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  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    1. von 0 Bewertungen


    Menschen mit Nervenschäden, Lungenschäden, Kieferprobleme, Allergien... die keine Maske tragen können, werden hier abgewiesen. Bei schriftlicher Beschwerde, wird behauptet man hätte sich geweigert ein Attest vorzuzeigen.
    Absolut unrühmliches Verhalten für einen Laden, der schon seit Jahren vor der Insolvenz steht und von Investor zu Investor weitergereicht wird und mit Sicherheit einen riesigen Haufen an Coronahilfe vom Steuerzahler einkassiert hat und eigentlich um jeden Kunden bangen sollte.

    geschrieben für:

    unbekannte Branche

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    1.

    Ein golocal Nutzer Ich wäre dir sehr dankbar wenn du einigermaßen inhaltsreich und gehaltvoll kommentieren würdest. Ansonsten ignoriere bitte meine Bewertungen oder suche dir ein anderes Hobby! tjau....
    ubier saerdnA trifft wie immer den Kern - deswegen so empfindlich, Timana?

    Ich würde den Laden nicht mehr frequentieren, wenn die ganzen Querulanten ohne Maske da rumlaufen dürften. Dafür gibts Galeria Online…
    02 Check .. wie?

    Ja, wie soll man eine Bewertung, ohne Inhalt, inhaltsreich kommentieren?


    Es fällt auf, dass die Bewrrtung erneut null mit einer Bewertung zu tun hat. Aber wieder auf die Maskenkontrolle abstellt. Da fällt doch was auf.

    Übrigens ein Forum ist keine Bühne für negative Propaganda!

    bearbeitet


  2. Userbewertung: 5 von 5 Sternen

    2. von 2 Bewertungen


    tolles Essen, saubere und gemütliche Lokation und super freundliche Mitarbeiter. Da gehe ich gerne hin und würde dieses Lokal auch weiter empfehlen.

    geschrieben für:

    Restaurants und Gaststätten / Fisch Restaurants in Denzlingen

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    2.

    ubier Der Laden heißt Sushi Palace und gehört zur gleichnamigen Franchise-Kette. Was bedeutet, dass die angebotenen Speisen gefroren zugeliefert und nach Franchise-Vorgaben bearbeitet werden.

    Zielpublikum ist vorrangig der Lieferservicekunde. Scheint zu funktionieren…


  3. Userbewertung: 5 von 5 Sternen

    1. von 3 Bewertungen


    Superfreundliche Restaurantleiterin, die Verständnis für Maskenbefreite hat und anstandslos Atteste akzeptiert.
    Gutes Hygienekonzept und ordentliches Frühstücksbuffet, das nicht zu überladen ist und immer wieder frisch aufgefüllt wird.
    Wir haben uns sehr wohl gefühlt und werden das Restaurant wieder besuchen und weiterempfehlen.

    geschrieben für:

    Restaurants und Gaststätten / Cafés in Freiburg im Breisgau

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    3.



  4. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    2. von 4 Bewertungen


    Das Badepersonal und das sogenannte "Sicherheitspersonal" spotten jeglicher Beschreibung.
    Es ist keinerlei Fach- oder Sozialkompetenz ersichtlich.
    Eine Stadtverwaltung die derartige Mitarbeiter im öffentlichen und sozialen Bereich einsetzt und schult, und nichts gegen derartige Missstände unternimmt, sollte mit sofortiger Wirkung abtreten!

    geschrieben für:

    Schwimmbäder in Müllheim in Baden

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    4.



  5. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    3. von 5 Bewertungen


    Es gab sogar temporär ein grundsätzliches Einlassverbot für Leute mit ärztlicher oder gerichtlicher Ausnahmeregelung. Jetzt macht sich das Verkaufspersonal dadurch strafbar dass es sich anmaßt Attestkontrollen durchzuführen und die Menschen dadurch zu nötigen und zu schikanieren. Daher wird die Angelegenheit über den Rechtsweg geklärt und der Antidiskriminierungsstelle gemeldet.

    geschrieben für:

    Lebensmittel in Elzach

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    5.

    Ausgeblendete 13 Kommentare anzeigen
    Ein golocal Nutzer Ich wäre dir sehr dankbar wenn du einigermaßen inhaltsreich und gehaltsreich kommentieren würdest. Ansonsten ignoriere bitte meine Bewertungen oder suche dir ein anderes Hobby! tjau....
    Ein golocal Nutzer tjau... dann mach ich das mal zum x.maL

    "...Allerdings sind Betreiber*innen von Groß- und Einzelhandel oder anderen Dienstleistungsbetrieben (wie Hotels, Gaststätten, Fitnessstudios etc.) im Rahmen ihres Hausrechts nicht an solche Ausnahmeregelungen gebunden.

    ...Denn Zutrittsbeschränkungen dienen dem Schutz anderer Kund*innen, des/der der Betreiber*in und der Beschäftigten sowie der Eindämmung des Coronavirus durch die Vermeidung weiterer Neuinfektionen."

    https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/was-wir-machen/projekte/Corona/Mund_Nasenschutz/Mund_Nasenschutz_node.html
    bearbeitet
    Ein golocal Nutzer ein kurzer Blick in die Corona Verordnung oder Auseinandersetzung mit der gültigen Rechtslage, schildert aber einen anderen Sachverhalt:

    https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/



    Darf man jemanden ohne Maske den Zutritt verweigern?

    Das Hausrecht eines Ladeninhabers findet unter anderem seine Grenze, wenn gegen die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verstoßen wird. Ein Verstoß gegen das AGG kann zudem einen Anspruch auf Unterlassen künftiger Benachteiligung sowie einen Anspruch auf Schadensersatz oder finanziellen Entschädigungen zur Folge haben.

    Nach § 19 Absatz 1 AGG ist eine Benachteiligung wie die Verweigerung des Zutritts wegen Behinderung beispielsweise beim Einkauf im Supermarkt oder Bekleidungsgeschäft, bei einem Gaststättenbesuch oder bei der Nutzung von Bahn und öffentlichen Personennahverkehr oder auch beim Besuch im Museum nicht erlaubt.

    Kann eine Person aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, die eine Behinderung im Sinne des AGG darstellt, keine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) tragen, so hat es eine mittelbar benachteiligende Wirkung für sie, wenn ihr der Zutritt etwa zu einem Ladengeschäft verweigert wird, weil sie keine MNB trägt. Die Glaubhaftmachung der Behinderung hat in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung zu erfolgen. Das Berufen auf das Hausrecht oder das Verweigern des Zutritts, etwa als Inhaber eines Ladengeschäfts, kann deshalb wegen einer Diskriminierung aufgrund einer Behinderung unzulässig sein, sofern die ausnahmslose Maskenpflicht nicht im Einzelfall sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig sein sollte.
    Ein golocal Nutzer tjau... aber auch das AGG erlaubt Ausnahmen... § 20

    ... und unterdessen gibt es auch erste Gerichtsurteile...

    https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/ag-bremen-ladeninhaber-duerfen-trotz-attest-auf-maskenpflicht-bestehen.
    bearbeitet
    Ein golocal Nutzer nicht im Fall der Maskenpflicht, da die Maskenpflicht lediglich eines von vielen Maßnahmenbausteinen ist, der das Infektionsrisiko minimieren soll. Es wird niemand gleich auf die Intensivstation eingewiesen, weil jemand ohne Maske an ihm durchläuft. Abstandhalten, Hygiene, regelmäßiges Testen und das Minimieren von unnötigen Gesprächen, können auch schon Wunder bewirken. Aber toll wie du dich für die faschistische Gleichschaltung und Diskriminierung von Schwerbehinderten einsetzt. Solidarische Gutmenschen braucht das Land
    Ein golocal Nutzer Diese Gerichtsurteile sind mir bekannt. Da lagen keine Schwerbehinderteneigenschaften vor, aufgrund derer man sich auf das AGG beziehen konnte.
    Ein golocal Nutzer Du hast doch jetzt selbst einen wunderbaren Link zur Antidiskriminierungsstelle gepostet. Lies dir die Informationen dort doch mal im Zusammenhang durch anstatt irgendwelche Passagen herauszupicken um deine Gesinnung und Meinung zu bekräftigen
    grubmard OMG - was für eine Sturm im Wasserglas!
    Immer wieder die gleichen Parolen!

    "Es wird niemand gleich auf die Intensivstation eingewiesen, weil jemand ohne Maske an ihm durchläuft." halte ich für eine Falschmeldung!
    02 Check ..

    Die Bewertung enthält vieles was tatsächlich sachlich falsch ist!

    Nötigung .. nein da keine Androhung eines Übels erfolgt ist.

    Attrstkontrollen ..
    Sind durch Rechtvorschrift auferlegt Pflichten und folglich nicht strafbar.

    Wer in seiner Bewrtung so gravierend falsch die Lage bewertet sollte erst eine belastbare Bewertung einbringen und dann auf den Rechtsweg verzichten.

    So meine subjektive Betrachtung hierzu.


    bearbeitet
    Ein golocal Nutzer ohne belegbare Beweise wird so ein Unfug geschrieben. Wann müssen sich solche unbedachten Menschen einmal verantworten?
    02 Check ..

    Mir drängz sich der Verdacht auf dass Timana diskret mitteilen will, dass er kein Rechtsanwalt ist und auch kein zweites Staatsexamen hat.

    Auch fühle ich mich berechtigt anzunehmen, dass der Bewerter hier eine hardcore Haltung vorführen möchte. Frage warum?


    Soweit ersichtlich werden keine ihm zustehenden Rechte real verletzt.

    Denke die Rechsabteilung eines Behindertenschutzverbandes wird ihm weder beipflichten noch zustimmen können. Wer so "auftrumpft" sollte das Richterecht genau kennen und präzise wiedergeben. Persönliche Vorlieben und Anschaungen oder gar Wünsche sollten außen vor bleiben.

    bearbeitet
    ubier Herrlich, das Elztal bebt.

    Vor Lachen.

    Viel Erfolg bei der Antidiskriminierungsstelle, Timana. In Freiburg ist die nächste, ein ordentlicher eingetragener Verein, geführt von Pro Familia. Ohne Maske kommst Du da aber leider nicht rein…

    Und Kompetenzen haben die auch nicht, aber sie beraten echt nett.
    Pelikaan Ich kann diese Dummschwatzdiskusionnen nicht mehr hören :(
    Kein einziges Wort über den Laden: Barrierefreiheit, Angebot,Service usw.
    Fazit: Für mich ist das keine Bewertung.
    bearbeitet
    02 Check .. dito

    Eine Bewertung ist das sicher nicht, sondern ein ... Zeugnis.

    Wenn sich der Bewertet an die Vorgaben de Forums halten würde müste da was anderes stehen.

    bearbeitet