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Bewertungen (7 von 46)

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  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    1. von 2 Bewertungen


    Bei Hörgeräten werden sie Geschäftstüchtig. Grundsätzlich bekommt man ein Kassenmodel ausgeredet. Angeblich ist die Qualität zu schlecht. Besteht man darauf bekommt trotzdem keines. Angepasst wird ein Zuzahlungspflichtiges von mehreren 100,0 €, weil das Kassenmodel nicht vorrätig ist und erst bestellt werden muss. Fragt man wann das Kassenmodel kommt bekam ich zur Antwort: es wurde vergessen zu bestellen. Nach langem hin und her wollte ich nicht mehr. Ich habe den Akustiker gewechselt. Ich bekam ohne Probleme ein sehr gutes Kassenmodel angepasst.

    geschrieben für:

    Optiker / Hörgeräte in Bad König

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    1.



  2. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    12. von 23 Bewertungen


    Insgesamt nach dem Kauf eines Smartphones schlechter Service.

    geschrieben für:

    Mobilfunk / Internet in Bonn

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    2.

    Ein golocal Nutzer Die Fragen wurden nicht genau beantwortet und ich bekam für meine Fragen ein App installiert worin ich alles nachlesen kann.


  3. Userbewertung: 2 von 5 Sternen

    6. von 54 Bewertungen


    bestätigt durch Community

    Ich habe mir einen Minimizer BH von Triumpf bestellt im August. Ich musste ca. 3 Wochen warten bis ich ihn in Farbe Nude bekam. Auf meine Anfrage warum das so lange dauert bekam ich zur Antwort das diese Farbe nicht auf Lager ist.
    Nun musste ich aber beim Tragen feststellen das ir die Träger permanent rutschen. Ich habe alle Längenvarianten ausprobiert die zu keinem Erfolg führten. Bei näherer Betrachtung bin ich zur Erkenntnis gelangt das das Material des Trägers so glatt ist das dieser auf der Haut rutscht, egal wie ich die Trägerlänge auch einstellen würde. Nun habe ich dies reklamiert bei Underwearshopping ( die können zwar nichts dafür ) antworteten mir aber sie könnten keinen Materialfehler feststellen und von daher die Reklamation nicht nicht anerkennen. Nun soll ich den BH wieder bekommen. was soll ich damit. Nun versuche ich es beim Hersteller direkt. Meistens führt das auch zu nichts , weil die dann sagen das muss mit dem Händler regeln. Ich bin gespannt wie das ausgeht. Ich werde allerdings bei Underwearshopping nichts mehr bestellen.

    Ich habe den Hersteller direkt kontaktiert und diese Antwort dazu erhalten:

    Generell können Sie als Käufer der Ware nur gegenüber dem Verkäufer (Händler / Versender) Ihre Reklamation vorbringen. Mit dem Waren- bzw. Geldaustausch wurde dieser zu Ihrem Vertragspartner. Für Mängel an einem Produkt ist Triumph als Hersteller wiederum nur gegenüber seinem direkten Vertragspartner verantwortlich. Aus buchungstechnischen und wirtschaftlichen Gründen sehen wir uns außerstande Ihre Reklamation direkt zu bearbeiten.

    Aus gesetzlicher Sicht muss der Händler die Ware als Reklamation innerhalb der Gewährleistungsfrist (zwei Jahre) und bei Vorlage eines Kaufbelegs (hier gilt auch ein Kontoauszug der Abbuchung) annehmen und prüfen. Durch den Geld-/Warentausch ist er diese Verpflichtung eingegangen. Daher möchten wir Sie bitten, nochmals an den Händler heranzutreten und Ihre „Reklamation Passform“ anzubringen.

    Und dies hat mir der Deutsche Konsumentenbund e. v. zu diesem Thema geantwortet:

    Der klassische Fall (und der historisch älteste) ist die sogenannte Gewährleistung. Diese ist gesetzlich im BGB geregelt und schreibt vor, dass der Verkäufer grundsätzlich verpflichtet ist, dem Käufer eine mangelfreie Sache zu übergeben. Ist die Sache dennoch mangelhaft, kann der Käufer nach seiner Wahl
    Nacherfüllung,
    Schadenersatz, oder
    Minderung des Kaufpreises verlangen,
    oder vom Vertrag zurücktreten.

    Dieses gesetzliche Gewährleistungsrecht lässt sich allerdings durch Allgemeine Geschäftsbedingungen einschränken. Dies ist in der Regel auch der Fall und der Verkäufer behält sich vor, zunächst zu versuchen, die Mangelfreiheit herzustellen, bevor er die defekte Sache zurücknehmen muss und Ihnen das Geld wieder auszahlt.

    Wann eine Kaufsache mangelhaft ist, bestimmt sich nach den §§ 434 und 435 BGB. Nach diesen Regelungen liegt ein Mangel vor, wenn die Kaufsache
    nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit hat,
    sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder
    die Montage nicht sachgemäß durchgeführt wurde.

    Zunächst einmal gilt es, die Begrifflichkeiten klar zu trennen: Es gibt die Garantie, die Gewährleistung und das Rückgaberecht im Fernabsatzhandel.

    Grundsätzlich gilt also, dass der Käufer nur dann die Sache zurückgeben kann, wenn mit der Sache (laienhaft gesagt) „etwas nicht stimmt“.

    Anders ist die Sache nur, wenn die Ware im Fernabsatzhandel gekauft wurde (oder auf einem Messestand), mithin also nicht im sogenannten stationären Einzelhandel, und der Verbraucher ist (also nicht im Rahmen einer gewerblichen Unternehmung handelt).

    Nach dem Gesetz steht dem Kunden dann das Recht zu, sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt der Ware wieder vom Kauf zu lösen.

    Damit trug der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass (anders als im stationären Einzelhandel) der Kunde die Ware vor Abschluss des Kaufvertrages nicht selbst prüfen kann. Er kann sie weder anfassen noch genau betrachten noch sich einen unmittelbaren Eindruck von ihr verschaffen (z.B. hinsichtlich ihrer Größe). Vielmehr ist auf die bildliche Darstellung in Onlineshops angewiesen, die das Produkt sicherlich in einem äußerst positiven Licht erscheinen lassen.

    Wenn die Sache also im Internet, auf Märkten oder im Katalog bestellt wurde, kann der Kunde den Vertrag innerhalb von 14 Tagen rückgängig machen. Der Fachbegriff hierfür ist „Widerruf“ bzw. „Verbraucherwiderruf“.

    Die vorbeschriebenen zwei Rechtsinstitute sind gesetzlich vorgegebene. Bei ihnen handelt es sich um echte Kundenrechte, auf die der Kunde auch dann pochen kann, wenn der Verkäufer sie ihm nicht freiwillig einräumt.

    Wichtig ist noch, dass in den beiden vorbeschriebenen Fällen (Verbraucher Widerruf und Mangelgewährleistung) der Verbraucher immer sein Geld zurück erhält. Es gibt keine Möglichkeit, den Verbraucher mit einem Gutschein oder ähnlichem ab zu speisen.

    Daneben gibt es viele Fälle, in denen der Verkäufer dem Kunden freiwillig ein sogenanntes „Umtauschrecht“ einräumt. Dies könnte er entweder als generelle Geschäftspolitik machen oder einzelfallbezogen.

    In diesen Fällen geht der Verkäufer freiwillig über das hinaus, was er dem Gesetz nach tun muss. Oft orientiert sich der stationäre Handel dabei an den Rechten die im Fernabsatzhandel (z.B. bei Onlineshops) bestehen.

    Ich habe auf der Basis " Kulanz" und mit genau dieser Betonung mein Geld zurück erstattet bekommen. Leider ist das kein Fall von " Kulanz", siehe oben.

    Diesen Online Händler würde ich auf gar keinen Fall weiter empfehlen.

    geschrieben für:

    Dessous / Bekleidung in Berlin

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    3.

    Ausgeblendete 14 Kommentare anzeigen
    Ein golocal Nutzer Sehr sehr informative Bewertung.Aller Höchsten Respekt dafür also hier hat sich wirklich jemand ins Zeug gelegt,und immer sachlich geblieben toll.
    Ein golocal Nutzer @klopa bei allem Respekt aus Meiner Sicht ist das hier mehr als ein Beitrag.Du hast aus Meiner sich eine grün Daumen Bewertung abgeliefert das ist ein Meister Stück.
    Tikae Klopa , vielleicht hilft beim nächsten Mal ein kleiner Trick , obwohl das natürlich nicht zur Gewohnheit werden soll /muss .
    Wenn du beim nächsten Teil die richtige Trägerstellung gefunden hast , fixiere diese mit ein paar Nadelstichen und Ruhe ist ;-)
    Tikae Natürlich nicht , Papa Uhu ! :-D
    Es gibt doch diese Längenregulierungs-Dingsdas an den Trägern .
    Die fixiert man damit fest am Platz und nix rutscht mehr :-))
    Calendula Herzlichen Glückwunsch zum grünen Daumen.
    Mein Tipp: Die gesetzliche Regelung besagt, dass Ware vom Versand- oder Online-Handel innerhalbt von 14 Tagen (nach Erhalt!) ohne Angabe von Gründen zurück gesandt werden kann.
    Unter einem Warenwert von 40,-- € bei mangelfreier Ware allerdings auf eigene (Versand-) Kosten.
    Puppenmama Danke für Deinen guten und informativen Bericht.
    Herzlichen Glückwunsch zum grünen Daumen.


  4. Userbewertung: 2 von 5 Sternen

    6. von 12 Bewertungen


    Nicht zu empfehlen

    geschrieben für:

    Coaching in Elmshorn

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    4.



  5. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    1. von 4 Bewertungen


    Dieser Bildungsträger ist eigentlich für psychisch Kranke. Arbeitslose und Menschen die nach längerer Auszeit durch eine Krankheit einen beruflichen Wiedereinstieg planen, werden allerdings auch dort hin empfohlen. Aber im Grunde läuft es für alle Teilnehmer unter Rubrik : Psycho. Am Ende der Teilnahme auch wenn man vorzeitig geht bekommt man von dieser " Anstalt" dann auch noch einen " Idiontenschein " ausgestellt. Finger weg und nicht zu empfehlen.

    Im Grunde geht es nur darum die Teilnehmer aus der Arbeitslosenstatistik herauszuholen und mit fragwürdigen Beschäftigungsmethoden bei SaLo Partner in Darmstadt bei Laune zu halten.

    Der Mensch soll laut Flyer im Mittelpunkt stehen, davon ist vor Ort nichts zu spüren.

    Wer bedenken gegenüber dieser Maßnahme äußert wird voreingenommen von den Dozenten behandelt und beurteilt und auch Teilnehmern gegenüber aufgewiegelt. . Insofern kann man diese Maßnahme gar nicht ernst nehmen. In Wahrheit haben diese Diplompsychologen nur Angst vor solchen Teilnehmern die diesen Schwachsinn vor Ort durchschauen. Auf jeden Fall ist jeder Teilnehmer eine Lukrative Einnahmequelle. Mich würde wirklich interessieren wieviel SaLo Partner für jeden Teilnehmer bekommt.

    Das erste Gespräch vor Ort worin mir der Ablauf der Maßnahme erklärt wurden ließ durchblicken das die Aussichten beruflich wieder Anschluß zu finden eher gering sind. Man wird auch gefragt ob man nicht lieber in der Erwerbsminderungsrente bleiben will,wenn man schon eine bekommt.
    Im Grunde wissen die auch nicht was sie mit den Teilnehmern anstellen sollen.

    Selbstbewusste Teilnehmer die wissen was sie wollen überfordern die Diplompsychologen. Denn die Meisten der Teilnehmer besitzen kein Selbstbewusstsein mehr, wenn man dieser Maßnahmen eine Zeitlang beiwohnte hat man keines mehr. Wer hier die Sinnlosigkeit der Maßnahme durchschaut wird gemobbt und rausgeschmissen.

    Wer glaubt hier weiter zu kommen wird eines besseren Belehrt. 3 Monate bei FeMa ( Feststellungsmassnahme) in der festgestellt werden soll was überhaupt nocht geht. Danach geht es 9 Monate weiter mit fragwürdigem 4. Klasse Unterricht. Langweilige EDV Kurse die Inhaltlich verbessert werden könnten. Die Teilnehmer langweilen sich so sehr das man dem Unterricht im Allgemeinen nicht folgt sondern eher mit seinem Handy spielt. Man ist mit dem “ Zeit tot schlagen” Tagsüber beschäftigt da der Unterricht langweilig ist.

    Es fehlt die Disziplin und das Ziel. Weder Motivation noch Zuversicht werden vor Ort gegeben.

    Man wird weder gefordert noch gefördert. Teilnehmer mit einer konkreten Zielvorstellung bekommen diese Mißgünstig ausgeredet. Fragt man nach Fortbildungskursen bei anderen Bildungsträgern wie sie bei der IHK angeboten werden oder ein Studium das einem beruflich weiter bringen könnte wird gar nicht erst darauf eingegangen. Anstatt dessen die Möglichkeit über ein Praktikum bei einer Firma XY einen Einstieg zu bekommen. Das hängt dann vom Arbeitgeber ab in wie weit dieser sich darauf einläßt einen Mitarbeiter von Null auf zu Fördern. Die Chanchen dahingehend sind eher gleich null. Unter einem beruflichen Coaching hatte ich mir auch etwas anderes vorgestellt. Es gibt keinen Mitarbeiter vor Ort der sich auf dem Arbeitsmarkt auskennt. Kontakte zu Firmen von SaLo Partner aus gibt es ebenso keine obwohl das im Flyer angepriesen wird. Man muss sich um eine Stelle selbst bemühen und im Internet recherchieren. Wer nicht weiß was für ihn beruflich interessant sein könnte hängt Planlos in der Luft. Ein Praktikum bei Firmen soll zwar Licht ins Dunkel bringen ist aber keine Garantie das man wirklich eine Chance dadurch erhält.

    Ob alle Bildungsträger so statisch sind wie es bei SaLo Partner ist kann ich nicht sagen. Hier turnt es nur ab und eigentlich will man nur so schnell wie möglich wieder da raus. Ich bin vorzeitig raus, denn das ist die "Verblödelung Hoch 100" vor Ort.

    Kenntnisse die im Unterricht zwar vermittelt werden sollen sind nur Mittel zum Zweck die Ausdauer und Konzentrationsfähigkeiten der Teilnehmer zu trainieren. Insofern finde ich es für andere Teilnehmer unverantwortlich die sozusagen auf der gleichen Schienen laufen da ohnehin nichts anderes angeboten wird. Es werden Fragwürdige und unangekündigte Tests mit den Teilnehmern durchgeführt. Diese Tests entscheiden darüber wie weit man innerhalb der Maßnahme kommt.

    Gespräche die dort mit den Coaches und dem Reha Berater stattfinden sind eher niederschmetternd und nicht sehr zuversichtlich. Es werden weder Zuversicht noch Motivation vor Ort vermittelt oder ausgestrahlt. Wer sich nicht selbst ein Ziel steckt tritt auf der Stelle und kommt nicht weiter. Was mich am meisten frustrierte waren tatsächlich diese nutzlosen Gespräche. Und was ich auch nicht verstanden habe waren Null Ahnung vom Arbeitsmarkt, null Kontakte zu irgendwelchen Firmen und null wirkliche Unterstützung oder Bestärkung. Unter einem beruflichen Couching hatte ich mir etwas mehr Power und Elan von SaLo Partner vorgestellt. Davon bin ich eigentlich ausgegangen.

    Wer den letzten Rest seiner Würde noch nicht verloren hat wird diese auf jeden Fall hier los werden. Es besteht auch kein besonders angenehmes Klima vor Ort. Die Dozenten sind unmöglich gegenüber den Teilnehmern.

    Was der DRV Bund und SaLo Partner für die Teilnehmer übrig hat ist ein Verbrechen und Vergehen an den Teilnehmern und gehört auch mal Strafrechtlich verfolgt. Vor allem sollten diese Beamten die sich einen solchen Unsinn ausdenken auch mal auf ihre geistigen Fähigkeiten geprüft werden.

    Es herrscht unter den Teilnehmern eine große Unzufriedenheit die lautstark in den Pausen oder im Ergo Unterricht diskutiert werden was die eigenen Probleme nicht verbessert sondern dadurch eher noch verstärkt werden. Der Ergo Unterricht soll die Teilnehmer ablenken und beruhige, davon ist aber gar nichts zu spüren.

    Zum Teil veraltete Computer mit alter Software und Hardware. Dozenten die in Rente sind treten dort als Lehrer auf. Die jungen Dozenten sind allerdings noch schlimmer, Arrogant und Respektlos. Um ein Bewerbung oder einen Lebenslauf zu schreiben braucht man SaLo Partner nicht. Aktuelle Vorlagen gibt es jede Menge im Internet.

    Eine sehr lieblose Veranstaltung aus der man mehr machen könnte.

    Wer dieser Veranstaltung beiwohnt sollte sich auch vor Augen halten das dieser Bildungsträger im Zeugnis steht. Wer so einer Psychveranstaltung beiwohnte bekommt auch einen Stempel. Kein Arbeitgeber wird an solchen Leuten als möglicher Arbeitnehmer im Unternehmen interessiert sein. Witziger Weise schreiben sie neuerdings ins Zeugnis “berufliches Couchig bei SaLo Partner”.

    Der Frust vor Ort wird eher größer. Deswegen sollte man es sich gut vorher überlegen.

    Man hat lediglich durch die Anwesenheit einen geregelten Arbeitstag ohne Stress.

    Die Alternatie zu SaLo Partner in Darmstadt könnte das hessische Bildungswerk sein:

    • sozialpädagogische Betreuung, Jobcoaching und Einzel- wie Kleingruppenunterricht
    • Alltagshilfen, Hilfestellung bei Problemlagen und Krisenintervention
    • Vermittlung der Teilnehmenden in Betriebe
    • Beratung der Betriebe und des Umfeldes
    • enge Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern (Therapeuten, Arbeitgebern, Kostenträgern und zuständigen Institutionen, u.a.)
    • Planung, Umsetzung, Auswertung und Dokumentation des Eingliederungsprozesses
    • verwaltungstechnische und organisatorische Aufgabe

    Das wird angeboten. Ob die Realität allerdings dies in die Tat umsetzt sieht man bei SaLo Partner.

    geschrieben für:

    Berufliche Weiterbildung in Darmstadt

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    5.



  6. Userbewertung: 3 von 5 Sternen

    1. Bewertung


    Ich war mit einigen Artikeln die ich in 3 verschiedenen Filialen der Modescheune gekaufte hatte unzufrieden und habe sie reklamiert. Leider entstand jedesmal ein riesen Theater deswegen. Ich bekam auch nur einen Warengutschein und 1x bestand ich darauf mein Geld zurück zubekommen.

    Ich kann nichts für die schlechte Qualität als Endverbraucher. Die Geschäfte und die Hersteller der Waren sind leider nicht darauf eingestellt mögliche Reklamationen Konfliktfrei zu lösen. Bei H&M kann man egal ob man im Laden oder Online gekauft hat jedes Teil reklamieren. Man bekommt das Geld zurück.

    Daher kaufe ich nur noch Online. Dort kann ich die Ware anstandslos reklamieren und bekomme mein Geld zurück.

    Zur Reklamation hat der Kunde durchaus Rechte und mehr als er oftmals weiß und in Anspruch nimmt.

    Generell können Sie als Käufer der Ware nur gegenüber dem Verkäufer (Händler / Versender) Ihre Reklamation vorbringen. Mit dem Waren- bzw. Geldaustausch wurde dieser zu Ihrem Vertragspartner. Für Mängel an einem Produkt ist Triumph als Hersteller wiederum nur gegenüber seinem direkten Vertragspartner verantwortlich. Aus buchungstechnischen und wirtschaftlichen Gründen sehen wir uns außerstande Ihre Reklamation direkt zu bearbeiten.

    Aus gesetzlicher Sicht muss der Händler die Ware als Reklamation innerhalb der Gewährleistungsfrist (zwei Jahre) und bei Vorlage eines Kaufbelegs (hier gilt auch ein Kontoauszug der Abbuchung) annehmen und prüfen. Durch den Geld-/Warentausch ist er diese Verpflichtung eingegangen. Daher möchten wir Sie bitten, nochmals an den Händler heranzutreten und Ihre „Reklamation Passform“ anzubringen.

    Und dies hat mir der Deutsche Konsumentenbund e. v. zu diesem Thema geantwortet:

    Der klassische Fall (und der historisch älteste) ist die sogenannte Gewährleistung. Diese ist gesetzlich im BGB geregelt und schreibt vor, dass der Verkäufer grundsätzlich verpflichtet ist, dem Käufer eine mangelfreie Sache zu übergeben. Ist die Sache dennoch mangelhaft, kann der Käufer nach seiner Wahl
    Nacherfüllung,
    Schadenersatz, oder
    Minderung des Kaufpreises verlangen,
    oder vom Vertrag zurücktreten.

    Dieses gesetzliche Gewährleistungsrecht lässt sich allerdings durch Allgemeine Geschäftsbedingungen einschränken. Dies ist in der Regel auch der Fall und der Verkäufer behält sich vor, zunächst zu versuchen, die Mangelfreiheit herzustellen, bevor er die defekte Sache zurücknehmen muss und Ihnen das Geld wieder auszahlt.

    Wann eine Kaufsache mangelhaft ist, bestimmt sich nach den §§ 434 und 435 BGB. Nach diesen Regelungen liegt ein Mangel vor, wenn die Kaufsache
    nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit hat,
    sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder
    die Montage nicht sachgemäß durchgeführt wurde.

    Zunächst einmal gilt es, die Begrifflichkeiten klar zu trennen: Es gibt die Garantie, die Gewährleistung und das Rückgaberecht im Fernabsatzhandel.

    Grundsätzlich gilt also, dass der Käufer nur dann die Sache zurückgeben kann, wenn mit der Sache (laienhaft gesagt) „etwas nicht stimmt“.

    Anders ist die Sache nur, wenn die Ware im Fernabsatzhandel gekauft wurde (oder auf einem Messestand), mithin also nicht im sogenannten stationären Einzelhandel, und der Verbraucher ist (also nicht im Rahmen einer gewerblichen Unternehmung handelt).

    Nach dem Gesetz steht dem Kunden dann das Recht zu, sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt der Ware wieder vom Kauf zu lösen.

    Damit trug der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass (anders als im stationären Einzelhandel) der Kunde die Ware vor Abschluss des Kaufvertrages nicht selbst prüfen kann. Er kann sie weder anfassen noch genau betrachten noch sich einen unmittelbaren Eindruck von ihr verschaffen (z.B. hinsichtlich ihrer Größe). Vielmehr ist auf die bildliche Darstellung in Onlineshops angewiesen, die das Produkt sicherlich in einem äußerst positiven Licht erscheinen lassen.

    Wenn die Sache also im Internet, auf Märkten oder im Katalog bestellt wurde, kann der Kunde den Vertrag innerhalb von 14 Tagen rückgängig machen. Der Fachbegriff hierfür ist „Widerruf“ bzw. „Verbraucherwiderruf“.

    Die vorbeschriebenen zwei Rechtsinstitute sind gesetzlich vorgegebene. Bei ihnen handelt es sich um echte Kundenrechte, auf die der Kunde auch dann pochen kann, wenn der Verkäufer sie ihm nicht freiwillig einräumt.

    Wichtig ist noch, dass in den beiden vorbeschriebenen Fällen (Verbraucher Widerruf und Mangelgewährleistung) der Verbraucher immer sein Geld zurück erhält. Es gibt keine Möglichkeit, den Verbraucher mit einem Gutschein oder ähnlichem ab zu speisen.

    Daneben gibt es viele Fälle, in denen der Verkäufer dem Kunden freiwillig ein sogenanntes „Umtauschrecht“ einräumt. Dies könnte er entweder als generelle Geschäftspolitik machen oder einzelfallbezogen.

    In diesen Fällen geht der Verkäufer freiwillig über das hinaus, was er dem Gesetz nach tun muss. Oft orientiert sich der stationäre Handel dabei an den Rechten die im Fernabsatzhandel (z.B. bei Onlineshops) bestehen.

    Das sollte sich der Einzelhandel einmal auf die Fahne schreiben.

    geschrieben für:

    Bekleidung in Michelstadt

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    6.

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    kisto Ich kenne die Kette gar nicht - habe ja offensichtlich auch nichts verpasst.
    Ist die Qualität der online vertriebenen Produkte denn besser?
    bearbeitet
    Siri @kisto:
    das ist keine kette, sondern nur drei geschäfte (eins ist hier doppelt):

    golocal.de/suchen/?q=location&what=Mode+Scheune+HSI

    und an allen vier einträgen hat sich klopa 'verewigt' ;-) ...

    online gips da nix zu kaufen.
    Ein golocal Nutzer Es gibt 3 Filialen insofern stimmt es. Leider sind die Verhältnisse in allen 3 Filialen gleich also auch die Freundlichkeit


  7. Userbewertung: 3 von 5 Sternen

    3. von 8 Bewertungen


    Das Personal im Stadtbus ist teilweise unfreundlich bis unmöglich unfreundlich.

    Die poltern manchmal ganz schön heftig durch die Straßen. Anschnallen wäre angebracht, schützt vor blauen Flecken.

    Mit einer gültigen Tageskarte bin ich vom Personal einmal angeranzt worden das diese nicht dazu dient den ganzen Tag mit einer Tageskarte den City Bus zu benutzen. Also wozu habe ich diese ? Vollkommen unlogisch diese Antwort.

    Der Wissmüller hat eine Mitarbeiterin beschäftigt die unmöglich ist. Sie ranzt fast jeden Fahrgast an zum Großteil grundlos. Ich habe mich schon mehrfach beschwert. Ledier tut sich gar nichts.

    geschrieben für:

    Reisebüros / Busbetriebe in Michelstadt

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    7.

    Ausgeblendete 6 Kommentare anzeigen
    Ein golocal Nutzer Die Firma " Witzmüller " leistet sich leider sehr oft so einiges. Poltern mit dem Bus durch die Stadt sodaß man durch den Bus gedotzt wird. Haut man sich den Kopf an kommt nicht mal eine Entschuldigung. Personal unmöglich.