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  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    2. von 2 Bewertungen


    Dieses Staatliche Schulamt, endvertreten durch Frau Regierungsdirektorin Susanne Meißner, die sich als Dienst- und Fachaufsicht über Lehrkräfte versteht, besitzt ein merkwürdiges Verständnis von Recht. So stehe ich wegen dieses Amtes trotz Lehrermangels seit fast zwölf Jahren auf der "Informationsliste" des Hessischen Kultusministeriums über ungeeignete Lehrkräfte, was einem Berufsverbot entspricht. Und dieses Amt hat sich stets geweigert, mich von dieser Liste zu streichen oder mir Schmerzensgeld und Schadenersatz zu gewähren. Dabei hatte die Staatsanwaltschaft Darmstadt, Zweigstelle Offenbach, schon 2012 erkannt, dass die Machenschaften dieses Schulamtes zu meinem Nachteil den Tatbestand der Üblen Nachrede/Verleumdung gemäß §§ 186 und 187 darstellen (Az.: 1100 Js 78103/12). Schlimmer noch: Weil ich den Text meines Strafantrages gegen die damalige Spitze dieses Schulamtes (Dr. B i e n i u s s a, Alexandra F l a c h, Bernhard M o t t) veröffentlichte, stellte dieses Schulamt gegen mich Strafanzeige, nämlich wegen Beleidigung und Verleumdung (Az.: 6000 Js 53109/18).
    Vor diesem Hintergrund muss jeder Studierende davor gewarnt werden, seine berufliche Zukunft unter der Aufsicht dieses Schulamtes zu suchen.
    Und wie ist dies unter dem Aspekt "Rechtsstaatlichkeit" zu sehen?

    geschrieben für:

    Schulverwaltungsamt in Offenbach am Main

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    1.

    02 Check ..

    Paragraf 186 ist das nicht der mit der Vollacht?

    Und Klarnamen im Bewertungstext? Die Nettykette schon mal gelesen???
    bearbeitet


  2. Userbewertung: 2 von 5 Sternen

    1. Bewertung


    Die Technische Universität Darmstadt, vormals Technische Hochschule (TH) genannt, liegt in der Stadt Darmstadt, welche sich auch durch diese Einrichtung als "Wissenschaftsstadt" bezeichnet. Aber das wissenschaftliche Niveau kann daselbst nicht überall gleich hoch sein.
    So studierte ich an dieser Einrichtung, als sie noch TH hieß, die Fächer Chemie, Geschichte und Politikwissenschaft. Mein 1. Staatsexamen in Geschichte legte ich 1982 mit einer Eins ab. Danach beschäftigte ich mich berufsbegleitend und natürlich mit Unterbrechungen mit meiner Doktorarbeit, die ich 1996 abschloss. Doch der Dekan des Fachbereichs Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften verriss meine vorgelegte Arbeit förmlich. Es sei eine Materialschlacht ohne jedweden Wert. Allerdings hatte ich bestanden, was der Note Vier entspricht.
    Jahre später durfte ich zu meiner Freude erfahren, dass meine Arbeit: "Die Übertragung von Augustiner-Chorherrenstiften an den Deutschen Orden zwischen 1220 und 1323 : Ursachen, Verlauf, Entwicklung", unter der Notation Bk 11002 in der "Monumenta Germaniae Historica" (MGH), der Sammlung bedeutender Schriften über die Geschichte des deutschen Mittelalters, aufgenommen worden war. Für diese Diskrepanz zwischen Dekan und MGH gibt es natürlich eine Erklärung...

    geschrieben für:

    Universität in Darmstadt

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    2.



  3. Userbewertung: 5 von 5 Sternen

    1. Bewertung


    Die Mitarbeiter dieser Agentur für Arbeit habe ich als kompetent und intelligent erfahren. Unabhängig voneinander erkannten zwei Mitarbeiterinnen sofort, dass mein Kündigungen seitens des Staatlichen Schulamtes für die Stadt und den Landkreis Offenbach Intrigen waren. Wörtlich wurde mir gesagt, es könne doch nicht sein, dass man die Agentur für Arbeit seitens der Schulämter ständig mit Anfragen bombardiere, um aus irgendwelchen Arbeitslosen Lehrkräfte zu machen, während man Ihnen, eine berufserfahren Lehrkraft mir sogar vier Fächern (Chemie, Geschichte, Latein sowie Politik & Wirtschaft) kündigt. Und man tat alles, um mich wieder in der Industrie unterzubringen. Denn dort war ich zwar immer der Lehrer, aber als solcher geachtet und immer Ansprechpartner in Sachen Rechtschreibung.

    geschrieben für:

    Sonstige Behörden / Bundesagentur für Arbeit in Dieburg

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