Sklaverei
Justizwillkür live?
Schaden, dass hier offensichtlich alle objektiven Beiträge gelöscht werden. Irgendwie irreführend, wenn sich jemand als Bewertungsplattform andient, und damit wirbt, hier können Kunden vorher schon lesen, was einen erwartet.
Und dann alles löscht, was die Kunden rechtzeitig warnen könnte.
Ist das schon Beihilfe zu Straftaten???
Zum Thema Justizwillkür Live möchte ich hier eines von vielen Beispielen nennen.
Ein Mieter, (Ausländer, zumindest Wurzel)
prellte... weiterlesen seine Zahlungen.
Viele kennen dies ja vom Strom:
Der Mieter schließt den Vertrag mit dem Stromversorger direkt ab.
Sowas gibt's auch bei der Heizung. Und so stand es auch im Mietvertrag.
Allerdings weigerte sich der Mieter, Heizkosten zu zahlen. Zufällig Bekam er vom Besizer der Heizung dann keine Wärme. Er minderte widerrechtlich sine Miete um 400,- € monatlich.
Nun wollte er den Vermietet zwingen zu leisten, was er nicht zu zahlen bereit war:
Also wandte er sich ans Amtsgericht Viersen, log er habe seine Miete immer vollständig bezahlt, und tat so, als ob es rein die Willkür des Vermieter sei, nicht zu heißen. Er verschwieg die Faktenlage und bekam eine rechtswidrige einstweilige Verfügung.
Darin versklavte das Amtsgericht Viersen den Vermieter mit der bauseits vorhanden Ölheizung zu heizen.
Der rief die Polizei, und die stellte fest, dass der Vermieter das nicht kann, weil die Heizung ja unter dem Hausrecht des Betreibers steht.
Dem Amtsgericht Viersen waren Recht und Gesetz mal wieder völlig egal, es erließ einen Haftbefehl, um den Vermieteter zu zwingen gegen die Polizeigewalt anzukämpfen, die Heizungsanlage kriegerisch zu erobern und für den ex-Mieter zu betreiben.
Nur, weil der nicht zahlen wollte.
Dem Mieter wurde natürlich fristlos gekündigt, und der zog irgendwann auch mal aus.
Daraufhin bat der
Vermieter das Gericht um Zahlung von 70.000,- € Mietausfall.
Doch das Gericht will wohl auch für seine "Bestellungen" die Zeche prellen.
Aber der Haftbefehl ist noch in Kraft und die Justiz denkt auch nicht im Traum daran, dem Mieter zu erlauben, die Heizung auszuschalten. Bei Leerstand nicht und im Sommer auch nicht.[verkleinern]