,das Zylinderkopfdichtung defekt ist.
Verkäufer übernimmt keine Verantwortung, weil das Auto im Kundenauftrag verkauft werden ist.
Leider fehlen in Kaufvertrag Personalien von dem Kunden.
Anschließend habe ich Einschreiben an die Firma geschickt,weil die keine Email Adresse hat. Einschreiben wurde von die Firma abgelehnt und an mich zurückgeschickt.Ich habe den Vorbesitzer ausfindig gemacht, der hat das Problem schon gehabt und das Auto an anderes Autohaus verkauft.
Im dem Autohaus wurde ich informiert, das Auto ohne Reparatur weiter verkauf ist.
Verkäufer hat alles verschwiegen und das Auto weiter verkauft.
Durch verschiedene Tricks in Kaufvertrag macht der Verkäufer unmöglich
die Ansprüche gegenüber der Firma durchzusetzen.
Ich wundere mich wie in einem Rechtsstaat Platz für solche Verkäufer gibt.
geschrieben für:
Autohäuser
in Obersiemau Gemeinde Untersiemau
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