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mit den kundenparkplätze kann man auch anders regeln.sollte man am auto ein knöllchen und wirklich eingekauft haben,geht mit seinen kassenzettel einfach zurück und es wird ihm sein geld erstattet.und wer zu unrecht dort parkt,wird dann bestraft.es lässt sich alles regeln.denn wer hat schon immer eine parkscheibe im auto.anhand einer parkscheibe kann man nicht erkennen,ob er einkaufen tut oder nicht1.