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  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    1. Bewertung


    Wenn es ein Inkassounternehmen gibt das sehr zweifelhaft arbeitet, dann dieses hier. Angeblich haben sie eine Forderung gegen mich können diese aber nicht belegen. Ich bin jetzt in der Privatinsolvenz, diese erkennen sie nicht an. Von mir werden sie keinen Cent sehen. Ich werde alles dagegen unternehmen. Habe bereits mit meinem Insolvenzbetater und mit meinem Anwalt gesprochen und werde jetzt knallhart gegen diese Firma vorgehen.

    geschrieben für:

    Auskunfteien in Cadenberge

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    1.

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    Ein golocal Nutzer Es ist das immer gleiche Gedöns, dass in allen Kommentaren zu Inkasso-Unternehmen gepostet wird. Natürlich hat keiner der Bewerter jemals einen Fehler gemacht, der zur Abtretung eine Forderung an ein Inkasso-Unternehmen führt. bearbeitet
    gunfun05 Hofie = ich habe nie gesagt, das ich unschuldig bin. Ich habe irgendwann einen Mahnbescheid bekommen und habe darauf nicht reagiert. Als mir dann der Pfändungsbescheid ins Haus kam war alles zu spät. Ich war in der Kostenfalle. Habe das Inkassobüro angeschrieben und (saerdnA = ...um eine Kopie des abgeschlossenen Vertrages gebeten. Trotz einschaltung des Bundesverbandes für Inkassounternehmen ist mir bis heute nicht zugesendet worden.
    ubier Wozu den Vertrag ausgraben, wenn der rechtskräftige Titel vorliegt? Der Zug ist durch. Die entscheidende Frage ist, ob der Titel in die Insolvenzphase fällt oder danach erging. Nur in ersten Fall kann er mit schuldbefreiender Wirkung an den Insolvenzverwalter weitergeleitet werden. Sonst sammelst Du gerade die nächsten Schulden für die Zeit nach der Restschuldbefreiung.

    Leuts, zahlt Eure Schulden oder macht keine. „Ich bin insolvent“ ist doch kein Freibrief. Jemand anders hat den Schaden, der sich vertragsgerecht verhalten hat!!
    gunfun05 ubier = Ich habe auf den Mahnbscheid nicht reagiert. Das war mein großer Fehler. Mir wurde nur gesagt, das ich einen Zeitungsvertrag abgeschlossen hätte. Habe ich nie gemacht und habe daher darum gebeten mir eine Kopie vom Vertrag zukommen zu lassen. Normalerweise wäre diese Forderung auch in die Insolvenz geflossen aber das Inkasso hat dieses abgelehnt und dieses als Straftat eingestuft. Straftaten kommen nicht in die Insolvenz. Aber das Inkassobüro kann mir die Forderung auch nicht belegen.
    ubier Ansprüche aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung (Straftat) können nicht per Mahnbescheid geltend gemacht werden. Also gibt ein Vollstreckungsbescheid auch keine Haftung aus unerlaubter Handlung her. Das würde bedeuten, daß das Inkassounternehmen leer ausgeht. Check das nochmal mit deinem Insolvenzverwalter.


  2. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    2. von 15 Bewertungen


    Dr.Duve Inkasso

    Dr.Duve Inkasso hat bei uns eine Kontopfändung erwirkt. Wir haben das Büro informiert das es sich bei den gepfändeten Geldern um Sozialgelder befindet. (Harz4/Kindergeld). Von seitens des Inkasso keine reaktion. So haben wir Klage beim Amtsgericht eingelegt. Die Auszahlung des Pfändungsbetrags wurde sofort eingefroren. Heute haben wir das Urteil bekommen:
    Der Betrag ist an uns auszuzahlen, Sozialgelder sind NICHT pfändbar. Dabei ist es egal ob es sich um ein "normales" oder um ein "P-Konto" handelt.

    geschrieben für:

    Inkassobüros in Hannover

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    2.

    Slin Edor Vielleicht bin ich da ja zu parteiisch, aber wer eine Leistung saugt, muss auch dafr gerade stehen. Sich im Schuldnerschutz zu verstecken und den Glubiger zu prellen und sich dann auch noch als Opfer darzustellen ist doch das allerletzte! Traurig fr die Kinder die in dieser Bedarfsgemeinschaft gro werden mssen und dies womglich noch als selbstverstndlich und strebenswert verinnerlichen.