Wir haben uns heute einen FORD TRANSIT CUSTOM ausgesucht und wollten diesbezüglich noch einige Fragen abklären. Als wir in den Laden gehen wollten, grüßte uns eine junge rauchende Frau. Mein Mann setzte seine Maske auf und ich teilte mit das ich eine Maskenbefreiung hätte. Daraufhin entstand der Dialog : "So darf ich Sie aber nicht in den Laden lassen, sie müssen trotzdem eine Maske tragen" "Warum ?"" Es besteht Maskenpflicht" " Es gibt aber im Infektionsschutzgesetz Ausnahmen und zwar wenn man ein Attest hat" "Haben sie das mit ?""Das Attest ? Selbstverständlich" "Nein, das Infektionsschutzgesetzt" Das hatte ich nicht dabei, reiche es aber hier gerne nach. Wir sind dann gegangen und werden auch nicht wieder kommen. Ein anderer FORD Händler hatte mit meiner Befreiung kein Problem, Gesetz war dort bekannt und wir wurden sehr freundlich und kompetent bedient, da kauft man gerne. Traurig, das dies nach so einer langen Zeit, einigen immer noch nicht bekannt ist und sie sich diesbezüglich auch nicht informieren und man somit diskriminiert wird.
Auszug Niedersächsische Corona-Verordnung
§ 3 Mund-Nasen-Bedeckung
6) 1Personen, für die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer
Vorerkrankung, zum Beispiel einer schweren Herz- oder Lungenerkrankung, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
nicht zumutbar ist und die dies durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft
machen können, und Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind von den Verpflichtungen nach den Absätzen 1,
2 und 5 ausgenommen.
geschrieben für:
Autohäuser
in Hasbergen Kreis Osnabrück
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