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  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    1. von 2 Bewertungen


    Es geht um den Kauf / Rückgabe einer Eigentumswohnung
    Nach ca. 3 Jahren und gefühltem endlosen Schriftverkehr aus meiner Sicht wegen bestehender Mängel und nicht erfüllten vertraglichen Bauleistungen, erfolgte nun die Die Rueckabwicklung.

    Trotz vorliegender Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigten, die in Teilbereichen erhebliche Mängel bestätigt haben, war für den Bauträger im Wesentlichen alles in Ordnung: die „Kleinigkeiten“ sollten irgendwann beseitigt oder vielleicht entschädigt werden.

    Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor dem LG Essen hat die Kammer eine Rückabwicklung des Vertrages vorgeschlagen. Der Bauträger ist letztendlich einige Wochen später darauf zurückgekommen und die Rückabwicklung ist nun vollzogen.

    Mein Urteil nach den Erfahrungen mit diesem Bauträger können Sie sich vorstellen. Sollten Sie aber unbedingt von diesem Bauträger eine Immobilie erwerben wollen, wäre mein Rat:
    Kontakt mit Käufern des vom Bauträger erstellten Objekts z.B. Karl-Englert-Str. 43 in
    Bottrop ( Penthäuser ) aufnehmen und sich dort nach deren Erfahrungen erkundigen.
    Einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen z. B. vom TÜV oder der
    DEKRA während der Errichtung; bei der Abnahme und eventuell kurz vor Ablauf der
    Gewährleistung, heranziehen.
    Ein mangelfreies Objekt gibt es nicht, und Fehler machen ist menschlich, was und auch wie das hier gelaufen ist überstieg meine schlimmsten Befürchtungen um ein vielfaches.

    geschrieben für:

    Immobilien in Herne

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