Angefragt haben wie einen Termin bei diesem Rechtsanwalt, in dem es um ein erstes Informationsgespräch gehen sollte. Anstatt dessen sollten wir Unterlagen per email einreichen, daraufhin mussten wir noch ein paar Nachfragen beantworten. Der Anwalt hat dann per email dazu seinen Kommentar abgegeben (nicht beauftragt, wir wollten ja erstmal einen Termin dort haben, um zu gucken, ob wir ihn überhaupt beauftragen wollen). Und in seinen oberflächlichen Kommentaren waren auch noch zwei Beratungsfehler drin, den Kern des Problems hat erst gar nicht verstanden. Für wollte er diese "Rechtsberatung" wollte er dann auch noch eine Rechnung stellen.
Fazit: Das ist unserer Meinung nach eine Schlechtleistung besonderer "Güte". Da gehen wir doch lieber woanders hin
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