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Bewertungen (20 von 629)

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  1. Userbewertung: 2 von 5 Sternen

    2. von 2 Bewertungen


    SADAK betrieb am 31. Oktober 2023 einen mobilen Verkaufsstand auf einem einmal jährlich stattfindenden Markt in 93155 Hemau – ca. 150 km vom Sitz der Firma entfernt.
    Da müsste es doch dem Verkäufer klar sein, dass nicht nur Stammkunden kommen, und alle Informationen wie vollständige Preisauszeichnung da sein müsste, dazu vielleicht auch etwas Beratung. War leider nicht so.

    Sehr schön war jedoch, dass man alles kosten konnte. Bei den Oliven stand der Preis dran, die waren sehr gut und für die Qualität nicht zu teuer.
    Aber Oliven brauchten wir nicht; zwei Käsesorten gefielen uns, von denen nahmen wir je ein großes Stück, obwohl kein Preis an den großen Käselaiben stand – für uns war jedenfalls keiner erkennbar. Das war natürlich unvorsichtig von uns, aber bei den vernünftigen Olivenpreisen dachten wir uns nichts.

    Wir fielen aus allen Wolken, als uns der Preis genannt wurde – mit Kilopreisen von rund 50 und 70 EUR.
    Das zeige ich auch auf dem als Bild mit hochgeladenen Kassenzettel. Auf dem stört mich zudem noch, dass nicht das gekaufte Produkt angegeben ist, also der Kauf nicht nachvollziehbar ist. Außerdem ist dadurch wohl das Wort „Kilopreis“ auch noch nach links verrutscht.

    Wir fragten, ob wir den Käse wirklich abnehmen müssen, und bekamen die Antwort, dass abgeschnittene Stücke nicht mehr zurückgenommen werden. In dem Gespräch wurde der Verkäufer lauter und aggressiver und wiederholte immer wieder nur den Spruch „Käse ist nicht gleich Käse“. Wir bezahlten, nahmen unseren Käse und gingen. Wir haben das ganze abgehakt mit dem Schlagwort: Teures Lehrgeld bezahlt!

    Da wir uns selber nicht mit Ruhm bekleckert haben, vergebe ich hier sogar 2 Sterne.

    geschrieben für:

    Feinkost / Lebensmittel in Fürstenfeldbruck

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    1.



  2. Userbewertung: 2 von 5 Sternen

    1. Bewertung


    bestätigt durch Community

    Von meinem Energieversorger erhielt ich ein Schreiben, dass mein Gaszähler ausgewechselt werden müsse, wofür sie der Firma Pipersberg den Auftrag erteilt haben. Als Zeitfernster für den Besuch des Servicetechnikers war ein Termin mit einem 2-Stunden-Fenster an einem frühen Nachmittag angegeben. Der Monteur war in dem Schreiben mit seinem Nachnamen genannt.

    Des Weiteren stand in dem Schreiben:
    „Bei Terminänderungswünschen oder Informationsmitteilung stehen Ihnen die Dispositionsmitarbeiter der Hermann Pipersberg Jr. GmbH unter der kostenlosen Servicenummer 0800 / 7473772 gerne zur Verfügung. Sie erreichen die Servicenummer in der Zeit von ...“
    Die dann folgenden Zeiten entsprechen den bei hier bei golocal angegebenen Öffnungszeiten.

    Ich rief dort sehr oft an, zu unterschiedlichsten Zeiten innerhalb des angegebenen Zeitrahmens, erhielt aber stets und immer wieder die gleiche Bandansage, die mir sinngemäß mitteilte, dass mein Anruf wegen erhöhtem Anrufaufkommens nicht entgegengenommen werden könne.
    Also bleib mir nichts anderes übrig, als zur aufgeforderten Zeit vor Ort zu sein, so sehr das meinen Zeitplan und Tagesablauf auch störte.

    Ich war dann auch gut vor der im Schreiben angegebenen Anfangszeit zu Hause, erfuhr aber von einem anderen Bewohner des Hauses, dass der Monteur zum Zählerwechsel bereits am Vormittag gekommen sei und die Arbeit erledigt hätte.
    Das ist genau das, was ich nicht wollte: Abgesehen von meinem dann unnötigen Heimkommen will ich doch schon bei Anwesenheit eine Fremden Person im Haus dabei sein. Den anderen Bewohner des Hauses halte ich dafür nicht für geeignet; der hatte ihn auch einfach nur hinein gelassen und sich nicht weiter um die Angelegenheit gekümmert, also den Mann allein gelassen. Ich hatte den anderen Bewohner nicht vorab informiert, da das Zeitfenster für mich ja eigentlich klar war, und der andere auch eigentlich nicht zu Hause hätte sein sollen.

    Ich sah mir dann den Einsatzort des Pipersberg-Monteurs an; das sehr ordentlich, aufgeräumt und sauber aus, lediglich die krakelige und wenig leserliche Schrift, mit der er Zählernummern und Zählerstände notiert hatte, fiel mir nicht ganz so positiv auf.
    Ich suchte dann auf der Straße den Pipersberg-Monteurs und traf ihn nach einiger Zeit zwischen zwei Einsätzen ein langes Stück weiter hinten. Ich sprach ihn an; er war freundlich, machte einen kompetenten Eindruck und nahm sich Zeit für das Gespräch mit mir. Er sagte mir, wenn er Leerlauf habe, klingele er auch bei Häusern, bei denen er gerade keinen Termin habe, da ist ihm jeder recht, der aufmacht ...
    Ich beschwerte mich über die Nicht-Erreichbarkeit einer Person am Service-Telefon, worauf er sinngemäß antwortete, das sei halt das Büro. Als ich ihn bat, meine Beschwerde an den Chef weiterzugeben, lächelte er nur mitleidig.

    geschrieben für:

    Messtechnik und Regeltechnik in Remscheid

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    2.

    Ausgeblendete 5 Kommentare anzeigen
    FalkdS Ich nehme an, der Chff würde gleiche Reaktion zeigen, wenn er die Information erhält…
    Ach und Daumenglückwunsch
    bearbeitet
    Kulturbeauftragte Auch von mir ein Daumenglückwunsch! Was mich dennoch sehr wundert, warum es ein Unternehmen aus meiner Gegend gewählt wurde und nichts eins aus Bayern?! Da sind höchstwahrscheinlich die Fahrkosten höher, als die mögliche "Ersparnis", die bei einer solchen Auftragsvergabe möglich wäre?!


  3. Userbewertung: 2 von 5 Sternen

    2. von 2 Bewertungen


    bestätigt durch Community

    Es gibt zur Zeit wieder eine Volksbefragung; die heißt heute nur nicht mehr so, sondern sie heißt hochtrabend „Zensus“. Es ist eine Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung mit Stand vom 15. Mai 2022 (Zensusstichtag), den die statistischen Ämter des Bundes und der Länder durchführen.

    Dementsprechend ist für mich zuständig das Bayerische Landesamt für Statistik in Fürth, von dem ich den Brief mit der Aufforderung zur Beantwortung der Fragen erhalten habe. Dieses Schreiben trägt das Datum 9. Mai 2022, und es war zwei Tage später, am 11. Mai bei mir im Briefkasten. Die Fragen darin sollen bis zum 26. Mai 2022 beantwortet werden. Das halte ich für eine erschreckend kurze Zeitspanne, es sind 2 Wochen und 1 Tag. Da kann man ja gerade mal 2 Wochen und gar nicht länger verreist sein, um die Arbeit noch rechtzeitig erledigen zu können. Und ich muss dazu wirklich zu Hause sein, nicht nur, weil der Brief vom Landesamt per Post kommt, sondern, weil ich zur Beantwortung auch Unterlagen zur Hand nehmen muss, die – zumindest bei mir – noch altmodisch in Papierform in meinem Aktenschrank vorliegen.

    Gemäß dem Kapitel „Rechtsgrundlagen“ in dem Schreiben an mich besteht für die Erhebung eine gesetzliche Auskunftspflicht (§ 23 ZensG 2022, § 15 BStatG). Die Auskunftserteilung erfolgt grundsätzlich elektronisch, hilfsweise auch schriftlich per ausgefülltem Erhebungsvordruck oder mündlich bei der persönlichen Haushaltsbefragung.
    Erforderlichenfalls werden die Auskunftspflichtigen durch Verwaltungsakt zur Erfüllung der Auskunftspflichten angehalten, wenn nach der standardmäßigen Übersendung von Fragebögen keine bzw. eine unvollständige Antwort erfolgt.
    Dieser kann im Wege der Verwaltungsvollstreckung durchgesetzt werden. Verstöße gegen die Auskunftspflicht können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden (§ 23 BStatG).

    Für diese Volksbefragung gibt es Rahmenvorgaben von der Europäischen Union.

    Laut Tutorials zu der Befragung werden nur ca. 10 % der Bevölkerung befragt. Nur komisch: Vor 10 Jahren musste ich schon ran und jetzt wieder – das ist dann doch sehr unwahrscheinlich. (Den Zensus gibt es alle 10 Jahre.)

    Also, was bleibt mir übrig: Dann ran an die Beantwortung der Fragen. Laut dem Anschreiben soll es im Schnitt 10 Minuten dauern, um die Fragen pro Wohngebäude zu beantworten. Für mein selbstgenutztes Anwesen ging es sogar schneller, aber für von mir verwaltete vermietete Objekte, bei denen ich schon einiges an Unterlagen studieren muss, doch wesentlich länger.

    Die Fragen werden im Internet beantwortet. Zum Einloggen ist eine lange Zugangsnummer und ein genauso langer Aktivierungscode einzugeben.
    Gefragt wird u.a. nach Typ des Wohngebäudes (alleinstehend, Doppelhaushälfte ...), Baujahr, vermietet/eigengenutzt, Art und Brennstoff der Heizung, Zahl der Wohnungen, Größe in Fläche und Zahl der Räume, Anzahl und Namen der Bewohner und Kaltmiete bei vermieteten Wohnungen.
    Interessant, ungewöhnlich und für mich auch etwas unerwartet ist, dass nach der Zahl der „Räume“, nicht Zimmer in den Wohnungen gefragt wird; das heißt konkret: Bei „2 Zimmer, Küche, Bad“ ist „3“ einzugeben, denn die Küche zählt mit, das Bad nicht.

    Ich glaube nicht so ganz, dass hier der Nutzen in einem guten Verhältnis zum Aufwand steht, und habe die doch nicht unerhebliche Arbeit nur mit geringer Motivation, aber doch gewissenhaft und sorgfältig erledigt.

    geschrieben für:

    Sonstige Behörden in Fürth in Bayern

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    3.

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  4. Userbewertung: 2 von 5 Sternen

    1. von 2 Bewertungen


    bestätigt durch Community

    Update ca. 6 Monate nach der ursprünglichen Bewertung, denn jetzt erlebte ich folgenden traurigen Vorfall:

    Ich stand in der Schlange an der Kasse. Eine ältere, einfach aber sauber und ordentlich gekleidete Frau war gerade dran, hatte nur ein etwas Backwaren und ein paar wenige Kirschen. Ihr reichte das Geld nicht und wollte die Kirschen storniert haben. Die Person hinter ihr in der Schlange gab einen Euro dazu, das wollte die Frau aber nicht annehmen und bestand darauf, die Kirschen wegzulassen. Aber die Kassiererin sagte recht laut und bestimmend, es sei schon alles eingetippt mit dem zugegebenen Euro, die Kundin solle verschwinden – was die auch tat. Sie war so schnell weg, dass ich nicht hinterher konnte, um sie zu trösten. Man merkte ihr an, dass sie der Vorfall psychisch sehr mitgenommen hatte.

    Aber der Hammer kommt erst noch: Die Person hinter ihr an der Kasse hatte auch Kirschen, die mit vollem Preis eingetippt wurden, obwohl sie auf 50% heruntergesetzt waren. Bei der älteren Frau davor hätte das Geld gereicht, wenn die Kirschen korrekt abgerechnet worden wären; wahrscheinlich hatte die Frau sich das sogar ausgerechnet.

    Und es geht weiter mit den Fehlern der Kassiererin: Ich hatte die Backware „Seele“; sie tippte aber „Ciabatta mit Oliven“ ein, was fast doppelt so teuer gewesen wäre. Natürlich merkte ich es und reklamierte.

    Zu den ganzen Korrekturen an der Kasse musste die Chefin dazu kommen, bei der wir uns über die Fehler, vor allem dem bei der finanzschwachen älteren Frau, beschwerten; wir wurden aber brüsk und kategorisch abgefertigt mit dem Tenor, wer reklamiert, bekommt es korrigiert, ansonsten Pech gehabt ...

    Muss es wirklich sein, dass um - durch Aushilfskräfte schlecht bedient - billig einkaufen zu können, die schwächsten in unserer Gesellschaft so brüskiert werden müssen?

    Jetzt folgt unverändert meine ursprüngliche, vor ca. 6 Monaten geschriebene Bewertung, für die ich damals 4 Sterne vergab:

    Dieser Netto Verbrauchermarkt ist mein Lieblings-Netto, obwohl es in der näheren Umgebung noch zwei weitere Netto gibt.
    Das liegt daran, dass auf dem dortigen Parkplatz eine Ladestation für Elektro-Autos vorhanden ist. Da kann ich während des Einkaufs mein e-Auto bequem laden. Die anderen Netto in der Umgebung bieten das nicht an. Deshalb fahre ich hierher bei größeren Einkäufen, die ich nur mit dem Auto abtransportieren kann - und das gilt ja bereits bei einem Getränkekasten.

    Ansonsten:
    Dieser Netto sieht aus wie viele andere Netto auch; kennst Du einen, kennst Du alle. Die Gänge etwas verwinkelt, gerade breit genug, dass zwei Einkaufswagen aneinander vorbeikommen, es gibt hohe Regale mit vielen Waren, etwas unübersichtlich, aber meist schon einigermaßen sauber und oft, aber nicht immer, aufgeräumt.
    Im Vorraum gibt es einen Bäcker.
    Die Überwachung des Parkplatzes ist allerdings an ein externes Unternehmen abgegeben, obwohl der Parkplatz nie wirklich voll ist, und auch vor der Überwachung nie wirklich voll war.

    geschrieben für:

    Lebensmittel / Verbrauchermärkte in Regensburg

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    4.

    ubier Muß man beim Laden dann auch eine Parkscheibe benutzen? Die Ladedauer ist doch am Gerät erkennbar…
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  5. Userbewertung: 2 von 5 Sternen

    1. Bewertung


    Im Zusammenhang mit unten nähererläutertem Vorgang sprach ich mit mehreren Dienststellen der Polizei und war über alle weitgehend enttäuscht – obwohl fast alle Gesprächspartner freundlich und höflich waren. Dabei ist meine Erwartungshaltung gar nicht mal so hoch, aber darüber am Ende meiner Darstellung der Ereignisse mehr.
    Da ich mit mehreren Dienststellen der Polizei sprach, ich aber nicht über jede einzelne eine Bewertung schreiben will und kann, ordne ich dies Bewertung der allgemeinsten der angelegten Locations der Regensburger Polizei zu.

    Doch nun zum Vorgang:
    Eine mit näher stehende Person, jung, unerfahren und wohl unvorsichtig, will sich ein Auto kaufen, fand in einem Autohandels-Portal ein günstiges Angebot, anscheinend eingestellt von einem Autohaus ca. 100 km von uns entfernt. Er bat mich, mir das anzuschauen, aber die Anzeige war schon wieder weg. Was er mir zu dem Auto zeigte (er hatte sich Kopien von der Anzeige gemacht) und erzählte, kam mir schon zu günstig vor, und ich warnte.
    Er aber rief die in der Anzeige angegebene Telefonnummer an, wobei ich davon ausgehe, dass das nicht die Nummer des Autohauses war. Man sagte ihm, das Autohaus trete nur als Vermittler auf, und er wurde gleich an den Verkäufer weitergeleitet. Der erzählte ihm etwas von Firmenwagen, die wegen Umzugs der Firma nach Irland nicht mitgenommen werden könnten, dass das eine Auto schon weg sei, er aber noch andere hätte. Er bekam zugesandt ein Bild des Ausweises des Verkäufers – der hatte irische Nationalität – und er bekam ein Zertifikat von einer renommierten britischen Spedition, dass ihm ein Auto geliefert werde. Da überwies er den Kaufpreis in der Größenordnung von 10.000 Euro auf ein Konto bei einer Londoner Bank.
    Das Auto bekam er nicht, und sowohl das Bild des Ausweises als auch das Autoliefer-Zertifikat sind möglicherweise gefälscht.

    Ich erwartete mir bei den Gesprächen mit der Polizei nicht einmal eine Unterstützung bei dem konkreten hier geschilderten Fall, sondern eher eine Hilfe für künftige Opfer, indem die Masche im weiten Kreis publik gemacht wird und so gestoppt werden kann; zu dem Punkt konnten oder wollten alle meine Ansprechpartner bei der Polizei nicht weiterhelfen.
    Vielleicht würde es da auch helfen, wenn die Polizei auf die Autohandels-Portale zuginge, denn wenn nur ich das mache, hilft das wenig.

    So möchte ich wenigstens die Gelegenheit nutzen, über diese Bewertung auf die Masche wenigstens ein klein wenig aufmerksam zu machen ....

    geschrieben für:

    Polizei in Regensburg

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    5.

    Ausgeblendete 6 Kommentare anzeigen
    Konzentrat Gut bechrieben.
    Inwiefern wurde seitens der Polizei ablehnend reagiert ? Nicht zuständig oder einfach nur zur Kenntnis genommen ?
    Ein golocal Nutzer -ein sehr lehrreicher Bericht. Habt ihr schon eine weitere Möglichkeit zur Klärung gefunden? 10.000 € sind eine Menge Geld. Es muss doch Möglichkeiten geben, an diese Leute heran zukommen. Da hatten wir wohl sehr viel Glück, die hatten uns auch solch kleines Auto angeboten. Nur die Bedingungen volle Vorkasse waren mir zu heikel.
    ubier in Strafsachen gilt das Tatortprinzip als Aufhänger für die Zuständigkeit. Bei Internetbetrug bedeutet dies: Überall.

    Nicht abspeisen lassen.
    ps.schulz @ Felixel: Das Geld ist wohl weg. Die Täter sind wohl im Ausland und die Polizei sagte uns, bei dem Betrag ermitteln sie nicht bis ins Ausland. Ein Versuch, das Geld von dem Konto durch das Geldinstitut des jungen Mannes zurückzuholen scheiterte auch trotz meines besonders guten Kontaktes zu der Bank, denn der Kontoinhaber des Empfängerkontos hat das wohl leergeräumt. bearbeitet
    Ein golocal Nutzer oh, 10.000 € für so etwas, ist etwas viel Lehrgeld! Unternimm was - vielleicht habt ihr doch noch ein kleines bisschen Glück bei so viel Pech!


  6. Userbewertung: 2 von 5 Sternen

    1. Bewertung


    bestätigt durch Community

    Ich habe ein Elektro-Auto zugelassen und dabei wie bei jeder Kfz-Zulassung auch eine SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer abgegeben. E-Autos sind zwar 10 Jahre von der Steuer befreit, aber fast alle meine bisherigen Autos habe ich länger als 10 Jahre gehalten, also ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass hier für mich die Kfz-Steuer auch mal relevant wird – falls so eine E-Auto auch solange hält, aber davon gehe ich aus.

    Ein paar Wochen später erhalte ich den Steuerbescheid, dass ich in knapp 10 Jahren das ersten Mal Steuer zu überweisen habe – da steht nichts von abbuchen oder Lastschrifteinzug oder so, sondern: ÜBERWEISEN!
    Da stellten sich mir natürlich die Fragen: Wie soll ich mir eine Erinnerung anlegen, dass ich in knapp 10 Jahren etwas überweisen soll? Und: Wo ist meine Einzugserlaubnis geblieben?

    Also rief ich bei der Kfz-Steuer-Stelle an unter der hier in den Location-Infos angegebenen Nummer; es ging sofort ohne Warteschleife Frau T. ans Telefon, die mir sagte, da habe wohl die Zulassungsstelle das SEPA-Lastschriftmandat nicht übermittelt. Sie schickt mir das Formular nochmal zu, das ich nochmal ausfüllen und ihr zukommen lassen soll. Der Brief mit dem Formular ist auch bereits 2 Tage später bei mir angekommen, ich füllte es aus, verfasste ein Anschreiben dazu und warf es persönlich in den Briefkasten der Kfz-Steuer-Stelle ein. Der Briefkasten befindet sich gleich hinter dem Hauseingang, den ich auch auf einen meiner Fotos zeige.

    Nachdem ich dann wochenlang nichts von dieser Kfz-Steuer-Stelle gehört habe, geschweige denn ich eine Änderung oder Ergänzung zu meinem Steuerbescheid erhalten habe, rief ich nochmals an. Frau T. sagte mir, mein Brief wäre nicht angekommen, ich soll das nochmals schicken, was ich tat.

    Da mir der ganze Vorgang aber irgendwie merkwürdig vorkam, habe ich mich parallel weitergehen informiert, unter anderem bei der Kfz-Zulassungsstelle. Da erhielt ich folgende Auskunft:

    „ ... dass bei Zulassung von reinen Elektrofahrzeugen erst nach Ablauf der zehnjährigen Steuerbefreiung ein SEPA-Mandat abzugeben ist. Bei Erfassung eines SEPA-Mandates würde die Gültigkeit dieses Mandats erlöschen, wenn es 36 Mandate lang nicht genutzt wurde, d.h. kein Lastschrifteinzug dazu erfolgt ist. Bei einer zehnjährigen Steuerbefreiung ist das Mandat somit zum Ablauf der Steuerbefreiung ungültig. ...
    Zur Erinnerung an die fällige Kraftfahrzeugsteuer werden Sie im Rahmen der jährlichen Berechnung des Entrichtungszeitraumes (ca. 2 Monate vor Fälligkeit der Kfz-Steuer) mit einem Schreiben des Hauptzollamtes Regensburg schriftlich mit „Hinweis auf demnächst fällige Kraftfahrzeugsteuer“ und Formular „SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer“ in Kenntnis gesetzt.“

    Zusätzlich erhielt ich den Namen einer kompetenteren Mitarbeiterin in der Kfz-Steuer-Stelle mit ihrer Durchwahl, die mir die Vorgehensweise bei der Kfz-Steuer von Autos mir Elektro-Antrieb
    bestätigte und sich vielmals entschuldigte. Der Text oben in Gänsefüßchen ist die kurz darauf erfolgte schriftliche Bestätigung durch die Kfz-Steuer-Stelle.

    geschrieben für:

    Sonstige Behörden / Zoll in Regensburg

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    6.

    Ausgeblendete 4 Kommentare anzeigen
    ubier wow, Du machst Dir echt Gedanken über Steuern, die VIELLEICHT in 10 Jahren fällig werden?
    FalkdS Glückwunsch zum Daumen.
    Tikae, warum ist das nervig? Ich finde die "Abarbeitung" mit der versprochenen Ankündigung okay...
    ps.schulz @ FalkdS: Ich fand es schon nervig, nicht gleich die richtige Auskunft erhalten zu haben.
    @ ubier: Besser jetzt Gedanken machen als dann in 10 Jahren Mahngebühren zahlen zu müssen, da man die Frist längst vergessen hat ...


  7. Userbewertung: 2 von 5 Sternen

    1. von 3 Bewertungen


    bestätigt durch Community

    Ich habe drei Vornamen, und der in alphabetischer Reihenfolge am letzter Stelle vorkommende ist der Rufname.
    Sowohl bei meinem Personalausweis als auch bei meinem Reisepass werden die Vornamen in alphabetischer Reihenfolge genannt; dazu kommt noch, dass der Rufname nicht mehr gekennzeichnet ist, sondern einfach nur so unscheinbar als letzter meiner drei Vornamen da steht. Hingegen bei meinen früheren Ausweisdokumenten war der Rufname noch unterstrichen.

    Dadurch habe ich jetzt immer wieder mal Schwierigkeiten:

    Letztens sollte ich eine Zeugenaussage bei der Polizei unterschreiben – unter der Stelle meiner Unterschrift stand aber mein alphabetisch erster Vorname, nicht mein Rufname – darüber unterschreibe ich nicht mit meinem Rufnamen und mit meinem alphabetisch ersten Vornamen unterschreibe ich auch nicht. Es dauerte sehr lange, bis die Polizeibeamtin zum einem das Problem verstanden und zum zweiten korrigiert hatte.
    Hier noch ein zweites Beispiel meiner vielen Ärger mit dieser Anordnung meiner Vornamen: Bei einem Corona-Test (der negativ war), erhielt ich die Bescheinigung mit meinem alphabetisch ersten Vornamen – mein Hinweis auf meinen Rufnamen wurde ignoriert oder ging verloren. Hingegen bei der Stelle, bei der ich den negativen Corona-Test vorzulegen hatte, war ich natürlich mit meinem Rufnamen angemeldet …

    Die ausstellende Behörde meines Personalausweises und Reisepasses, das Einwohnermeldeamt bzw. das Bürger- und Verwaltungszentrum der Stadt Regensburg sagte mir dazu, das sei nun mal jetzt die Regelung, da können sie nichts machen. Wenn ich mir aber die Ausweise von vielen Bekannten anschaue, die von anderen Gemeinden ausgestellt sind, so ist das dort anders: Der Rufname steht dort als erster im Dokument, auch wenn danach noch Vornamen in nicht alphabetischer Reihenfolge stehen. Auf Nachfragen bei den Behörden Regensburgs erhielt ich dazu die Auskunft, die anderen machen das falsch, bei vor allem vielen kleinen Gemeinden sei das halt so. Auf meine Anregung, darauf hinzuwirken, dass die Regelung zu ändern sei, wurde ich beinahe ausgelacht und im Weiteren ignoriert. Ich frage mich ob es da nicht einen Ermessensspielraum haben oder aber doch die richtige Stelle wären, eine Änderung dieser Regelung zu initiieren.

    Da aber die Mitarbeiter dieser Behörde ansonsten stets freundlich und meist auch hilfsbereit mir gegenüber sind, vergebe ich hier sogar 2 Sterne.

    geschrieben für:

    Stadtverwaltung in Regensburg

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    7.

    Ausgeblendete 15 Kommentare anzeigen
    ubier Gemäß Par. 45a Personenstandsgesetz kann seit dem 1.11.2018 der führende Vorname aus mehreren Vornamen frei ausgewählt werden, sog. Vornamensortierung.

    Da hat eher die Augsburger Puppenkiste geschlafen…
    FalkdS Vornamensdaumenglückwunsch
    ;-)
    Das Problem
    Liegt wie ubier schon schrieb NICHT bei der den Ausweis ausstellenden Behörde.

    Du kannst soweit mir bekannt ist z. B. unter Nutzung JEDES deiner Vornamen eine Firma oder Verein gründen…
    bearbeitet
    Ein golocal Nutzer ... aber sie können Dich auch einfach mal umtaufen! Geht auch! Dann bestellst Du halt einen neuen Ausweis. Ändern geht nämlich nicht. Oder Du nennst Dich halt mit neuen Namen.
    vinzenztheis Moin ps.schulz,

    zunächst: GzgD.

    Zweitens: Zitat aus dem Personenstandsgesetz (PStG)
    _________________________________________________
    § 45a Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen

    (1) Unterliegt der Name einer Person deutschem Recht und hat sie mehrere Vornamen, so "kann deren Reihenfolge durch Erklärung des Namenträgers gegenüber dem Standesamt" neu bestimmt werden (Vornamensortierung). Eine Änderung der Schreibweise der Vornamen sowie das Hinzufügen von neuen Vornamen oder das Weglassen von Vornamen ist dabei nicht zulässig; die Artikel 47 und 48 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche und § 94 des Bundesvertriebenengesetzes bleiben unberührt. Die Erklärung muss öffentlich beglaubigt werden; sie kann auch von den Standesbeamten beglaubigt oder beurkundet werden.
    (2) Ein in der Geschäftsfähigkeit beschränktes Kind, das das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann die Erklärung nach Absatz 1 nur selbst abgeben; das Kind bedarf hierzu der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters.
    (3) Zur Entgegennahme der Erklärung ist das Standesamt zuständig, das das Geburtenregister für die Person führt, deren Vornamen neu sortiert werden sollen. Ist die Geburt nicht in einem deutschen Geburtenregister beurkundet, so ist das Standesamt zuständig, das das Eheregister oder Lebenspartnerschaftsregister der Person führt. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch danach keine Zuständigkeit, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
    _____________________________________________________

    Es dürfte also kein allzugroßes Kunststück sein das Problem mit dem vertauschten Rufnamen zu ändern.
    Dies muss allerdings beim Standesamt erfolgen und muss dann bei der ausstellenden Behörde für den Pass und den Personalausweis vorgelegt werden.
    Die Reihenfolge der Vornamen ist in den Ausweispapieren so einzutragen wie sie vom Standesamt im Geburtsregister eingetragen sind.
    Ein golocal Nutzer Ja genau so ist es - aber einige Hürden gibt es zu bewältigen. Seit einigen Jahren habe ich einen "neuen" Vornamen. Kann das mit Geburtsurkunde, Ausweis belegen. Aber der "Kampf" um den richtigen Namen kostet auch "Geld". Also ist es so, beim nächsten Ausweis, heißt es "besser Aufpassen". Na ja!
    FalkdS Ich hab das so verstanden, dass man mit jedem urkundlich belegten Namen eine rechtskräftige Erklärungen abgeben kann.

    Neue Namen oder Änderung der Schreibweise kosten Geld, das ist ja klar…

    Felixel, zum Umtaufen muss man getauft sein und ich bin das nicht, glaub nicht mal an einen Gott…
    bearbeitet
    Ein golocal Nutzer @FalkdS - wenn man an diesem Kuddelmuddel keine Schuld hat, dann auch noch bezahlen. Na ja alles wie immer klar. Alter Ausweis und Geburtsurkunde haben vorgelegen und der Antrag auf einen neuen auch. Dazu seit dem 31.05.13 einen neuen Namen! Getauft wurde ich, was ich glaube ist halt meine Sache.
    FalkdS Na sicher Felixel, da würde ich mir nie erlauben, jemandem etwas vorschreiben zu wollen. So lange es im Rahmen von Moral und Gesetzt ist kann doch jeder tun, was er möchte. :-)
    Da gibt es nur manchmal Familien oder „Strukturen“, die der Meinung sind hier Vorschriften machen zu dürfen… :-(
    Ein golocal Nutzer --- Du, die Antwort verkneife ich mir. Und trotzdem ist es komisch, auf einmal einen anderen - ungewohnten Namen zuhaben.


  8. Userbewertung: 2 von 5 Sternen

    1. Bewertung


    Mein Nachbar hatte einen neuen Wasseranschluss in Auftrag gegeben bei der REWAG, das ist das Regensburger Versorgungsunternehmen u.a. für Energie und Wasser. Die REWAG macht das nicht selbst, sondern beauftragt dafür Fremdfirmen, in diesem Fall die Firma PPS - und damit nahm das Unheil seinen Lauf:

    Die Firma PPS begann auch ordentlich mit den Arbeiten, grub u.a. die Straße auf; die dann stellenweise gesperrt war und tagsüber zur Sackgasse wurde – aber soweit war das noch in Ordnung, damit war ja zu rechnen.
    Dann fanden wir einen Zettel im Briefkasten mit Absender REWAG, auf dem stand, dass an einem bestimmten Tag von 8 bis 9 Uhr das Wasser abgestellt werde. Aber an dem Tag wurde das Wasser nicht abgestellt, es erschien vor Ort keiner von der Firma PPS, die Baustelle bleib verweist.
    Sowohl mehrere Nachbarn als auch ich riefen bei der REWAG an, was das solle, wir hatten ja schließlich Unannehmlichkeiten durch die Vorbereitung auf das vermeintliche Abstellen das Wassers, wie Wasservorrat anlegen und möglichst alles, was mit Leitungswasser zu tun hat, zu verschieben. Und das alles müsste nun nochmals zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden. Die REWAG erwiderte uns aber, dafür würden sie nichts können, das läge an der Firma PPS ….

    Die Baustelle blieb dann eine knappe Woche verweist mit halbseitig gesperrter Straße und außerdem auf der anderen Straßenseite mit Stahlplatten, die sie über ein Loch im Asphalt gelegt hatten. Diese Platten machten jedes Mal „dong – dong“ wenn ein Auto darüber fuhr, und das umso lauter, je schwerer das Fahrzeug war und umso schneller es fuhr. Das raubte meiner Familie und auch meinen Nachbarn schon mal den Schlaf.

    Dann gingen die Aktivitäten der Firma PPS doch endlich mal weiter, natürlich mit einem neuen Termin zum Wasserabstellen.
    Dann gab es dann noch ein weiteres Malheur: Das Loch in der Außenwand meines Nachbarn war noch nicht abgedichtet, da gab es einen nächtelangen Starkregen und der Keller meines Nachbarn lief voll mit Regenwasser, das durch das erwähnte noch nicht abgedichtete Loch eindrang. Das tangierte mich dahingehend, da ich mir mit dem besagten Nachbarn ein Doppelhaus teile, und da der geflutete Kellerraum an meine Haushälfte angrenzt, wurde auch die Trennwand dazwischen nass. Das erfuhr ich natürlich nicht von der Firma PPS, sondern von meinem Nachbarn.
    Wiederum rief ich die REWAG an, um mich darüber zu beschweren, die sagten aber nur, wenn ich eine Reklamation hätte, solle ich mich direkt an Firma PPS wenden, was sie höchstens für mich tun könnten, wäre mir einen konkreten Ansprechpartner mit Kontaktdaten bei PPS zu nennen …..
    Aber sichtbare Wasserflecken habe ich auf meiner Seite der Wand nicht; und wenn ich mir die Mühe machte, mir ein dafür spezifisches Feuchtemessgerät zu besorgen und zu messen, dann hätte ich nicht den Wert von vorher – also habe ich schlechte Karten.

    Es mag ja sein, dass so eine Baustelle in 2. Priorität und damit langsam abgearbeitet werden muss, damit sich Hauseigentümer so einen Wasseranschluss überhaupt noch leisten können – aber negativ anmerken möchte ich das trotzdem. Dann geht aber gar nicht, einen Termin, der Nachbarn und mir Umstände macht, verstreichen zu lassen ohne abzusagen, und das Verhalten bei dem Vorfall mit dem Wassereinbruch erst recht nicht.

    Ich werde dann zusätzlich noch eine entsprechende, d.h. spezifisch abgewandelte Bewertung über die REWAG schreiben.

    Update gut 2 Tage später:
    Ich hakte am Tage nach dem Wassereinbruch bei der REWAG nach, ob die ein Feuchtemessgerät hätten, mit dem sie messen könnten, aber die sagten mir nur, dass nach Verursacherprinzip die Fremdfirma, also PPS dafür verantwortlich sei, aber sie versprachen mir, den Verantwortlichen von PPS aufzufordern, sich bei mir zu melden. Erstaunlicherweise tat der das dann auch, sagte mir aber, er habe kein entsprechendes Feuchtemessgerät, er werde aber mal bei der REWAG nachhaken, ob die ihm eines geben könnten. Etwa 1 -2 Stunden später war er bei mir mit so einem Gerät; das habe er nicht von der REWAG, die seien nicht hilfsbereit gewesen; das Gerät habe er anders woher.
    Seine Messungen erbrachten gute Werte, sodass für ihn kein weiterer Handlungsbedarf bestünde …
    Dann war mein Nachbar so freundlich, sich auch so ein Messgerät zu besorgen und hat gerade eben, also ca. 1 ½ Tage nach der ersten Messung nochmal bei mir gemessen: Die Werte waren schlechter als bei der ersten Messung und nahezu aber noch nicht ganz grenzwertig.
    Weitere Vorgehensweise: Der Nachbar verstärkt auf seiner Seite die Aktivitäten mit Trocknungsgeräten und ich werde auf meiner Seite deutlich verstärkt Heizen und Lüften.

    geschrieben für:

    Bauinstallationen / Kanalbau in Ingolstadt an der Donau

    Neu hinzugefügte Fotos
    8.

    ubier Ärgerlicher Vorgang, der aber für Dich wohl folgenlos bleiben wird. Zwischen Doppelhäusern ist eine Dichtigkeitsschicht verbaut, die selbst bei einer unwahrscheinlichen Durchdringung der Außenwand des Nebengebäudes ein Eindringen der Feuchtigkeit verhindert.

    Als Auftraggeber wäre ich allerdings begeistert über den Wasserschaden...
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    ps.schulz Das Haus ist Baujahr 1957, deshalb bezweifle ich, dass es diese Dichtigkeitsschicht gibt.
    Kulturbeauftragte Oh je, das hört sich fies an! Wenn eine Firma eine weitere beauftragt, ist man als deren Kunde wohl häufig im Nachteil :-(. Es würde mich (wenn es "erledigt" ist) interessieren, wie es ausgegangen ist...

    Danke, trotz des Ärgers für deine sachliche Schilderung, auch wenn ich mir vorstellen kann, dass es ein sehr unangenehmes "Thema" an und für sich ist!
    ps.schulz Mit der Bewertung über die REWAG werde ich auch noch warten, um da möglichst gleich den Endstand mit einbringen zu können. Auch bei dieser Bewertung hier verspreche ich ein update, wenn sich noch etwas Wesentliches tut. bearbeitet


  9. Userbewertung: 2 von 5 Sternen

    2. von 4 Bewertungen


    Die Beratung, die ich dort erhalten habe, war etwas dürftig:
    Ich war wegen Verlängerung, ggf. mit Änderungen, meines Festnetz-/Internet-Vertrages dort. Beim ersten Besuch sagte mir die Dame, den vergünstigten Entertain-Receiver könnte ich bekommen, wenn ich das Entertain-Paket mit dazu nehme, sagte mir aber nicht, dass bei diesem im Detail besprochenen Paket die privaten Sender nicht in HD sind.
    Da meinte ich das müsste ich mir überlegen und kam zwei Tage später wieder. Der Herr, zu dem mich nun kam, meinte zuerst, den vergünstigten Receiver könne er mir als Bestandskunden nicht geben, machte mich aber darauf aufmerksam, dass bei dem besprochenen Paket die privaten Sender nicht in HD sind.
    Da verzichtete ich ganz auf Entertain und wählte beim Internet auch kein größeres Paket, also vor allem keine höhere Geschwindigkeit.

    geschrieben für:

    Mobilfunk / Internet in Regensburg

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    9.



  10. Userbewertung: 2 von 5 Sternen

    9. von 24 Bewertungen


    bestätigt durch Community

    Ich habe einen großen und teuren Monitor von Samsung zugelegt. Der gibt ein schönes Bild und funktioniert auch sonst ganz gut – mit einer großen Ausnahme:

    Ich bekomme keinen Ton; der Ton an meinem Rechner, an dem der Monitor angeschlossen ist, schaltet sich ab, aber es ertönt kein anderer. Mein Rechner zeigt bei Klicken auf das Lautsprechersymbol nun mit der Typbezeichnung das Monitors diesen auch deutlich als externes Ton-Ausgabegerät an und hat auf dieses umgeschaltet. Vom Monitor ertönt aber kein Ton – alles ist stumm; ich habe auch definitiv überprüft, dass beim Monitor die Einstellung „MUTE“ nicht gesetzt ist.
    Nach genauem Lesen der Anleitung und einigem eigenen Herumprobieren ohne Erfolg habe ich die Hotline von Samsung angerufen; Das ist nicht die Nummer, die hier bei der Location-Info angegeben ist; diese Nummer steht in der Bedienungsanleitung des Gerätes für solche Anfragen Ich nenne diese Nummer hier nicht, denn die könnte ja den Käufern von Samsung-Geräten vorbehalten sein.

    Ich war bei diesem Telefongespräch zunächst einmal ca.15 Minuten in der Warteschleife, und sprach dann mit einem netten, freundlichen Herrn, der sich aber erst mal schlau machen musste, und mich dazu immer wieder in die Warteschleife schickte; dementsprechend lange dauerte das Gespräch.
    Aufgrund meiner Fehlerbeschreibung kam er dann endlich zu dem Ergebnis, dass der Ton am Monitor defekt ist, und das Gerät zur Reparatur oder wahrscheinlicher Austausch eingeschickt werden müsse; das erfolge für mich kostenlos, wenn ich (mit Kaufbeleg) Garantie nach weisen könne. Vielleicht waren ihm die Formalitäten, wie Zusenden einer Leihverpackung und des Versandtickets doch zu viel oder er überdachte das Ganze inhaltlich noch einmal, jedenfalls meinte er dann, ich werde doch erst mal am nächsten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit einen Rückruf von einem Spezialisten erhalten…..

    Nächster Tag, die angekündigte Zeit ist um ca. 15 Minuten überschritten - bis jetzt kein Anruf. Also rufe ich wieder bei der bereits oben erwähnten Hotline an, diesmal geht ohne Warteschleife sofort einer ran, der mir aber sagt, ich muss schon mindestens 30 Minuten nach der vereinbarten Zeit warten, bevor ich das Ausbleiben des versprochenen Anrufs reklamieren kann..
    Dann war auch diese halbe Stunde um. Ich saß die ganze Zeit da, habe gewartet und lasse die einen Film von einer DVD laufen, damit ich gleich was mit Tonsignal auf dem Monitor habe…. Aber der versprochene Rückruf ist auch bis jetzt nicht gekommen. Ich rufe nochmals an, diesmal nimmt man meine Reklamation an, hakt bei der entsprechenden Stelle nach und verspricht mir den Rückruf vom Experten baldmöglichst.

    Ca. 80 Minuten nach der ursprünglich vereinbarten Zeit erfolgte dann der Rückruf, gleich zu Beginn mit Entschuldigung für die Verspätung, erklärt mit einem Personalengpass wegen Krankenstand.
    Zum Thema wurde mir gesagt, dass der Monitor keine eingebauten Lautsprecher besitzt; es ist ein Kopfhörer oder ein Audiosystem an die Kopfhörer-Anschlussbuchse anzuschließen- ansonsten kommt natürlich kein Ton aus dem Monitor heraus. Alternativ ist am Rechner manuell auf das bisherige Ton-Saugabesystem zurückzuschalten, und das jedes Mal bei Einschalten des Rechners bzw. Anstöpseln des Monitors.

    Eigentlich hatte ich beim Erwerb des Monitors gar nicht damit gerechnet, da aber der Ton automatisch auf den Monitor umschaltet war ich verwirrt. Und außerdem geht das Ganze nicht eindeutig aus der Bedienungsanleitung hervor – und warum konnte man mir das Ganze nicht bei meinem ersten Anruf gleich sagen – da bleibt schon ein deutlicher negativer Beigeschmack.
    Aber letztendlich hat sich die Sache doch aufgeklärt, allerdings mit beträchtlichem Aufwand.

    Ich vergebe hier 2 Sterne und bewerte damit weniger das Produkt und wesentlich stärker den Service.

    geschrieben für:

    Elektrobedarf / Elektronik in Schwalbach am Taunus

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    10.

    Ausgeblendete 7 Kommentare anzeigen
    Ein golocal Nutzer Daumenglückwunsch. Sehr sachliche Kritik. Bei Deinen Erlebnissen wäre so manch anderer an die Decke gegangen.
    ps.schulz Ich habe ja auch gewartet, bis ich von der Decke wieder runterkam, bevor ich die Bewertung greschrieben habe.
    Reisender68 Glückwunsch für die Auszeichnung des sachlichen Bericht!

    Warum auch immer ein Monitor ohne lautsprecher als Tongerät genutzt werden soll ist mir schleierhaft.
    Externe Boxen oder Kopfhörer kann ich ja sofort an den Rechner anschließen.
    bearbeitet
    FalkdS Da gibt es von mir einen Glückwunsch zum grünen elektrischen Zitterdaumen.
    05Andrew12 Glückwunsch zu deiner Begrünung

    Auf so eine vermeintliche Audiobuchse an einem Monitor bin ich schon mal reingefallen. Mittlerweile haben auch nicht mehr viele Monitore eingebaute Lautsprecher.