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Hausverwaltung1.
Nichts positives, da im Vertrag aufgeführte Leistungen teilweise nicht erbracht wurden. Nach berechtigter Kritik
(fehlende Abrechnungs-Unterlagen, falsche Abrechnungen, Rechnungen nicht beglichen,
Hauseigentümerversammlung im Dezember !) war die Verwaltung nicht zu einem klärenden Gespräch bereit und
gab das Mandat zum 30.11.2014 beleidigt ab, ohne die
versprochene Unterlagen zu übergeben.
Werden RA einschalten müssen.
Fred W. Mueller (02.12.2014)