Mein Ersuchen, an die Fa. A&O Hörsysteme Stemmler GmbH, nach Auskunft gem. DSGVO, wurde mit der Verweigerung der Auskunft und der Verweigerung des übernommenen Service meiner Hörgeräte, für die Zukunft, beantwortet.
Mir wurde schriftlich mitgeteilt: Eine Auskunft über die Speicherung von Daten in unserem Hause können Sie erst dann erhalten, wenn Sie meinem Unternehmen mit Ihrer Unterschrift auf dem Formular zur Einverständniserklärung zur Datenspeicherung bestätigt haben, dass Sie mit der... weiterlesen
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