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Bewertungen (1)


  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    1. von 3 Bewertungen


    Geweigert, einen Gutschein anzuerkennen, weil er angeblich ein paar Monate abgelaufen ist - kamen sofort mit einem Zettel vom IHK, dass sie ihre Gutscheine befristen können - BGB sieht Mindestgültigkeit 3 Jahre vor. Nie wieder !

    geschrieben für:

    Massagen in Rodgau

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