Bewertungen (3)
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Möchte mich ganz herzlich bei Frau S. von der Verbraucherzentrale Hessen bedanken, die mir vergangenes Jahr bei einem Problem mit einer Firma für Nahrungsergänzungsmittel schnell und kompetent geholfen hatte. Mittlerweile hat es der Bundesverband der Verbraucherzentralen sogar geschafft gegen die betreffende Firma mit Sitz in der Schweiz eine Unterlassungserklärung wg. irreführender Werbung zu erwirken. Nach dieser Erfahrung bin ich mir sicher - ohne einen wirksamen Verbraucherschutz, Stiftung Warentest und Lobbycontrol hätten wir bei uns Raubtierkapitalismus, der letztendlich demokratiegefährdend wäre. Die Politik bleibt aufgefordert, den Verbraucherschutz finanziell besser auszustatten, um ein Gleichgewicht zu Schwarzen Schafen bzw. millionenschweren Firmen herzustellen.1.
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Ich bin seit vielen Jahren Abo-Kunde der Software "SteuerSparErklärungen", die bei Vergleichen der Stiftung Warentest immer vorderste Plätze belegt. Die Vorausberechnungen der Software stimmen in den meisten Fällen 1:1 mit dem Steuerbescheid des Finanzamtes überein; es sei denn, man hat bei der Eingabe nicht aufgepasst. Die Kommunikation der Mitarbeiterinnen per Telefon und E-Mail ist stets höflich und kundenorientiert. Heute erhielt ich die Neuauflage des SteuerKompass zugesandt. Fazit: Kann bei den meisten Arbeitnehmern, Beamten und Rentnern den Steuerberater ersetzen.2.
PS:
Die Anschrift auf meinen Rechnungen weicht von obengenannter ab und lautet: Havellandstraße 6-14, 68309 Mannheim
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Leider habe ich die fast ausschließlich negativen Bewertungen der Vorkommentatoren zu spät gelesen und bin auf die Werbemethoden für ein Nahrungsergänzungsmittel dieser Firma hereingefallen: Zitat: "fast geschenkt" -tatsächlich ist erst neben dem Überweisungsträger im Kleingedruckten ersichtlich, dass man dabei einen 12-monatigen-Ratenkauf über insgesamt 239,40 € eingeht. Meinen sofortigen E-Mail-Widerruf will die Firma "aufgrund der Änderung des Datenschutzgesetzes"(!) nicht anerkennen und verlangt eine weitere Willenserklärung per Post. Ich werde stattdessen diesem Unternehmen nach 14 Tagen für meine Vorauszahlung den gerichtlichen Mahnbescheid zukommen lassen.3.