Hallo
Wegen eines Herzinfarktes (der fünfte innerhalb von 10 Jahren) war ich vom 24.07. – 25.07.2023 im Johanniter Krankenhaus in Geesthacht in Behandlung. Per Herzkatheder bekam ich drei neue Stands in die Herzkranzgefässe. Nach einer Kontrollnacht wurde ich am Folgetag entlassen. (siehe Bewertung Johanniter Krankenhaus Geesthacht)
Meine Rechnungen in Höhe 4743,57 €, 2093,45€ und 103,96 € bezahlte ich per Onlinebanking unverzüglich an die Verrechnungsstelle Unimed. Als ich die... weiterlesen Rechnungen bei der DEBEKA Krankenkasse einreichte, erhielt ich die Mitteilung, dass die Rechnung in Höhe 2093,45 € nicht erstattet wird, weil es sich um eine sogenannte Wahlleistung handelte. Ich hatte aber um keine Wahlleistung gebeten.
In mehreren Telefonaten und E-Mails mit dem Krankenhaus, überprüften sie die Rechnung und stellten fest, dass irrtümlich eine Wahlleistung in Rechnung gestellt wurde und sie stornierten die Rechnung bei der Unimed und baten diese Überbezahlung rücküberweisen.
Lange passierte nichts und ich telefonierte diverse Male mit der Unimed. Dort wurde ich immer wieder vertröstet. Wochen später erhielt ich eine Mail, in der sie mir mitteilten, dass das Johanniter Krankenhaus Insolvenz angemeldet hatte. Um meinen Anspruch geltend zu machen, sollte ich mich mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung setzen.
Das tat ich auch und erhielt von ihm eine Mail, mit dem Urteil des AG Ratzeburg, das besagt, dass es keine Möglichkeit geben würde, mir die Überzahlung anzuweisen, da ich das Geld vor dem 01.12.2023 (Insolvenzanmeldung) überwiesen hatte.
Ich befragte in meinem Bekanntenkreis einen Rechtsanwalt (damaliger Staatsrat BfI), der mir sagte, dass ich wohl oder übel auf das Geld verzichten müsse.
Als ich vor ein paar Tagen auf meine App fürs Onlinebanking sah, stellte ich fest, dass mir die Abrechnungsstelle Unimed die Überzahlung nun doch noch ohne Kommentar überwiesen hatte.
Da hatte ich wohl ein Riesenglück[verkleinern]