Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation

Bewertungen (1)


  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    3. von 3 Bewertungen


    Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass derjenige, der grundsätzlich jedermann den öffentlichen Zugang zu seinem Geschäft eröffnet hiervon keine willkürlichen Ausnahmen statuieren kann. Problematisch ist eine Ungleichbehandlung aus gesundheitlichen Gründen: Das Antidiskriminierungsgesetz (AGG) verbietet grundsätzlich insb. eine Ungleichbehandlung aufgrund einer Behinderung.

    geschrieben für:

    Verbrauchermärkte in Gelsenkirchen - Hassel

    Neu hinzugefügte Fotos
    1.

    Ein golocal Nutzer um was geht's... Zutritt ohne Maske...?

    ich empfehle mal AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) § 20 zu lesen...
    Ausgeblendete 42 Kommentare anzeigen
    FalkdS saerdnA, ich gehe mal davon aus, dass du recht hast.
    b.king, und was hat das mit PENNY zu tun?
    Ich finde es super verantwortungsvoll, wenn Inhaber die Gesundheit ihrer Kunden im Focus haben.
    b.king Es kann doch nicht sein das Menschen die chronisch krank sind und das attestieren das sie Masken befreit sind so angegangen werden und die Polzei gerufen wird, oder? Die Dame wollte nur ihre Grundversorgung sichern und bekommt Hausverbot und wurde regelrecht fertig gemacht.
    b.king Sie stand nach dem Vorfall auf dem Parkplatz hat gezittert und geweint.
    So geht man nicht mit Menschen um
    Ich bin fassungslos.
    Eine Beschwerde über diese Geschäftsleitung habe ich gerade an die Regionalleitung weitergeleitet.
    Ein golocal Nutzer ich gehe mal davon aus, das die Dame die Zutrittsverweigerung nicht akzeptieren wollte und die Geschichte eskaliert ist...?
    FalkdS Wer heute alles solche Befreiungszettel hat…..
    ABER NIEMAND hat einen Freund / eine Kumpeline, die den Einkauf des Grundbedarfes übernehmen würde. Dafür findet sich aber jemand, der da Frau bei dem Veröffentlichen des Problems hilft.
    DANKE SOLIDARGEMEINSCHAFT!

    Und mal nachgefragt, wo ist dass denn Verhalten willkürlich? Unfreundlich kann es sein aber Willkür kann ich nicht erkennen.
    bearbeitet
    b.king Die Geschichte ist eskaliert durch die Geschäftsführerin nicht durch die Dame.
    Das war kein „Befreiungszettel“ das war ein ärztliches Attest mit einer Diagnose. Das Gute an der ganzen Sache ist die Polizei hat der Dame Recht gegeben.
    Die Geschäfstführerin muss jetzt wohl
    mit Konsquenzen seitens der Regionalleitung sowie einer Anzeige wegen Diskriminierung rechnen.
    Ein golocal Nutzer so oder so ähnlich habe ich die Geschichte hier schon hunderte mal gelesen... bisher konnte hier nicht belegt werden, das es wirklich zu Konsequenzen für die Ladeninhaber/Geschäftsführer nach einer angeblichen polizeilichen Anzeige gekommen ist...

    ... das ist alles Rumpelstielzchens heisse Luft.
    bearbeitet
    Ein golocal Nutzer Ich schreibe es immer wieder - leider werden gesundheitlich beeinträchtigte Menschen mit den Querdenkern in eine Schublade gesteckt! Mit den medizinischen (blauen) Masken kommt die Dame für die Dauer eines Einkaufs doch sicherlich aus oder... Viele schwerbehinderte Menschen tun dies beispielsweise auch. bearbeitet
    b.king Was hat denn jetzt eine Impfung mit einem
    chronisch kranken Mundschutz befreiten Menschen zu tun. Sie wurde von der Geschäftsführung und einem Verkäufer so angegangen und lautstark zurecht gewiesen. Das sie nachher zitternd und völlig aufgelöst auf dem Parkplatz stand.
    b.king @dunkelbunt Leerdenker/Querdenker völlig am Thema vorbei. Nein sie kann keinen Mundschutz tragen, keine OP Maske und auch keine FFP 2 Maske.
    Warum akzeptiert man eigentlich nicht das ein Mensch der gesundheitlich so eingeschränkt ist das er keine Maske tragen kann weil egal welche Art von Maske er oder sie trägt keine Luft mehr bekommt.
    Alle anderen tragen doch eine Maske sie sind doch geschützt.
    Sie trägt doch die Verantwortung für sich selbst.
    Ich habe mich sehr darüber gefreut das die Dame von der Polizei Recht bekommen hat.
    FalkdS Könnten wir uns wieder auf das
    Firmenfeld der bewerteten Firma
    zurück ziehen und diese leidlichen und unnützen Maskendiskussionen lassen?
    b.king Sehe ich genauso, vielleicht sollte jemand einer mal der Geschäftsführerin die Gesetzeslage erklären.
    Ein golocal Nutzer @b.king - ja der Ton macht die Musik, das steht fest. Wenn die Dame jedoch chronisch krank ist, sollte sie gerade zum eigenen Schutz, da Corona-Risikogruppe einen Mund-Nasen-Schutz oder wenigstens ein Gesichtsvisier tragen. Viele chronisch kranke Menschen mussten sich auch daran gewöhnen. Für die Dauer eines Einkaufs funktioniert das, ich schreibe aus Erfahrung. bearbeitet
    FalkdS b.king, Du siehst es eben nicht so!
    Oder du erklärst mir, was dieser Vorfall mit dem Geschäftsfeld von Penny zu tun hat?

    Lasst den Maskenmist bitte einfach weg! Das als einziges Bewertungskriterium zu nehmen ist aus meiner Sicht am Sinn des Portals vorbei „bewertet“.
    bearbeitet
    grubmard Die Gesetzeslage braucht man der Geschäftsführerin nicht erklären:

    "Muss ich bei REWE und PENNY eine Maske tragen?

    Ja, dort, wo Maskenpflicht herrscht. Bei der Maskenpflicht handelt es sich um eine behördlich angeordnete lokale, temporäre Zugangsbeschränkung, der Geschäfte und Bürger Folge leisten müssen."

    (Quelle: https://www.rewe.de/auf-uns-ist-verlass/)
    bearbeitet
    b.king @dunkelbunt ich bin selbst nach 10 Minuten Maske tragen fertig und wenn
    Man sie aus gesundheitlichen Gründen nicht tragen kann dann ist das so und fertig.
    Ein golocal Nutzer @b.king - das sehe ich anders. Solltest du jemals einen Blick ins Gesundheitswesen geworfen haben oder wärest dort gar selbst tätig gewesen, würdest du das Ganze mit anderen Augen sehen! bearbeitet
    b.king Es ging einfach nur um den Ton und die respektlose, lautstarke Art und Weise der Kundin gegenüber und die Polzei zu rufen weil sie die Diagnose auf ihrem Attest zugedeckt hat und Hausverbot erteilt bekommt nur weil sie ihre Grundversorgung ohne Mundschutz sicher stellen wollte.
    Zwei Penny Mitarbeiter haben diese Dame vor anderen Kunden regelrecht diskriminiert und das geht mal gar nicht.
    Das ist doch einfach nur noch lächerlich.
    FalkdS Dann kann die Dame Familie, Freunde und Nachbarn beauftragen. Das steht schon in meinem zweiten Kommentar.
    WIR machen das übrigens für eine ältere Dame, liegt ein Zettel im Briefkasten, erledigen wir das oder organisieren das. DAS ist für mich auch Solidargemeinschaft und Generationenvertrag!
    bearbeitet
    Ein golocal Nutzer @FalkdS - das finde ich prima, wir brauchen mehr davon. Viele Angehörige gehen derzeit auch für ihre Eltern einkaufen etc., wenn diese z. B. nicht in der Lage dazu sind. bearbeitet
    grubmard An unserem Penny (und anderen Discountern und Supermärkten) steht groß und deutlich: "Kein Zutritt ohne Maske".
    Einschränkungen und Ausnahmen sind nicht aufgeführt - also gilt die gesetzliche Anordnung zum tragen einer Maske.
    Es kann nicht Aufgabe des Personals sein, die Gültigkeit und Echtheit von Attesten zu kontrollieren, wenn die Geschäftsbedingungen den Zugang zum Laden ohne Maske ausschließen.
    b.king Sie dürfen einem Staatsbürger den Zugang zur "Grundversorgung nicht verwehren". Falls Sie weiter beabsichtigen sollten, einem unbescholtenen Staatsbürger trotz Maskenbefreiung den Zugang zu Ihrem Geschäft zu verweigern, machen Sie sich nach geltendem und gültigem nach folgenden Paragraphen und Artikeln strafbar:" • §185 StGB Diskriminierung
    Das sollte man der Geschäftsleitung mal vorlegen vielleicht versteht sie es dann?
    b.king Vielen Dank für eure Tips, glaube aber nicht das sie diesen Laden nochmals betreten wird obwohl sie laut Polizei Recht bekommen hat.
    Man kann auch woanders einkaufen gehen.
    Was ich in Zukunft auch machen werde denn so etwas, möchte ich persönlich nicht noch einmal erleben.
    grubmard "Strafgesetzbuch (StGB)
    § 185 Beleidigung
    Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

    Was hat der § 185 StGB mit der Maskenpflicht im Einzelhandel und Diskriminierung zutun?
    bearbeitet
    b.king Es geht doch gar nicht um die Maskenbefreiung es geht um die unmögliche lautstarke Behandlung dieser Dame.
    Sie wurde regelrecht fertig gemacht. Was versteht man daran eigentlich nicht und was versteht man an den Gesetzen nicht?
    FalkdS @dunkelblond, vielleicht kann sich der Verfasser der Dame annehmen.
    DAS wäre echte Hilfe im Gegensatz zu den vermischten Darstellungen hier.
    bearbeitet
    FalkdS @b.king, dann mische nicht alles und bleib bei einem Thema!
    Hier drüber schreibst du von Diskriminierung und Maskenpflicht um dann in unmittelbarem Anschluss durch einen Doppelpunkt getrennt die Strafbarkeit laut 185 StGB zu erwähnen.

    Was willst du nun wem mit deinen Texten sagen?
    bearbeitet
    b.king @grubmard es hat was mit der Grundversorgung zu tun, steht doch da und wie gesagt so einen Aufriss der Mitarbeiter zu machen und eine Kundin fertig zu machen, das geht mal gar nicht. Man hätte sie auch bitten können zu gehen. Aber dafür die Polizei zu rufen und rum zu schreien und Menschen zu diskriminieren. Sorry das geht mal gar nicht.
    Penny ist nach dieser Akrion für mich ind bestimmt andere Kunden die das mitbekommen haben Geschichte.
    So behandelt man keinen Menschen.
    b.king Beschwerde an die Regionalleitung ist raus damit ist alles gesagt
    @FalkdS Mitarbeiter von Penny?
    grubmard "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
    § 20 Zulässige unterschiedliche Behandlung
    (1) Eine Verletzung des Benachteiligungsverbots ist nicht gegeben, wenn für eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität oder des Geschlechts ein sachlicher Grund vorliegt. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die unterschiedliche Behandlung
    1.
    der Vermeidung von Gefahren, der Verhütung von Schäden oder anderen Zwecken vergleichbarer Art dient,"

    (Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__20.html)
    b.king @FalkdS Der Doppelpunkt war ein Schreibfehler und was ich zum Thema schreibe und was nicht und wem ich antworte und wem nicht geht dich nichts an.
    In diesem Sinne alles Gute.
    Ein golocal Nutzer @b.king - wenn der Ton bei Penny so ungenügend war, würde ich mir höchstwahrscheinlich auch einen anderen Supermarkt suchen. Wie schon von Falk erwähnt, vllt. könnten auch Verwandtschaft oder Bekanntschaft zukünftig Einkäufe für die Dame erledigen... bearbeitet
    FalkdS Oh man, das hat ja lange gedauert bis diese Frage endlich gestellt wird.
    Nein

    Und jetzt sind wir Schuld, weil wir deine Fehler nicht als solche bemerken? Wer hat den die Ursache für das Missverständnis gesetzt? Gehe mit dem ins Gericht…

    Im Übrigen ist es mir sowas von Wurst, wem du was antwortest. Es wäre aber schön, wenn diese Texte nachvollziehbar wären.
    Nicht der Doppelpunkt ist ein Fehler, die Darstellung in dem Kommentar passt irgendwie nicht zusammen, sie ist aus meiner Sicht nicht rund.
    bearbeitet
    b.king Na du bist aber ein Fuchs :-) Ein richtiger Held, top. Alles Gute für dich und deinen Einsatz für den Penny Markt.
    b.king Da würde ich mich für die Dame sehr freuen. Vielleicht findet sie für sich eine gute Regelung ihrer Einkäufe und das in Zukunft alles gut für sie läuft.
    FalkdS b.king, Du kannst glauben was du willst, ich setze mich nicht für eine Firma ein sondern gegen aus meiner Sicht ungerechtfertigte oder deplatzierte Bewertungen von Firmen!
    Das
    Und zu Corona und allen diesbezüglichen egoistischen Auftritten hab ich einen eindeutigen Standpunkt. Den kannst du gern in anderen Bewertungen für andere Firmen nachlesen….
    Ein golocal Nutzer oh - welch eine Debatte. Wie oft hatten wir die schon? Impfen, wo es geht, Maske auf wo es ein Muss ist, oder helfen lassen! Und das wird doch möglich sein, oder?