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Bewertungen (3)


  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    2. von 2 Bewertungen


    Wer noch ein Minimum an Vertrauen in die Justiz hat, sollte nicht versuchen, vor dem Amtsgericht Krefeld Recht zu bekommen. Der Amtsrichter machte vorsätzlich aus einem klaren Fall, in dem der Beklagte anfangs alle Vorwürfe schriftlich zugegeben hatte, dann nachweislich während der Verhandlung fortwährend gelogen hat und ein Sachverständiger die Vorwürfe bestätigte, eine widerliche Schmierenkomödie. Das Urteil des Richters erfüllte, wie der Generalstaatsanwalt bestätigte, den Straftatbestand der Rechtsbeugung. Eine strafrechliche Verfolgung ist jedoch nicht möglich, da der BGH in seiner laufenden Rechtssprechung urteilt, dass Rechtsbeugung, die nicht elementar für die Rechtspflege ist, nicht verfolgt wird.

    geschrieben für:

    Stadtverwaltung / Gericht in Krefeld

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    1.



  2. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    1. Bewertung


    Wer glaubt, dass die Tierärztekammer Nordrhein ein neutrale Instanz wäre, um Probleme mit einem Tierarzt zu klären, wird merken, dass die Tierärztekammer nur eine Interessenvertretung der Tierärzte ist. Man spart viel Zeit und Energie, wenn man direkt Klage bei Gericht einreicht bzw. Strafanzeige erstattet. Ggf. ist auch eine Beschwerde beim LANUV möglich.

    geschrieben für:

    Kammern / Verbände in Kempen

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    2.



  3. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    4. von 13 Bewertungen


    Vorsicht! Bei Dr. Krüger scheint ganz offensichtlich die Höhe seines Honorars vor der Gesundheit und dem Leben des Tieres zu stehen. Ohne Absprache wurde unser altes Tier in Vollnarkose gelegt und eine völlig überflüssige Zahnsanierung durchgeführt. Die Narkose wurde mittels eines nicht zugelassenen Narkosemittels durchgeführt. Tierärztekammer und LANUV wurden informiert.

    geschrieben für:

    Fachärzte für Tiermedizin in Krefeld

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    3.

    Josel Ich habe die gleiche erfahrung gemscht. Meiner katze wurden ebenfalls 5 zähne, ohne mein wissen und ohne meine zustimmung gezogen.