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  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    2. von 6 Bewertungen


    Wenn ich meine Angelegenheit rückblickend betrachte hätte ich den einen Punkt meiner Klage überhaupt nicht anführen dürfen. Dr, Meindl hätte wissen müssen, daß eine Teilungserklärung unumstößlich ist, sie kann nur zu hundert Prozent durch die Eigentümer geändert werden. Der andere Punkt hätte bei der Verhandlung etwas mehr Einsatz und verbales Geschick bedurft. Da kam aber nichts. Die Klageschrift war auch sehr übersichtlich. Der Biß war insgesamt und mit Abstand betrachtet gleich Null. Außer Spesen nichts gewesen. Zu Verhandlungsbeginn vermerkte die Richterin RA. Meindl, woraufhin er sie korrigierte RA. Dr. Meindl, was vielleicht nicht sehr gut ankam.

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    Rechtsanwälte in Wasserburg am Inn

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