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Bewertungen (1)


  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    5. von 11 Bewertungen


    Da ich in direkter Nähe wohne, kaufe ich hier eigentlich regelmäßig ein und wäre im Grunde zufrieden. Große Auswahl und sehr freundliches Personal wie auch die Möglichkeit, Bargeld an der Kasse abzuheben, sprechen sehr für diesen Supermarkt. Im Laufe der letzten 3-4 Monaten habe ich leider mehrmals abgelaufene Artikel aus Versehen gekauft (wer prüft schon das Ablaufdatum in einem soliden Supermarkt?!) bzw. im Regal gesehen, was ich aber immer wieder den Kolleginnen und Kollegen an der Info zeigte, offenbar leider ohne dass irgendwelche Maßnahmen eingeleitet wurden: soeben entdeckte ich im Käseregal vier Packungen "Proteinkäse", deren Ablaufdatum 14.10.2018 war (heute haben wir schon den 07.11.2018). Das müsste man sich auf der Zunge zergehen lassen: seit über drei Wochen wurde also das Regal nicht kontrolliert, denn bei gleich vier Packungen kann man nicht von einem einzelnen "menschlichen" Fehler sprechen. Vielmehr erscheint mir der (unzumutbare) Zustand systematisch. Einmal wieder war die Reaktion der Kollegin an der "Information" recht unbeeindruckt: "kein Thema, dann räum ich den eben weg.. "
    Ich spiele gerade ernsthaft mit dem Gedanken, das Gesundheitsamt (oder ähnliche derartigen Instanzen, da müsste ich mich erst hinsichtlich Verantwortlichkeiten informieren) einzuschalten, damit eine entsprechende Revision des Markts durchgeführt wird. Ich erachte diesen Missstand als inkazeptabel, erst recht im Blick auf das Preissegment.

    geschrieben für:

    Lebensmittel in Nürnberg

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    1.

    Ein golocal Nutzer Produkte mit abgelaufenem MHD dürfen weiter verkauft werden, sofern der Verkäufer sich davon überzeugt hat, dass die Ware einwandfrei ist. Entsprechend leitet sich daraus ab, dass kein Schadensersatzanspruch des Kunden besteht, wenn dieser ohne Absicht ein Produkt mit abgelaufenem MHD erwirbt, sofern das Produkt noch als einwandfrei betrachtet werden kann... bearbeitet
    irina1980 Selbst wenn Ihre Aussage so rechtlich stimmt (gut zu wissen, danke für diese interessnate Information), ist diese hier als Argument invalide. Grund: erstens, war das von mir bemängelte abgelaufene Produkt definitiv nicht mehr in Ordnung und deshalb ist mir das Ablaufdatum erst überhaupt aufgefallen. Zweitens, haben Sie eine Idee, wie sich ein Verkäufer "überzeugen" kann, dass ein Harzerkäse (!) drei Wochen nach seinem Ablaufdatum "in Ordnung" sein sollte, ohne zumindest die Verpackung aufzumachen?! Völliger Schwachsinn.