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Bewertungen (2)


  1. Userbewertung: 5 von 5 Sternen

    1. Bewertung


    Habe eine große Inspektion mit Ölwechsel und allen Filtern an einem VW Caddy TDI machen lassen. Der Preis ist konkurrenzlos günstig und mit der Qualität bin ich auch sehr zufrieden. Absolut empfehlenswert!

    geschrieben für:

    Autowerkstätten in Berlin

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    1.

    mikev8 Wie war denn der Preis genau?
    Mit welchem Qualitätsmerkmal sind sie denn zufrieden un könnten Sie dies anhand von 2 Beispielen näher schildern?
    Wer ist denn laut Rechnung, der Inhaber der Komet GbR?
    Kennen Sie zufälligerweise noch die Internetadresse der Firma, die könnte man oben ergänzen?


  2. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    1. von 9 Bewertungen


    Notar „Nimmersatt“ Dr. Heiko Kloer. Vollstreckt bei uns seine Forderung für einen nicht beauftragten Vertragsentwurf. Beurkundungsverfahren wurde mit anderen Erwerbern abgeschlossen. Haben krankheitsbedingt keine Mittel für diese Horrorrechnung. Ein Albtraum!

    geschrieben für:

    Notare in Bernau bei Berlin

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    2.

    Ausgeblendete 5 Kommentare anzeigen
    Hainichen Wie kann ein Notar eine Forderung Vollstrecken lassen?

    Gibt es dazu einen Mahnbescheid oder ein Urteil?
    Scouttobi Ein Notar darf sich selbst vollstreckbare Ausfertigungen erstellen. Wenn dann die Rechtsschutzversicherung nicht greift...
    Hainichen Naja, so ganz einfach ist das nicht, auch der Notar unterliegt dem Recht! Und wenn er zu unrecht vollstrecken lassen möchte, dann sollte man sich schnellstmöglich an die zuständige Kammer zum prüfen wenden!
    Um als Notar eine Vollstreckung durchführen zu können, bedarf es zum einen der ZV-Klausel im Vertrag, zum anderen müßte er das ja auch über einen Gerichtsvollzieher zugestellt haben! Er selbst kann und darf nicht vollstrecken!
    Scouttobi Zustellung erfolgte ordnungsgemäß per Gerichtsvollzieher. Aber Notarkammer ist ein guter Tipp!
    Konzentrat Könnte mir auch kaum vorstellen, dass ein Notar diesbezüglich nicht den Rechtsweg einhält :-)
    Hainichen Naja, meine Hand ins Feuer würde ich sicher für keinen Anwalt/Notar legen ;-)

    Wobei natürlich auch schnell man die Zulassung weg sein kann, sieht man ja immer mal wieder bei so windigen Abmahnanwälten!
    Bella Nova Grobgesagt...im Ernstfall sind sowohl Auftraggeber, als auch weiterer Beteiligter Kostenschuldner für den Notar. Da Notare ohne Mahnbescheid vollstrecken dürfen und es keiner Mahnung bedarf, kann der Notar bei genauer Fristsetzung ohne weiteres Zuwarten den Gerichtsvollzieher beauftragen. Ist aber in der Praxis eher unüblich. Wenn Beschwerde gegen die Kostennote eingelegt werden soll, dann steht eine entsprechende Belehrung auf der Kostennote bzw. sie muss dort stehen. Ein Notar ist nicht verpflichtet auf die Kosten hinzuweisen, wenn nicht explizit danach gefragt wird.

    NOTARE SIND KEINE ANWÄLTE ;) um das mal sehr deutlich klarzustellen...man pauschalisiert hier Äpfel und Birnen ^^

    Notfalls einfach mal ans Landgericht wenden...man kennt sich ;)
    bearbeitet