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  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    1. Bewertung


    Nie wieder REWE. Wir waren dort einkaufen, erhielten von fairparken eine Zahlungsaufforderung. Auf mein Schreiben an die REWE Zentrale in Köln erhielt ich von der Regionalnierderlassung in Eching ein Schreiben, in dem sie erklärten, wie tolld das doch für die Kunden sei, daß der Parkplatz überwacht wird, und kein anderer dort den Kunden den Parkplatz wegnimmt. Amn könne ja den Kassenbon bei fairparken einsenden, und das mit denen regeln. Ehrlich: wer hebt den Kassenbon auf bei einem Einkauf im LEH? Kondenorientierung sieht für mich anders aus, als Kunden auf dem Parkplatz abzuzocken, und sie dann im Regen stehen zu lassen. Ich habe den Kassenbon angefordert, mal shen was passiert. Aber unabhängig davon: Nie wieder REWE ganz egal wo und welche Sparte. Sei es REWE, Penny oder Toom-Baumarkt oder sonst was.

    geschrieben für:

    Verbrauchermärkte / Lebensmittel in Freising

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    1.

    ps.schulz Bei meinem REWE sind die Hinweisschilder auf die Parkplatzüberwachung wirklich klein und sehr leicht zu übersehen. bearbeitet


  2. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    8. von 117 Bewertungen


    Wir waren auf einem REWE zum einkaufen, haben vergessen, die Parkscheibe auszulegen. Erhielten eine Aufforderung von 24,90. Dieser Betrag ist weit über dem, was lt. Bußgeldkatalog zu zahlen wäre. Auf mein schnelles anschreiben erfolgte keine Antwort. Erst jetzt erhielt ich einen Brief, bei dem noch 10 EURO aufgeschlagen wurden wegen der Halterermittlung. Wie unverschämt und / oder blös muß man sein, wenn man ein Schreiben ignoriert oder aus diesem Schreiben nicht uaf den ansprechpartner schließt? Ein Geschäftsmodell, das man verbieten sollte.

    geschrieben für:

    sonstige Dienstleistungen in Stralsund

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    2.

    walkingwomen Ich hatte Glück bisher. Empfinde solche Preise allerdings auch als Abzocke. und versuche immer an die Parkscheibe zu denken.
    Ausgeblendete 2 Kommentare anzeigen
    FalkdS Der Preis hat mit dem Bußgeldkatalog überhaupt gar nichts zu tun! Der Betrag aus dem Katalog kann nicht mal als Vergleichssumme herhalten.
    UND die Summe ist hoch aber keine Abzocke!

    Du gehst mit dem Parken auf diesem Platz offensichtlich einen Vertrag ein, in dem Parken kostenfrei ist, wenn die Parkscheibe ausliegt. Wenn du dies vergisst, wird eine mit dem Parken vereinbarte Vertragsstrafe von xx Euro fällig.
    Ich garantiere dir, das steht auf dem Parkplatz auch noch offen für jeden Parkwilligen zu lesen.
    Ich fürchte deshalb, da kommst du nicht drum herum, zu bezahlen.

    Die Halterfeststellung dürfte für die Firma nicht kostenfrei sein und diese Kosten geben sie natürlich an den Verursacher (hier dich) weiter. Warum sollten sie das Tragen? Du hattest deine Chance!

    Also GSPS, hier nicht Aufplustern und Aufregen, erst einmal das Kleingedruckte lesen, bis drei zählen und etwas Nachdenken.

    Und eh du dich über mich aufregst, ich kenne den Platz und die Gegend nicht UND ich arbeite auch nicht in der Parkplatzbewirtschaftungsbranche.
    bearbeitet