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Bewertungen (1)


  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    2. von 2 Bewertungen


    Ich habe heute eine Schaufel reklamiert, die sich beim ersten „Spatenstich“ nach hinten verbogen hat. Mein Sohn hat sie immer wieder vorgebogen und das Material wurde an der Übergangsstelle brüchig.
    Die Chefin unterstellte mir, dass das nicht vom Graben im Sand sei, was ich schon unverschämt fand und wies mich darauf hin, dass sie für solche Aktivitäten auch nicht gemacht sei. Und deshalb könne sie mir auch keine Rücknahme anbieten.
    Darauf wurde ich beim Kauf allerdings nicht hingewiesen.
    Das ist auf jeden Fall alles andere als kundenorientiert!
    Ich habe mich jetzt an den Hersteller gewendet und habe mit dem Kundenservice eine Einigung gefunden.

    geschrieben für:

    Spielwaren / Kindermoden in Bernau bei Berlin

    Neu hinzugefügte Fotos
    1.

    02 Check Denke der Verkaufer idt der sogn. Garantenstellung und haften in den ersten 6 Monaten. Dies ohne wenn und aber.
    FalkdS Garantenstellung? Das habe ich im Internet dazu gefunden:

    "Bei der Garantenstellung (bekannt auch als "Garantenpflicht") handelt es sich um eine Pflicht im Strafrecht, dafür einzustehen, dass ein bestimmter tatbestandlicher Erfolg nicht eintritt. Es handelt sich dabei um einen terminus technicus aus dem Strafrecht."

    Das sagt für mich letztendlich aus, dass dein Einwurf nicht korrekt ist, denn Strafrecht dürfte hier nicht in Betracht kommen...
    bearbeitet
    02 Check .. Sorry

    Irrtum meinerseits. Das BGB dufte zuständig sein. Ware muss fehlerfrei übergeben werden.

    Noch mal sorry.